Rechtswahl, Gerichtsstand, Erfüllungsort Musterklauseln

Rechtswahl, Gerichtsstand, Erfüllungsort. Für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen der MEHRWERK und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie der Vorschriften zum internationalen Privatrecht. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag sind der Sitz der MEHRWERK. MEHRWERK kann bei Rechtstreitigkeiten wahlweise auch den allgemeinen Gerichtsstand des Kunden wählen.
Rechtswahl, Gerichtsstand, Erfüllungsort. 12.1 Es gilt deutsches Recht. Die Verweisungen des internationalen Privatrechts auf ausländisches Recht gelten nicht. Die deutschen Gerichte sind international ausschließlich zuständig.
Rechtswahl, Gerichtsstand, Erfüllungsort. 11.1 Erfüllungsort sowohl für unsere eigenen als auch für die Verpflichtungen des Käufers ist unser Sitz, soweit nichts anderes bestimmt ist oder sich aus der Natur der Verpflichtung ein anderer Erfüllungsort ergibt.
Rechtswahl, Gerichtsstand, Erfüllungsort. Auf alle Angebote, Aufträge und Vereinbarungen auf Grundlage dieser AGB kommt das materielle österreichische Recht unter Ausschluss von Kollisionsnormen zur Anwendung. Die Vertragssprache ist deutsch. Handelt es sich nicht um ein Geschäft, das unter das KSchG fällt, ist zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten das am Sitz des Auftragnehmers sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig. Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers.
Rechtswahl, Gerichtsstand, Erfüllungsort. 11.1 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen des Lieferanten und des Bestellers ist Gosheim, soweit nichts anderes be- stimmt ist oder sich aus der Natur der Verpflichtung ein anderer Erfüllungsort ergibt.
Rechtswahl, Gerichtsstand, Erfüllungsort. (1) Für alle Kauf- und Lieferverträge nach Maßgabe dieser Bedingungen gilt ausschließlich das materielle Zivilrecht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN- Kaufrechts ist ausgeschlossen.
Rechtswahl, Gerichtsstand, Erfüllungsort. Erfüllungsort ist der Sitz von store and more. Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch. Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische, inländische Gerichtsbarkeit. Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das Gericht in Wien ausschließlich örtlich zuständig.
Rechtswahl, Gerichtsstand, Erfüllungsort. 10.1 Für die Vertragsbeziehung zwischen dem AG und dem AN gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss etwaiger Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts sowie des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht).Für die Auslegung des Vertrages einschließlich dieser Bedingungen ist ausschließlich die Fassung in deutscher Sprache maßgeblich.
Rechtswahl, Gerichtsstand, Erfüllungsort. 10.1 Für die Vertragsbeziehung zwischen dem Käufer und dem Verkäufer gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss etwaiger Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts sowie des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht). Für die Auslegung des Vertrages einschließlich dieser Bedingungen ist ausschließlich die Fassung in deutscher Sprache maßgeblich.
Rechtswahl, Gerichtsstand, Erfüllungsort. 11.1 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen des Lieferanten und des Bestellers ist der Sitz des Lieferanten, soweit nichts anderes bestimmt ist oder sich aus der Natur der Verpflichtung ein anderer Erfüllungsort ergibt.