Unterbrechung der Versorgung. 14.1. Der Lieferant ist berechtigt, die Gasversorgung ohne vorherige Andro- hung durch den Netzbetreiber unterbrechen zu lassen, wenn der Kunde dem Vertrag einschließlich dieser allgemeinen Gaslieferbedingungen in nicht unerheblichem Maße schuldhaft zuwiderhandelt und die Unterbre- chung erforderlich ist, um den Gebrauch von Gas unter Umgehung, Be- einflussung oder vor Anbringung der Messeinrichtungen zu verhindern.
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Samples: Auftrag Zur Lieferung Von Wf Start Gas, www.stadtwerke-wf.de
Unterbrechung der Versorgung. 14.1. 14.1 Der Lieferant ist berechtigt, die Gasversorgung ohne vorherige Andro- hung Androhung durch den Netzbetreiber Netz- betreiber unterbrechen zu lassen, wenn der Kunde dem Vertrag einschließlich dieser allgemeinen Gaslieferbedingungen in nicht unerheblichem Maße schuldhaft zuwiderhandelt und die Unterbre- chung erforderlich ist, um den Gebrauch von Gas Erdgas unter Umgehung, Be- einflussung Beeinflussung oder vor Anbringung An- bringung der Messeinrichtungen zu verhindern.verhindern.
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Samples: Auftrag Für Die Lieferung Von Erdgas, www.stadtwerke-pinneberg.de