Common use of Umtauschgebühr Clause in Contracts

Umtauschgebühr. Die Gesellschaft kann für den Umtausch von Anteilen eine Umtauschgebühr von bis zu 3% des Rücknahmepreises der umzutauschenden Anteile erheben, wie im Nachtrag des jeweiligen Fonds beschrieben. Sonstige Gebühren und Aufwendungen Informationen zu Gebühren und Aufwendungen eines jeden Fonds können dem Abschnitt "Gebühren und Aufwendungen" in diesem Prospekt und dem jeweiligen Nachtrag entnommen werden. Berichte und Abschlüsse Das Geschäftsjahr der Gesellschaft endet am 31. Dezember eines jeden Jahres. Der Jahresbericht und der geprüfte Jahresabschluss der Gesellschaft werden den Anteilsinhabern innerhalb von vier Monaten nach Ende des jeweiligen Geschäftsjahres zur Verfügung gestellt, mindestens jedoch 21 Tage vor der Hauptversammlung der Gesellschaft, bei der diese Dokumente zur Genehmigung vorgelegt werden müssen. Die Gesellschaft wird darüber hinaus ungeprüfte Halbjahresberichte erstellen, die den Anteilsinhabern innerhalb von zwei Monaten nach dem 30. Juni jeden Jahres zur Verfügung gestellt werden. Diese Berichte und Abschlüsse enthalten Angaben zum Nettoinventarwert jedes Fonds und der zugehörigen Anlagen zum Geschäftsjahresende bzw. zum Ende des Halbjahreszeitraums. Börsennotierung Wie jeweils vom Verwaltungsrat bestimmt, kann die Zulassung bestimmter Klassen von Anteilen zur Notierung an einer Börse beantragt werden.

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Samples: Prospectus, Prospectus, Prospectus

Umtauschgebühr. Die Gesellschaft kann für den Umtausch von Anteilen eine Umtauschgebühr von bis zu 3% des Rücknahmepreises der umzutauschenden Anteile erheben, wie im Nachtrag des jeweiligen Fonds beschrieben. Sonstige Gebühren und Aufwendungen Informationen zu Gebühren und Aufwendungen eines jeden Fonds können dem Abschnitt "Gebühren und Aufwendungen" in diesem Prospekt und dem jeweiligen Nachtrag entnommen werden. Berichte und Abschlüsse Das Geschäftsjahr der Gesellschaft endet am 31. Dezember eines jeden Jahres. Der Jahresbericht und der geprüfte Jahresabschluss der Gesellschaft werden den Anteilsinhabern innerhalb von vier Monaten nach Ende des jeweiligen Geschäftsjahres zur Verfügung gestellt, mindestens jedoch 21 Tage vor der Hauptversammlung der Gesellschaft, bei der diese Dokumente zur Genehmigung vorgelegt werden müssen. Die Gesellschaft wird darüber hinaus ungeprüfte Halbjahresberichte erstellen, die den Anteilsinhabern innerhalb von zwei Monaten nach dem 30. Juni jeden Jahres zur Verfügung gestellt werden. Diese Berichte und Abschlüsse enthalten Angaben zum Nettoinventarwert jedes Fonds und der zugehörigen Anlagen zum Geschäftsjahresende bzw. zum Ende des Halbjahreszeitraums. Börsennotierung Wie jeweils vom Verwaltungsrat bestimmt, kann die Zulassung bestimmter Klassen von Anteilen zur Notierung an einer Börse beantragt werden.

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