Umtauschgebühr. Konversion zwischen liechtensteinischen SafePort Fonds, welche durch die CAIAC Fund Management AG verwaltet werden und den Namen SafePort als Namensbestandteil tragen, werden analog einer Neuzeichnung und gleichzeitiger Rücknahme von Anteilen gehandhabt. Für solche Transaktionen wird kein Ausgabeaufschlag belastet, jedoch kommt eine reduzierte Zahlstellengebühr (Umtauschgebühr zwischen SafePort Funds) zur Anwendung, wie in Anhang A „Fonds im Überblick“ beschrieben. Steuerliche Hinweise sind im Prospekt aufgeführt.
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Samples: Treuhandvertrag, Treuhandvertrag, Treuhandvertrag
Umtauschgebühr. Konversion zwischen liechtensteinischen SafePort Fonds, welche durch die CAIAC Fund Management AG verwaltet werden und den Namen SafePort als Namensbestandteil tragen, werden analog einer Neuzeichnung und gleichzeitiger Rücknahme von Anteilen gehandhabt. Für solche Transaktionen wird kein Ausgabeaufschlag belastet, jedoch kommt eine reduzierte Zahlstellengebühr (Umtauschgebühr zwischen SafePort Funds) zur Anwendung, wie in Anhang A „Fonds im Überblick“ beschrieben. Für den Wechsel von einer Anteilsklasse in eine andere Anteilsklasse innerhalb des Fonds wird keine Umtauschgebühr erhoben. Steuerliche Hinweise sind im Prospekt aufgeführt.
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Samples: Treuhandvertrag
Umtauschgebühr. Konversion zwischen liechtensteinischen SafePort Fonds, welche durch die CAIAC Fund Management AG verwaltet werden und den Namen SafePort „SafePort“ als Namensbestandteil tragen, werden analog einer Neuzeichnung und gleichzeitiger Rücknahme von Anteilen gehandhabt. Für solche Transaktionen wird kein Ausgabeaufschlag belastet, jedoch kommt eine reduzierte Zahlstellengebühr (Umtauschgebühr zwischen SafePort Funds) zur Anwendung, wie in Anhang A B „Fonds im Überblick“ beschrieben. Steuerliche Hinweise sind im Prospekt aufgeführt.
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Samples: Treuhandvertrag