Umwandlung in eine beitragsfreie Versicherung Musterklauseln

Umwandlung in eine beitragsfreie Versicherung. Anstelle einer Kündigung nach Nr. 1 können Sie zum dort genannten Termin auch in Textform (z. B. Papierform, E-Mail) verlangen, ganz oder teilweise von der Beitrags- zahlungspflicht befreit zu werden. In diesem Fall setzen wir die Versicherungssumme ganz oder teilweise auf eine beitragsfreie Summe herab, die nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik für den Schluss der laufen- den Versicherungsperiode errechnet wird. Der aus Ihrer Versicherung für die Bildung der beitrags- freien Summe zur Verfügung stehende Betrag mindert sich um einen Abzug gemäß § 165 Abs. 2 in Verbindung mit § 169 Abs. 5 VVG sowie um rückständige Beiträge. Der Abzug beträgt 80 % des Deckungskapitals. Mit diesem Abzug wird die Veränderung der Risikolage des verblei- benden Versichertenbestandes ausgeglichen; zudem wird damit ein Ausgleich für kollektiv gestelltes Risikokapital vorgenommen. Weitere Erläuterungen sowie versiche- rungsmathematische Hinweise zum Abzug finden Sie im Anhang zu den Versicherungsbedingungen. Ist in Ihre Versicherung eine Berufsunfähigkeits-Zusatzver- sicherung mit Berufsunfähigkeitsrente eingeschlossen, wird nach diesem Verfahren eine beitragsfreie Leistung aus der Hauptversicherung und eine beitragsfreie Berufs- unfähigkeitsrente finanziert. Dabei bleibt das Verhältnis zwischen der Leistung aus der Hauptversicherung und Berufsunfähigkeitsrente unverändert.
Umwandlung in eine beitragsfreie Versicherung. Anstelle einer Kündigung nach Absatz 1 können Sie zum dort genannten Termin schriftlich verlangen, ganz oder teilweise von Ihrer Beitragszahlungspflicht befreit zu werden. Bei der Beitragsfreistellung wird kein Abzug erhoben. Im Falle einer vollständigen Beitragsfreistellung wird nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik die Mindest- todesfallsumme und – falls eine garantierte Leistung im Erle- bensfall vereinbart wurde – die garantierte Erlebensfallsumme sowie die lebenslange garantierte monatliche Rente nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik herabgesetzt. Unter den gleichen Voraussetzungen können Sie auch eine befristete Beitragsfreistellung für eine Dauer von maximal 24 Monaten verlangen. Zum Ende dieser mit uns vereinbarten Dauer wird der Vertrag dann automatisch mit den bisherigen Beiträgen wieder in Kraft gesetzt. Die Mindesttodesfallsumme und – falls eine garantierte Leistung im Erlebensfall vereinbart wurde – die garantierte Erlebensfallsumme sowie die lebenslan- ge garantierte monatliche Rente werden für den Zeitpunkt des Beginns der befristeten Beitragsfreistellung sowie der Wieder- aufnahme der Beitragszahlung nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik errechnet. Die Leistungen werden auf Basis der Veränderung der Beitragszahlung angepasst. Rückständige Beiträge werden verrechnet. Die Beitragsfreistellung Ihrer Versicherung kann mit Nachteilen verbunden sein. In der Anfangszeit Ihrer Versicherung sind wegen der Verrechnung von Abschluss- und Vertriebskosten (vgl. § 17) nur geringe Beträge zur Bildung einer beitragsfreien Versicherungssumme vorhanden. Auch in den Folgejahren stehen nicht unbedingt Mittel in Höhe der eingezahlten Beiträge für die Bildung einer beitragsfreien Versicherungssumme zur Ver- fügung. Nähere Informationen zur beitragsfreien Versicherungs- summe können Sie Ihrem Persönlichen Vorschlag entnehmen.
Umwandlung in eine beitragsfreie Versicherung. Verlangen Sie gemäß § 5 der Allgemeinen Bedingungen die Befreiung von der Beitragszahlungspflicht, so setzen wir die Versicherungssumme auf eine beitragsfreie Summe herab, die gemäß § 165 Absatz 2 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik errechnet wird. Der aus Ihrer Versicherung für die Bildung der beitragsfreien Summe zur Verfügung stehende Betrag ist das Deckungskapital gemäß § 5 Absatz 4 der Allgemeinen Bedingungen, vermindert um eventuell rück- ständige Beiträge. Voraussetzung für die Fortführung der Versicherung unter Befreiung von der Beitragszahlungspflicht ist allerdings, dass die herabgesetzte bei- tragsfreie Versicherungssumme die Mindestsumme von 500,00 EUR nicht unterschreitet. Wird der Mindestbetrag nicht erreicht, so erlischt die Versicherung ohne Gewährung eines Rückkaufswertes. Übersicht über die Garantiewerte
Umwandlung in eine beitragsfreie Versicherung. Nach § 165 VVG können Sie bei Verträgen mit laufender Beitragszahlung anstelle einer Kündigung nach Absatz 1 verlangen, zum Schluss einer Versicherungsperiode von der Beitragszahlungspflicht befreit zu werden. In diesem Fall setzen wir die versicherte Rente auf eine beitragsfreie Rente herab, die nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik unter Zugrundelegung des um rückständige Bei- träge geminderten Rückkaufswertes nach Absatz 3 errechnet wird. Anstelle einer vollständigen Befreiung von der Beitragszahlungspflicht können Sie auch eine teilweise Beitragsbefreiung verlangen. In diesem Fall setzen wir die versicherte Rente unter Berücksichtigung des verbleibenden Beitrags und des aus Ihrer Versicherung zur Ver- fügung stehenden Rückkaufswertes nach Absatz 3 nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik unter Zugrundelegung der Rechnungsgrundlagen der Beitragskalkulation für den Schluss der laufenden Versicherungsperiode herab.
Umwandlung in eine beitragsfreie Versicherung. Sie können anstelle einer Kündigung gemäß Absatz 1 jederzeit schriftlich verlangen, zum Schluss einer laufenden Versicherungsperiode ganz oder teilweise von Ihrer Beitragszahlungspflicht befreit zu werden. Voraussetzung ist, dass das Deckungskapital IhrerVersicherungmindestens 1.000 EURbeträgt(Mindestversicherungsbetrag). Ist dies nicht der Fall, zahlen wir Ihnen den Rückkaufswert Ihrer Versicherung aus (vgl. Absatz 2). Stichtag für die Ermittlung der herabgesetzten garantierten Mindesttodesfallleistungist der unmittelbar auf den Eingang Ihres Beitragsfreistellungsverlangens bei uns folgende Werktag (§ 2.6).
Umwandlung in eine beitragsfreie Versicherung. Nach § 165 VVG können Sie bei Versicherungen mit laufender Beitragszahlung anstelle einer Kündigung nach Absatz 1 in Textform ver- langen, zum Schluss einer Versicherungsperiode von Ihrer Beitragszahlungspflicht befreit zu werden. Der Antrag auf Beitragsfreistellung muss vor dem Ende der jeweiligen Versicherungsperiode bei uns eingegangen sein. Anderenfalls erfolgt die Beitragsfreistellung zum nächstfolgenden Beitragsfälligkeitstermin. Sofern das nach Beitragsfreistellung vorhandene Fondsguthaben den Min- destwert nach unseren „Bestimmungen über sonstige Kosten und tarifabhängige Begrenzungen“ nach § 21 nicht erreicht, erhalten Sie den Rück- kaufswert nach Absatz 3 und die Versicherung erlischt. Anstelle einer vollständigen Befreiung von der Beitragszahlungspflicht können Sie auch eine teilweise Beitragsbefreiung verlangen. Sowohl die vollständige als auch die teilweise Beitragsfreistellung Ihres Vertrags kann mit Nachteilen verbunden sein. In der Anfangszeit Ihres Vertrags ist der Wert des Fondsguthabens nach Beitragsfreistellung in der Regel deutlich niedriger als die Summe der gezahlten Beiträge, da dem Anlagestock nur die Anlagebeiträge zufließen (siehe § 16 Absatz 1) und dem Fondsguthaben monatlich die Verwaltungskosten und die Risikobeiträge entnommen werden (siehe § 16 Absatz 2). Auch in den Folgejahren kann der Wert des Fondsguthabens nach Beitragsfreistel- lung insbesondere wegen der Abhängigkeit von der Kursentwicklung der jeweiligen Fondsanteile niedriger sein als die Summe der gezahlten Beiträge.
Umwandlung in eine beitragsfreie Versicherung. Nach § 165 VVG können Sie bei Versicherungen mit laufender Beitragszahlung anstelle einer Kündigung nach Absatz 1 schriftlich verlangen, zum Schluss einer Versicherungsperiode von Ihrer Beitragszahlungspflicht befreit zu werden. Das Vertragsguthaben mindert sich um rückständige Beiträge.
Umwandlung in eine beitragsfreie Versicherung. An Stelle einer Kündigung nach Absatz 1 können Sie in Textform verlangen, ganz oder teilweise von der Beitragszahlungspflicht befreit zu werden (Bei- tragsfreistellung). In diesem Fall setzen wir die ver- sicherte Berufsunfähigkeitsrente ganz oder teilweise auf eine beitragsfreie Rente herab. Diese wird nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathe- matik für den Schluss der Versicherungsperiode, für die letztmalig ein vollständiger Beitrag gezahlt wur- de, unter Zugrundelegung des Rückkaufswertes nach Absatz 6 errechnet. Sofern eine Übergangshil- fe versichert ist, vermindert sie sich im selben Ver- hältnis wie die Berufsunfähigkeitsrente.
Umwandlung in eine beitragsfreie Versicherung. 521331692 2301
Umwandlung in eine beitragsfreie Versicherung. Anstelle einer Kündigung nach Absatz 1 können Sie jederzeit zum dort genannten Termin schriftlich verlangen, von Ihrer Beitragszahlungspflicht befreit zu werden. Sofern der Wert der Ihrem Vertrag zum Zeitpunkt eines solchen Verlangens zugewiesenen Anteilseinheiten mindestens 1.000 EUR beträgt. Voraussetzung für eine Befreiung von der Beitragszahlungspflicht ist, dass der verbleibende Wert der Ihrem Vertrag zugewiesenen Anteilseinheiten am Stichtag (siehe Absatz 1) mindestens 1.000 EUR beträgt. Eine teilweise Beitragsfreistellung können Sie nicht verlangen.