Unbegründete Mängelanzeige. Im Falle einer unbegründeten Mängelanzeige kann MEHRWERK den Aufwand für die Fehlersuche gemäß nach Zeitaufwand abrechnen, insbesondere auch dann, wenn ein angezeigter Sachmangel nicht nachweisbar oder reproduzierbar ist oder MEHRWERK nicht zuzuordnen ist.
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