Zulässige Arten Von Sicherheiten. In Übereinstimmung mit den oben aufgeführten Kriterien wird vorgeschlagen, dass ein Teilfonds im Rahmen der Portfolio-Anlagetechniken folgende Arten von Sicherheiten akzeptiert:
Zulässige Arten Von Sicherheiten. Vorbehaltlich der obigen Kriterien darf die SICAV (i) ausschließlich Barmittel und qualitativ hochwertige Staatsanleihen als Sicherheiten für OTC-Derivate (einschließlich Total Return Swaps) entgegennehmen und (ii) akzeptiert die folgenden Arten von Sicherheiten in Bezug auf Wertpapierfinanzierungsgeschäfte:
Zulässige Arten Von Sicherheiten. Erhält ein Teilfonds Sicherheiten aus dem Handel mit außerbörslich gehandelten Derivaten oder dem Einsatz von Techniken der effizienten Portfolioverwaltung, ist die Verwaltungsgesellschaft bestrebt, Sicherheiten in folgender Form anzunehmen, vorausgesetzt, solche Sicherheiten erfüllen die Kriterien vorstehend unter Absatz 9.1 (a)-(f) genannten Kriterien: (a) bar (b) unter Einhaltung des nachstehenden Punkts (c) und (d), Staatsanleihen mit einer Mindestbonität von AAA/Aaa von Moody’s bzw. Standard & Poor’s (c) Staatsanleihen der USA, Frankreichs, Deutschlands und des Vereinigten Königreichs können auch angenommen werden, wenn sie die vorstehend unter (b) genannte Mindestbewertung nicht aufweisen, jedoch mindestens mit AA – von Standard & Poor’s oder Aa3 von Moody’s bewertet werden. (d) Japanische Staatsanleihen können auch angenommen werden, wenn sie die vorstehend unter (b) genannte Mindestbewertung nicht aufweisen, jedoch mindestens mit A+ von Standard & Poor’s oder A1 von Moody’s bewertet werden.
Zulässige Arten Von Sicherheiten