Unfallversicherungsschutz Musterklauseln

Unfallversicherungsschutz. Kinder in Kindertageseinrichtungen sind bei Unfällen auf dem direkten Weg zur oder von der Einrichtung, während des Aufenthalts in der Einrichtung und während Veranstaltungen der Einrichtung im gesetzlichen Rahmen unfallversichert. Die Sorgeberechtigten haben Unfälle auf dem Weg unverzüglich zu melden.
Unfallversicherungsschutz. Wir führen die Unfallversicherung bis zum ver- einbarten Zeitpunkt in der bisherigen Höhe fort, es sei denn die versicherte Person ist nach Ziffer 4.1 versicherungsunfähig.
Unfallversicherungsschutz. Gemäß den Berufsgenossenschaften besteht während der Arbeit und auf Dienstreisen Unfallversicherungsschutz. Entscheidend ist, dass die Tätigkeit dienstlichen und nicht privaten Zwecken dient.
Unfallversicherungsschutz. Während der Maßnahme ist jeder Teilnehmer mit Förderung über SGB III oder SGB II über die Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik, Direktionsstandort Xxxxxxxx, 00000 Xxxxxxxx, unfallversichert. Unfälle sind unverzüglich der WBS zu melden.
Unfallversicherungsschutz. Während der Maßnahme sind Teilnehmende mit Förderung über SGB III oder SGB II in der Regel über die Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik, Direktionsstandort Mannheim, 68145 Mannheim, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen unfallversichert. Unfälle sind unverzüglich der WBS zu melden. Beschäftigte Teilnehmende sind in der Regel auch während der Maßnahme weiterhin über die Berufsgenossenschaft des Arbeitgebers versichert.
Unfallversicherungsschutz. Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz ergibt sich aus den einschlägigen Best- immungen des SGB 7.
Unfallversicherungsschutz. Der/die Arbeitnehmer/-in wurde umfangreich über die Voraussetzungen für die örtliche und zeitliche Abgrenzung eines allfälligen Unfalles als Freizeit- oder Arbeitsunfall an oder im Zusammenhang mit der außerbetrieblichen Arbeitsstätte aufgeklärt. Dasselbe gilt für damit im Zusammenhang stehende Dokumentations- und Beweismöglichkeiten.
Unfallversicherungsschutz. Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz ergibt sich aus den einschlägigen Bestimmungen des SGB 7.
Unfallversicherungsschutz. Gemäß den Berufsgenossenschaften besteht während der Arbeit und auf Dienstreisen Unfallversicherungsschutz. Entscheidend ist, dass die Tätigkeit dienstlichen und nicht privaten Zwecken dient (xxxxx://xxx.xxx- xxxxxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxxx_xxxxxx/xxxxxxxxxxxxxxxxx/xxxxxx ad/download_Formulare/Unfall/UV- Schutz_an_Hochschulen.pdf). In Fällen eines Unfalls bitte unverzüglich eine Unfallmeldung im Dez. 1 abgeben (xxxxx://xxx.xxx-xxxxxxxxx.xx/xxxxxxxx0/xxxxxxx-x- z/unfaelle/).
Unfallversicherungsschutz. Jedes Kind das unseren Kindergarten besucht, ist während des Aufenthalts im Kindergarten, sowie auf den Wegen zwischen Wohnung und Kindergarten gesetzlich versichert. Ebenso bei Veranstaltungen und Unternehmungen des Kindergartens. Unfälle auf dem Kindergartenweg sind spätestens am darauffolgenden Tag der Kindergartenleitung mitzuteilen.