Unbare Sicherheiten. 1.1.1 Unbare Sicherheiten müssen jederzeit folgende Anforderungen erfüllen: (i) Liquidität: Unbare Sicherheiten sollten hochliquide sein und an einem geregelten Markt oder einem multilateralen Handelssystem mit transparenter Preisfeststellung gehandelt werden, damit sie kurzfristig zu einem Preis veräußert werden können, der in etwa ihrer Bewertung vor dem Verkauf entspricht. Gestellte Sicherheiten sollten zudem die Bestimmungen von Regulation 74 der Vorschriften erfüllen; (ii) Bewertung: Sicherheiten müssen zumindest täglich bewertet werden können, und Vermögenswerte mit hohen Preisschwankungen sollten nur mit hinreichend konservativen Bewertungsabschlägen (Haircuts) als Sicherheiten akzeptiert werden;
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