Untergrund Musterklauseln

Untergrund. Im Baufeld stehen Mutterboden, Auffüllungen und Füllsande über Auelehm sowie Sand und Kies an. Beim westlichen Widerlager setzt sich der Boden bis +23,27 mNN aus Auffüllungen zusammen. Danach folgen Mittelsandschichten bis in eine Tiefe von +14,67 mNN, gefolgt von einer 1,90 m mächtigen Grobsandschicht. Darunter stehen wieder Mittelsande bis zur Endteufe bei +9,77 mNN an. Im Bereich des westlichen Pfeilers setzt sich der Boden bis maximal +23,69 mNN aus Auf- füllungen zusammen. Danach folgt eine 1,0 m bis 1,5 m mächtige Auelehmschicht (Schluff). Darunter folgen unterschiedlich dicht gelagerte Mittel- und Grobsande mit einer Kiesschicht bis zu Endteufe von -0,37 mNN. Am östlicher Pfeilerstandort setzt sich der Boden bis +23,57 mNN (Südseite) und +24,20 mNN (Nordseite) aus unterschiedlichen Auffüllungen zusammen. Danach folgt eine 0,4-2,0 m mächtige Schluffschicht. Auf der Südseite folgen eine 1,9 m mächtige Schicht Mittelsand und eine weitere Schluffschicht (0,5 m). Darunter liegen Mittel- und Grobsand- schichten bis ca. +2,30 mNHN. Bei der maximalen Endteufe wurde Kies angetroffen. Auch beim östlichen Widerlager ist die Schichtenfolge Auffüllungen, Auelehm (Schluff) und anschließend Mittel- und Grobsande. Es sind keine Findlinge im Baugrund zu erwarten. Lediglich ist mit Baumstämmen oder „fuß- ballgroßen“ Steinen im Baugrund zu rechnen.
Untergrund. Gemäß den technischen Regelwerken ist kein frostsicherer Aufbau vorhanden. Die Fahrbahn ist in einem baulich sehr schlechten Zustand und weist Verdrückungen und Risse im Straßenkörper auf. Abschnittsweise kann daher die Durchführung einer Untergrundverbesserung in einer Dicke von ca. 0,50 m mit wasserunempfindlichem, steinigem Material der abgestuften Körnung 0/200 mm erforderlich werden. Der Bodenaustausch erfolgt nach Absprache und auf Anweisung des AG.