Unfallkapital Musterklauseln

Unfallkapital. Unfälle der versicherten Person durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen sowie durch epileptische Anfälle oder andere Krampfanfälle, die den ganzen Körper der versicherten Person ergreifen • Schäden an Bandscheiben sowie Blutungen aus inneren Organen und Gehirnblutungen, sofern nicht durch versicherten Unfall verursacht • für gewaltsame Eingriffe durch Dritte • Infektionen, es sei denn durch unfallbedingte Heilmassnahmen oder Eingriffe verursacht • Vergiftungen infolge oraler Einnahme fester oder flüssiger Stoffe • Krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen, die sich nicht unmittelbar und ursächlich auf eine organische Verletzung/einen organischen Schaden zurückführen lassen, auch wenn diese durch einen Unfall verursacht wurden. • Absagen durch das Reiseunternehmen • Behördliche Anordnungen, die eine Durchführung der Reise unmöglich machen • Schäden infolge von Ihnen oder weiteren versicherten Personen nicht getroffener üblicher Vorkehrungen zur Sicherung Ihres persönlichen Gepäcks und Eigentums, z.B. während sich dieses an einem der Öffentlichkeit zugänglichen Ort und nicht unter Ihrer direkten Obhut befindet • Schäden durch Stehen-, Hängen-, Liegen- oder Fallenlassen • Schäden an oder Verlust von: - Brillen, Kontaktlinsen, Hörgeräten, Prothesen jeder Art - Schäden an Wertpapieren, Schuldverschreibungen, Obligationen, Briefmarken - Dokumenten irgendeiner Art - Schäden an Tieren - Musikinstrumenten - Glas, Porzellan, Antiquitäten - Gegenständen auf Messen und Ausstellungen - Bildern - Sportausrüstungen während ihres Gebrauchs, Fahrrädern - Fernsehgeräten - Fahrzeugen oder Zubehör - Booten und/oder Nebenausrüstung - an Gegenständen, die der versicherten Person geliehen oder anvertraut oder von ihr gemietet wurden - bei denen uns der Polizeibericht oder der Bericht der öffentlichen Verkehrsunternehmen nicht vorgelegt wird - persönlichen Gepäckstücken während eines Transports, die nicht sofort dem öffentlichen Verkehrsunternehmen gemeldet werden - infolge von inneren Unruhen, Rebellion, Revolution, Terrorismus, militärischer oder widerrechtlicher Machtergreifung - Waffen aller Art • Schäden infolge von Beschlagnahme oder Einziehung durch eine Zollbehörde oder eine andere staatliche Gewalt • Beschädigung oder Zerstörung.
Unfallkapital 

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.