Common use of Umwandlungsoption Clause in Contracts

Umwandlungsoption. (1) Um fang/Inhalt der Um wand- lungsoption Versicherte Personen dieses Tarifes können durch Ausübung dieser Option bei den unter Punkt (2) genannten Ereignisseonhne erneute Gesundheitsprüfunugnd ohne W artezeiten sow ohl die Um stellung in einen bestehenden Tarif des Versicherers m it höheren als auch m it um fassen- deren Leistungen verlangen, wenn in dem gew ünschten Krankheitsvollkostentarif oder der bei- hilfekonform en Krankheitskostenvollversicherung Versicherungsfähigkeit besteht. D ies gilt nic für Tarife, die auch Leistungen für Zahnbehandlung, Zahnersatz und K ieferorthopädie ent- halten, wenn die Leistungen für Zahnbehandlung, Zahnersatz und K ieferorthopädie vor Aus- übung der Option vom Versicherungsschutz nicht um fasst wurden. D er vom Beginn des neuen Versicherungsschutzes an zu zahlende Beitrag richtet sich nach dem erreichten A lter der versicherten Person unter Berücksichtigung erworbener R echte aus der A lterungsrückstellung. W urde für diesen Tarif eine Erschw erung in Form eines versicherungs- m edizinischen Zuschlags, eines Leistungsausschlusses oder einer Leistungseinschränkung vereinbart, so gilt bei W ahrnehm ung der Option für den neuen Versicherungsschutz folgendes: Eine Erschw erung w ird nur aufgrund der D iagnosen vereinbart, die auch U rsache für die Erschw erung in diesem Tarif waren. Zw ischenzeitlich neu aufgetretene Krankheiten usw. führen nicht zu weiteren Erschw erungen.

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Umwandlungsoption. (1) Um fang/Inhalt der Um wand- lungsoption wandlungsoption Versicherte Personen dieses Tarifes des Tarifs ELBonus-U können durch Ausübung dieser Option bei den unter Punkt (2) genannten Ereignisseonhne Ereignissen ohne erneute Gesundheitsprüfunugnd G esundheitsprüfung und ohne W artezeiten sow ohl die Um stellung in einen bestehenden Tarif des Versicherers m it höheren als auch m it um fassen- deren fassenderen Leistungen verlangen, wenn in dem gew ünschten Krankheitsvollkostentarif oder der bei- hilfekonform en Krankheitskostenvollversicherung Versicherungsfähigkeit besteht. D ies gilt nic nicht für Tarife, die auch Leistungen für ZahnbehandlungZahn- behandlung, Zahnersatz und K ieferorthopädie ent- haltenenthalten, wenn die Leistungen für ZahnbehandlungZahnbehand- lung, Zahnersatz und K ieferorthopädie vor Aus- übung Ausübung der Option vom Versicherungsschutz nicht um fasst wurden. Eine weitere Voraussetzung dieser Option ist, dass in dem gew ünschten Krankheitsvollkostentarif oder der beihilfekonform en Krankheitskostenvollversicherung Ver- sicherungsfähigkeit besteht. D er vom Beginn des neuen Versicherungsschutzes an zu zahlende Beitrag richtet sich nach dem erreichten A lter der versicherten Person unter Berücksichtigung erworbener R echte aus der A lterungsrückstellungl- terungsrückstellung. W urde für diesen den Tarif ELBonus-U eine Erschw erung in Form eines versicherungs- m versi- cherungsm edizinischen Zuschlags, eines Leistungsausschlusses oder einer Leistungseinschränkung Leistungseinschrän- kung vereinbart, so gilt bei W ahrnehm ung der Option für den neuen Versicherungsschutz folgendes: Eine Erschw erung w ird nur aufgrund der D iagnosen vereinbart, die auch U rsache für die Erschw erung in diesem im Tarif ELBonus-U waren. Zw ischenzeitlich neu aufgetretene Krankheiten usw. führen nicht zu weiteren Erschw erungen.

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Umwandlungsoption. (1) Um fang/Inhalt der Um wand- lungsoption wandlungsoption Für leistungsfreie Versicherungsjahre kann der Versicherte nach M aßgabe der A llgem einen Versicherungsbedingungen jährlich eine Beitragsrückerstattung erhalten. Für bestimm te vom Versicherer vorgegebene Verhaltensw eisen des Versicherten, die die Qualität oder W irtschaftlichkeit einer H eilbehandlung steigern, kann der Versicherer weitere Bonus- zahlungen ausloben (Verhaltensbonus). Art, Um fang und Voraussetzungen der G esundheits- und Verhaltensboni werden den Versicherten zu Beginn jeden Versicherungsjahres m itgeteilt. D ie Bonifikationen werden ausgezahlt. Versicherte Personen dieses Tarifes können durch Ausübung dieser Option bei den unter Punkt (2) genannten Ereignisseonhne Ereignissen ohne erneute Gesundheitsprüfunugnd G esundheitsprüfung und ohne W artezeiten sow ohl die Um stellung in einen bestehenden Tarif des Versicherers m it höheren als auch m it um fassen- deren fassenderen Leistungen verlangen, wenn in dem gew ünschten Krankheitsvollkostentarif oder der bei- hilfekonform en Krankheitskostenvollversicherung Versicherungsfähigkeit besteht. D ies gilt nic nicht für Tarife, die auch Leistungen für Zahnbehandlung, Zahnersatz Zahn- ersatz und K ieferorthopädie ent- haltenenthalten, wenn die Leistungen für Zahnbehandlung, Zahnersatz und K ieferorthopädie vor Aus- übung Ausübung der Option vom Versicherungsschutz nicht um fasst wurden. Eine weitere Voraussetzung dieser Option ist, dass in dem gew ünschten Krankheitsvollkostentari oder der beihilfekonform en Krankheitskostenvollversicherung Versicherungsfähigkeit besteht. D er vom Beginn des neuen Versicherungsschutzes an zu zahlende Beitrag richtet sich nach dem erreichten A lter der versicherten Person unter Berücksichtigung erworbener R echte aus der A lterungsrückstellunglte- rungsrückstellung. W urde für diesen Tarif eine Erschw erung in Form eines versicherungs- m edizinischen versicherungsm edizi- nischen Zuschlags, eines Leistungsausschlusses oder einer Leistungseinschränkung vereinbart, so gilt bei W ahrnehm ung der Option für den neuen Versicherungsschutz folgendes: Eine Erschw erung e- rung w ird nur aufgrund der D iagnosen vereinbart, die auch U rsache für die Erschw erung in diesem die- sem Tarif waren. Zw ischenzeitlich neu aufgetretene Krankheiten usw. führen nicht zu weiteren Erschw erungen.

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