Rechtswahl, Gerichtsstand, Erfüllungsort. Für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen der MEHRWERK und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie der Vorschriften zum internationalen Privatrecht. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag sind der Sitz der MEHRWERK. MEHRWERK kann bei Rechtstreitigkeiten wahlweise auch den allgemeinen Gerichtsstand des Kunden wählen.
Rechtswahl, Gerichtsstand, Erfüllungsort. 12.1 Es gilt deutsches Recht. Die Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts auf ausländisches Recht gelten nicht. Die deutschen Gerichte sind international aus-schließlich zuständig.
12.2 Gerichtsstand ist unser Geschäftssitz. Wir können den Vertragspartner auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand verklagen.
Rechtswahl, Gerichtsstand, Erfüllungsort. Auf alle Angebote, Aufträge und Vereinbarungen auf Grundlage dieser AGB kommt das materielle österreichische Recht unter Ausschluss von Kollisionsnormen zur Anwendung. Die Vertragssprache ist deutsch. Handelt es sich nicht um ein Geschäft, das unter das KSchG fällt, ist zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten das am Sitz des Auftragnehmers sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig. Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers.
Rechtswahl, Gerichtsstand, Erfüllungsort. 11.1 Erfüllungsort sowohl für unsere eigenen als auch für die Verpflichtungen des Käufers ist unser Sitz, soweit nichts anderes bestimmt ist oder sich aus der Natur der Verpflichtung ein anderer Erfüllungsort ergibt.
11.2 Es gilt deutsches Recht, unter Ausschluss des UN- Kaufrechts.
11.3 Als Gerichtsstand wird Freiburg vereinbart. Wir sind darüber hinaus berechtigt, An- sprüche an unserem Sitz oder an dem allgemeinen Gerichtsstand des Käufers geltend zu ma- chen.
11.4 Die nach diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen abgeschlossene Verträge bleiben auch bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in allen übrigen Teilen für den Besteller verbindlich.
Rechtswahl, Gerichtsstand, Erfüllungsort. 159 Zur Gerichtsstandklausel s. unten Rdn. 400 ff.; zur Rechtswahlklausel Rdn. 575 ff.34. Zu der in Nr. 5 Abs. 2 AGB-Sparkassen zusätzlich enthaltenen Erfüllungsortklausel s. unten Rdn. 402.
Rechtswahl, Gerichtsstand, Erfüllungsort. Kontokorrentkonten und andere Geschäfte
Rechtswahl, Gerichtsstand, Erfüllungsort. 11.1 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen des Lieferanten und des Bestellers ist Gosheim, soweit nichts anderes be- stimmt ist oder sich aus der Natur der Verpflichtung ein anderer Erfüllungsort ergibt.
11.2 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
11.3 Als Gerichtsstand wird Rottweil vereinbart. Der Lieferant ist darüber hinaus berechtigt, seine Ansprüche an dem allgemeinen Gerichtsstand des Bestellers geltend zu machen.
11.4 Die nach diesen Lieferbedingungen abgeschlossenen Verträge bleiben auch bei Unwirksamkeit einzelner Best- immungen in allen übrigen Teilen für den Besteller verbindlich.
Rechtswahl, Gerichtsstand, Erfüllungsort. 7.1. Der Vertrag sowie die gesamte Rechtsbeziehung der Parteien unterliegen deutschem Recht unter Ausschluss des UN Übereinkommens über den internationalen Warenkauf.
7.2. Bei einvernehmlich nicht lösbaren Streitigkeiten aus dem Vertrag oder anderen Anspruchsgrundlagen im Zusammenhang mit dem Vertrag ist die ausschließliche Zuständigkeit deutscher ordentlicher Gerichtsbarkeit mit örtlich ausschließlicher Zuständigkeit der Gerichte in Erfurt / Thüringen vereinbart.
7.3. Leistungs-, Erfüllungs- und Erfolgsort sämtlicher Leistungen der ILZ sowie des Kunden ist Ilmenau.
Rechtswahl, Gerichtsstand, Erfüllungsort. (1) Die Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand ist München. Erfüllungsort ist München, wenn sich aus der Auftragsbestä- tigung nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt.
Rechtswahl, Gerichtsstand, Erfüllungsort. (1) Die Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien richten sich ausschließlich nach deutschem materiellem Zivilrecht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtsübereinkommens (UNICITRAL/CISG). Vertragssprache ist Deutsch
(2) Gerichtsstand für alle Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Neufahrn. Spanner Re² ist jedoch berechtigt, Xxxxxx auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
(3) Erfüllungsort für alle Ansprüche aus diesem Vertrag ist Neufahrn