Common use of Unternehmensgewinne Clause in Contracts

Unternehmensgewinne. (1) Gewinne eines Unternehmens eines Vertragsstaats dürfen nur in diesem Staat besteuert werden, es sei denn, das Unternehmen übt seine Geschäftstätigkeit im anderen Vertragsstaat durch eine dort gelegene Betriebstätte aus. Übt das Unternehmen seine Geschäftstätigkeit auf diese Weise aus, so dürfen die Gewinne des Unternehmens im anderen Staat besteuert werden, jedoch nur insoweit, als sie dieser Betriebstätte zugerechnet werden können.

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Samples: www.bundeskanzleramt.gv.at, www.bundeskanzleramt.gv.at, www.ris.bka.gv.at

Unternehmensgewinne. (1) . Gewinne eines Unternehmens eines Vertragsstaats dürfen können nur in diesem Staat besteuert werden, es sei denn, das Unternehmen übt seine Geschäftstätigkeit Tätigkeit im anderen Vertragsstaat durch eine dort gelegene Betriebstätte Betriebsstätte aus. Übt das Unternehmen seine Geschäftstätigkeit Tätigkeit auf diese Weise aus, so dürfen können die Gewinne des Unternehmens im anderen Staat besteuert werden, jedoch nur insoweit, als sie dieser Betriebstätte Betriebsstätte zugerechnet werden können.

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Samples: fedlex.data.admin.ch, www.fomoso.org, www.newsd.admin.ch

Unternehmensgewinne. (1) . Gewinne eines Unternehmens eines Vertragsstaats dürfen Vertragsstaates können nur in diesem Staat besteuert werden, es sei denn, dass das Unternehmen übt seine Geschäftstätigkeit Tätigkeit im anderen Vertragsstaat durch eine dort gelegene Betriebstätte ausBetriebsstätte ausübt. Übt das Unternehmen seine Geschäftstätigkeit auf diese Tätigkeit in dieser Weise aus, so dürfen können die Gewinne des Unternehmens im in dem anderen Staat besteuert werden, jedoch nur insoweit, als sie dieser Betriebstätte Betriebsstätte zugerechnet werden können.

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Samples: suizosdevalencia.org

Unternehmensgewinne. (1) . Gewinne eines Unternehmens eines Vertragsstaats dürfen können nur in diesem Staat besteuert werden, es sei denn, das Unternehmen übt seine Geschäftstätigkeit Tätigkeit im anderen Vertragsstaat durch eine dort gelegene Betriebstätte Betriebsstätte aus. Übt das Unternehmen seine Geschäftstätigkeit Tätigkeit auf diese Weise ausaus oder hat es sie so ausgeübt, so dürfen können die Gewinne des Unternehmens im anderen Staat besteuert werden, jedoch nur insoweit, als sie dieser Betriebstätte Betriebsstätte zugerechnet werden können.

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Samples: fedlex.data.admin.ch

Unternehmensgewinne. (1) . Gewinne eines Unternehmens eines Vertragsstaats dürfen können nur in diesem Staat Vertragsstaat besteuert werden, es sei denn, das Unternehmen übt seine Geschäftstätigkeit im anderen Vertragsstaat durch eine dort gelegene Betriebstätte Betriebsstätte aus. Übt das Unternehmen seine Geschäftstätigkeit auf diese Weise aus, so dürfen können die Gewinne des Unternehmens Gewinne, die der Betriebsstätte in Übereinstimmung mit Absatz 2 zugerechnet werden können, im anderen Staat Vertragsstaat besteuert werden, jedoch nur insoweit, als sie dieser Betriebstätte zugerechnet werden können.

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Samples: www.mofa.go.jp

Unternehmensgewinne. (1) Die Gewinne eines Unternehmens eines Vertragsstaats dürfen Vertragsstaates können nur in diesem Staat besteuert werden, es sei denn, das Unternehmen übt seine Geschäftstätigkeit Ge- schäftstätigkeit im anderen Vertragsstaat durch eine dort gelegene Betriebstätte Betrieb- stätte aus. Übt das Unternehmen seine Geschäftstätigkeit auf diese Weise aus, so dürfen können die Gewinne des Unternehmens im anderen Staat besteuert werden, jedoch doch nur insoweitdiejenigen, als sie dieser die der Betriebstätte zugerechnet werden könnenzuzurechnen sind.

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Samples: www.llv.li

Unternehmensgewinne. (1) Gewinne eines Unternehmens eines Vertragsstaats dürfen können nur in diesem Staat besteuert werden, es sei denn, das Unternehmen übt seine Geschäftstätigkeit Tätigkeit im anderen Vertragsstaat durch eine dort gelegene Betriebstätte Betriebsstätte aus. Übt das Unternehmen seine Geschäftstätigkeit Tätigkeit auf diese Weise aus, so dürfen können die Gewinne des Unternehmens im anderen Staat besteuert werden, jedoch nur insoweit, als sie dieser Betriebstätte Betriebsstätte zugerechnet werden können.

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Samples: www.tuerkei-recht.de

Unternehmensgewinne. (1) Gewinne eines Unternehmens eines Vertragsstaats dürfen können nur in diesem Staat besteuert werden, es sei denn, das Unternehmen übt seine Geschäftstätigkeit Tätigkeit im anderen Vertragsstaat durch eine dort gelegene Betriebstätte Betriebsstätte aus. Übt das Unternehmen seine Geschäftstätigkeit Tätigkeit auf diese Weise aus, so dürfen können die Gewinne des Unternehmens im anderen Staat besteuert werden, jedoch nur insoweitinso- weit, als sie dieser Betriebstätte Betriebsstätte zugerechnet werden können.

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Samples: www.deutsch-tuerkisches-recht.de

Unternehmensgewinne. (1) Gewinne eines Unternehmens eines Vertragsstaats dürfen können nur in diesem Staat besteuert werden, es sei denn, das Unternehmen übt seine Geschäftstätigkeit im anderen Vertragsstaat durch eine dort gelegene Betriebstätte Betriebsstätte aus. Übt das Unternehmen seine Geschäftstätigkeit auf diese Weise aus, so dürfen können die Gewinne des Unternehmens Gewinne, die der Betriebsstätte in Übereinstimmung mit Absatz 2 zugerechnet werden können, im anderen Staat besteuert werden, jedoch nur insoweit, als sie dieser Betriebstätte zugerechnet werden können.

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Samples: www.ihk.de

Unternehmensgewinne. (1) . Gewinne eines Unternehmens eines Vertragsstaats dürfen Vertragsstaates können nur in diesem Staat besteuert werden, es sei denn, das Unternehmen übt seine Geschäftstätigkeit Tätigkeit im anderen Vertragsstaat Ver- tragsstaat durch eine dort gelegene Betriebstätte Betriebsstätte aus. Übt das Unternehmen seine Geschäftstätigkeit Tätigkeit auf diese Weise aus, so dürfen können die Gewinne des Unternehmens im anderen ande- ren Staat besteuert werden, jedoch nur insoweit, als sie dieser Betriebstätte zugerechnet Betriebsstätte zuge- rechnet werden können.

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Samples: qi-toolkit.swissbanking.org

Unternehmensgewinne. (1) . Gewinne eines Unternehmens eines Vertragsstaats dürfen können nur in diesem Staat besteuert werden, es sei denn, das Unternehmen übt seine Geschäftstätigkeit Tätigkeit im anderen Vertragsstaat durch eine dort gelegene Betriebstätte Betriebsstätte aus. Übt das Unternehmen seine Geschäftstätigkeit Tätigkeit auf diese Weise aus, so dürfen können die Gewinne des Unternehmens Gewinne, die der Betriebsstätte gemäss den Bestimmungen von Absatz 2 zurechenbar sind, im anderen Staat besteuert besteu- ert werden, jedoch nur insoweit, als sie dieser Betriebstätte zugerechnet werden können.

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Samples: www.newsd.admin.ch

Unternehmensgewinne. (1) . Gewinne eines Unternehmens eines Vertragsstaats dürfen können nur in diesem Staat besteuert werden, es sei denn, das Unternehmen übt seine Geschäftstätigkeit Tätigkeit im anderen Vertragsstaat Ver- tragsstaat durch eine dort gelegene Betriebstätte aus. Übt das Unternehmen seine Geschäftstätigkeit Tätigkeit auf diese Weise aus, so dürfen können die Gewinne des Unternehmens im anderen ande- ren Staat besteuert werden, jedoch nur insoweit, als sie dieser Betriebstätte zugerechnet zuge- rechnet werden können.

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Samples: www.taxrus2000.com

Unternehmensgewinne. (1) . Gewinne eines Unternehmens eines Vertragsstaats dürfen können nur in diesem Staat Vertragsstaat besteuert werden, es sei denn, das Unternehmen übt seine Geschäftstätigkeit Tätigkeit im anderen Vertragsstaat durch eine dort gelegene Betriebstätte Betriebsstätte aus. Übt das Unternehmen seine Geschäftstätigkeit Tätigkeit auf diese Weise aus, so dürfen können die Gewinne des Unternehmens im anderen Staat Vertragsstaat besteuert werden, jedoch nur insoweit, als sie dieser Betriebstätte Betriebsstätte zugerechnet werden können.

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Samples: www.sinoptic.ch

Unternehmensgewinne. (1) Gewinne eines Unternehmens eines Vertragsstaats dürfen nur in diesem Staat besteuert werden, es sei denn, das Unternehmen übt seine Geschäftstätigkeit im anderen Vertragsstaat durch eine dort gelegene gele- gene Betriebstätte aus. Übt das Unternehmen seine Geschäftstätigkeit auf diese Weise aus, so dürfen die Gewinne des Unternehmens im anderen Staat besteuert werden, jedoch nur insoweit, als sie dieser Betriebstätte Be- triebstätte zugerechnet werden können.

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Samples: www.parlament.gv.at

Unternehmensgewinne. (1) Die Gewinne eines Unternehmens eines Vertragsstaats dürfen können nur in diesem Staat besteuert werden, es sei denn, das Unternehmen übt seine Geschäftstätigkeit im anderen Vertragsstaat durch eine dort gelegene Betriebstätte aus. Übt das Unternehmen seine Geschäftstätigkeit auf diese Weise aus, so dürfen können die Gewinne des Unternehmens Gewinne, die der Betriebsstätte in Übereinstimmung mit Absatz 2 zugerechnet werden können, im anderen Staat besteuert werden, jedoch nur insoweit, als sie dieser Betriebstätte zugerechnet werden können.

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Samples: luxemburg.diplo.de

Unternehmensgewinne. (1) . Gewinne eines Unternehmens eines Vertragsstaats dürfen können nur in diesem Staat besteuert werden, es sei denn, das Unternehmen übt seine Geschäftstätigkeit Tätigkeit im anderen Vertragsstaat Ver- tragsstaat durch eine dort gelegene Betriebstätte Betriebsstätte aus. Übt das Unternehmen seine Geschäftstätigkeit Tätigkeit auf diese Weise aus, so dürfen können die Gewinne des Unternehmens Gewinne, die der Betriebsstätte gemäss den Bestimmungen von Absatz 2 zurechenbar sind, im anderen Staat besteuert werden, jedoch nur insoweit, als sie dieser Betriebstätte zugerechnet werden könnenwer- den.

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Samples: www.news.admin.ch

Unternehmensgewinne. (1) . Gewinne eines Unternehmens eines Vertragsstaats dürfen können nur in diesem Staat Ver- tragsstaat besteuert werden, es sei denn, das Unternehmen übt seine Geschäftstätigkeit Tätigkeit im anderen Vertragsstaat durch eine dort gelegene Betriebstätte Betriebsstätte aus. Übt das Unternehmen Unter- nehmen seine Geschäftstätigkeit Tätigkeit auf diese Weise aus, so dürfen können die Gewinne des Unternehmens Unterneh- mens im anderen Staat Vertragsstaat besteuert werden, jedoch nur insoweit, als sie dieser Betriebstätte Betriebsstätte zugerechnet werden können.

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Samples: www.newsd.admin.ch

Unternehmensgewinne. (1) . Gewinne eines Unternehmens eines Vertragsstaats dürfen Vertragsstaates können nur in diesem Staat besteuert werden, es sei denn, dass das Unternehmen übt seine Geschäftstätigkeit Tätigkeit im anderen Vertragsstaat durch eine dort gelegene Betriebstätte ausBetriebsstätte ausübt. Übt das Unternehmen seine Geschäftstätigkeit auf diese Tätigkeit in dieser Weise aus, so dürfen können die Gewinne des Unternehmens im in dem anderen Staat besteuert werden, jedoch nur insoweit, als sie dieser Betriebstätte Betriebs- stätte zugerechnet werden können.

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Samples: www.lexfind.ch

Unternehmensgewinne. (1) . Gewinne eines Unternehmens eines Vertragsstaats dürfen können nur in diesem Staat besteuert werden, es sei denn, das Unternehmen übt seine Geschäftstätigkeit im anderen Vertragsstaat durch eine dort gelegene Betriebstätte Betriebsstätte aus. Übt das Unternehmen seine Geschäftstätigkeit auf diese Weise aus, so dürfen können die Gewinne des Unternehmens Gewinne, die der Betriebsstätte gemäss den Bestimmungen von Absatz 2 zurechenbar sind, im anderen Staat besteuert werden, jedoch nur insoweit, als sie dieser Betriebstätte zugerechnet werden können.

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Samples: www.llv.li

Unternehmensgewinne. (1) Gewinne eines Unternehmens eines Vertragsstaats dürfen Vertragsstaates können nur in diesem die- sem Staat besteuert werden, es sei denn, das Unternehmen übt seine Geschäftstätigkeit Ge- schäftstätigkeit im anderen Vertragsstaat durch eine dort gelegene Betriebstätte Betriebs- stätte aus. Übt das ein Unternehmen seine Geschäftstätigkeit auf diese Weise aus, so dürfen können die Gewinne des Unternehmens Gewinne, die der Betriebsstätte in Übereinstimmung mit Abs. 2 zugerechnet werden können, im anderen Staat besteuert werden, jedoch nur insoweit, als sie dieser Betriebstätte zugerechnet werden können.

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Samples: www.llv.li

Unternehmensgewinne. (1) . Gewinne eines Unternehmens eines Vertragsstaats dürfen nur in diesem Staat besteuert werden, es sei denn, das Unternehmen übt seine Geschäftstätigkeit Tätigkeit im anderen Vertragsstaat durch eine dort gelegene Betriebstätte aus. Übt das Unternehmen seine Geschäftstätigkeit Tätigkeit auf diese Weise aus, so dürfen die Gewinne des Unternehmens im anderen Staat besteuert werden, jedoch nur insoweit, als sie dieser Betriebstätte zugerechnet werden können.

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Samples: www.parlament.gv.at

Unternehmensgewinne. (1) Gewinne eines Unternehmens eines Vertragsstaats dürfen können nur in diesem Staat besteuert werden, es sei denn, das Unternehmen übt seine Geschäftstätigkeit Tätigkeit im anderen Vertragsstaat durch eine dort gelegene Betriebstätte Betriebsstätte aus. Übt das Unternehmen seine Geschäftstätigkeit Tätigkeit auf diese Weise aus, so dürfen können die Gewinne des Unternehmens im anderen Staat besteuert werden, jedoch nur insoweit, als sie dieser Betriebstätte Betriebsstätte zugerechnet werden können.

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Samples: www.gesetze.li

Unternehmensgewinne. (1) Die Gewinne eines Unternehmens eines Vertragsstaats dürfen können nur in diesem Staat besteuert werden, es sei denn, das Unternehmen übt seine Geschäftstätigkeit im anderen Vertragsstaat durch eine dort gelegene Betriebstätte Betriebsstätte aus. Übt das Unternehmen seine Geschäftstätigkeit auf diese Weise aus, so dürfen die können seine Gewinne des Unternehmens im anderen Staat besteuert werden, jedoch nur insoweit, als sie dieser Betriebstätte Betriebsstätte zugerechnet werden können.

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Samples: www.ruw.de

Unternehmensgewinne. (1) . Gewinne eines Unternehmens eines Vertragsstaats dürfen Vertragsstaates können nur in diesem Staat besteuert werden, es sei denn, das Unternehmen übt seine Geschäftstätigkeit Tätigkeit im anderen Vertragsstaat Ver- tragsstaat durch eine dort gelegene Betriebstätte Betriebsstätte aus. Übt das Unternehmen seine Geschäftstätigkeit Tä- tigkeit auf diese Weise aus, so dürfen können die Gewinne des Unternehmens im anderen Staat besteuert werden, jedoch nur insoweit, als sie dieser Betriebstätte Betriebsstätte zugerechnet werden können.

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Samples: fedlex.data.admin.ch

Unternehmensgewinne. (1) . Gewinne eines Unternehmens eines Vertragsstaats dürfen können nur in diesem Staat besteuert werden, es sei denn, das Unternehmen übt seine Geschäftstätigkeit im anderen Vertragsstaat durch eine dort gelegene Betriebstätte Betriebsstätte aus. Übt das Unternehmen Unter- nehmen seine Geschäftstätigkeit auf diese Weise aus, so dürfen können die Gewinne des Unternehmens Gewinne, die der Betriebsstätte gemäss den Bestimmungen von Absatz 2 zurechenbar sind, im anderen Staat besteuert werden, jedoch nur insoweit, als sie dieser Betriebstätte zugerechnet werden können.

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Samples: www.news.admin.ch