Unternehmerische Verantwortung Musterklauseln

Unternehmerische Verantwortung. 18.1 Der Lieferant bekennt sich im Rahmen seiner unternehmerischen Ver- antwortung dazu, dass bei oder im Zusammenhang mit der Herstellung und dem Vertrieb seiner Waren bzw. Erbringung seiner Leistungen die gesetzli- chen Vorschriften, einschließlich der Gesetze zum Schutz der Umwelt ge- wahrt sind, arbeitsrechtliche Bestimmungen und Gesetze zur Gesunderhal- tung der Mitarbeiter eingehalten, sowie Kinder- und Zwangsarbeit nicht ge- duldet werden. Der Lieferant bestätigt zudem mit Annahme der Bestellung, sich auf keinerlei Form von Bestechung und Korruption einzulassen, noch diese zu tolerieren. Der Besteller weist in diesem Zusammenhang auf den im VOITH-Konzern geltenden „VOITH Code of Conduct“ hin, der unter xxxx://xxx.Xxxxx.xxx eingesehen werden kann. Der Besteller erwartet vom Lieferanten, dass dieser sich zur Einhaltung der darin enthaltenen Regeln und Prinzipien bekennt und ihre Beachtung unterstützt.
Unternehmerische Verantwortung. 6. Bildung von Gruppen vergleichbaren Bedarfs
Unternehmerische Verantwortung. Unabhängig von den obigen Vorgaben (5.5.) haben die Leistungserbringer im Rahmen ihrer unternehmerischen Verantwortung dafür Sorge zu tragen, dass sämtliche einschlägi- gen Gesetze, Verordnungen und Bestimmungen, die für das Betreiben des Angebotes Voraussetzung sind, eingehalten werden. Den Grundsätzen bedarfsgerechter individueller Förderung und Betreuung folgend, wer- den für den Beschäftigungs- und Förderbereich sieben Gruppen mit vergleichbarem Be- darf gebildet. Die Einstufung der Leistungsberechtigten in eine Bedarfsgruppe wird auf Grundlage der durch das „Instrument der Bedarfsgruppenermittlung im Beschäftigungs- und Förderbereich“ generierten Ergebnisse (siehe Anlage 3) und der Ausführungen im Formblatt „Informationsbericht für den Beschäftigungs- und Förderbereich“ (siehe Anlage 1) vorgenommen.
Unternehmerische Verantwortung. Die Vertragspartner bekennen sich im nachfolgenden Sinn zu ihrer gesellschaftlichen Verantwortung im Rahmen ihrer unternehmerischen Tätigkeit weltweit. Die Vertragspartner verpflichten sich daher, die Inhalte des jeweils gültigen Verhaltenskodex der PHOENIX CONTACT-Gruppe einzuhalten. Dieser Verhaltenskodex hält fest, was dies insbesondere hinsichtlich einzuhaltender Arbeitsbedingungen, Sozial- und Umweltverträglichkeit sowie Transparenz, vertrauensvoller Zusammenarbeit und Integrität und Fairness im Geschäftsverkehr bedeutet.
Unternehmerische Verantwortung. Der Lieferant bekennt sich im Rahmen seiner unternehmerischen Verantwortung dazu, dass bei der Herstellung von Produkten bzw. bei der Erbringung von Dienstleistungen die Menschenrechte gewahrt, Arbeitsnormen eingehalten und Diskriminierung sowie Zwangs- und Kinderarbeit nicht geduldet werden. Der Lieferant bestätigt, keine Form von Korruption und Bestechung zu tolerieren oder sich hierauf in irgendeiner Weise einzulassen. Der Lieferant ist verpflichtet, den BSCI-Verhaltenskodex (xxx.xxxx-xx.xxx) zu beachten. Der Lieferant verpflichtet sich auch, seine Vorlieferanten zur Einhaltung des BSCI- Verhaltenskodex zu verpflichten.
Unternehmerische Verantwortung. 16.1 Der Lieferant verpflichtet sich im Rahmen seiner unternehmerischen Verantwortung dazu, dass bei der Herstellung des Vertragsgegenstandes die Menschenrechte gewahrt, Arbeitsnormen einge- halten und Diskriminierung sowie Zwangs- und Kin- derarbeit nicht geduldet werden. Der Lieferant stellt außerdem sicher, dass auch seine Unterliefe- ranten diese Verpflichtungen erfüllen.
Unternehmerische Verantwortung. Im Rahmen dieser Vereinbarung hat die Spitex Birseck die volle unternehmeri- sche Freiheit und Verantwortung (inklusive Personal- und Sachentscheidungen).
Unternehmerische Verantwortung. 12.1 Der Auftragnehmer bekennt sich im Rahmen seiner unternehme- rischen Verantwortung dazu, dass bei oder im Zusammenhang mit der Herstellung und dem Vertrieb seiner Waren bzw. Erbringung seiner Leistungen die gesetzlichen Vorschriften einschließlich der Gesetze zum Schutz der Umwelt gewahrt sind, arbeitsrechtliche Bestimmungen eingehalten sowie Kinder- und Zwangsarbeit nicht geduldet werden. Der Auftragnehmer bestätigt zudem mit Annahme der Bestellung, sich auf keinerlei Form von Bestechung und Korruption einzulassen und diese nicht zu tolerieren. Der Auftragnehmer bestätigt weiterhin, den fairen Wettbewerb zu achten und die geltenden Gesetze, die den Wettbewerb schützen und fördern, einzuhalten, insbesondere die geltenden Kartell- gesetze.
Unternehmerische Verantwortung. 14.1. Der Lieferant bekennt sich im Rahmen seiner unternehmerischen Verantwortung dazu, dass bei oder im Zusammenhang mit der Her- stellung und dem Vertrieb seiner Waren bzw. Erbringung seiner Leis- tungen die gesetzlichen Vorschriften, einschließlich der Gesetze zum Schutz der Umwelt gewahrt sind, arbeitsrechtliche Bestimmungen und Gesetze zur Gesunderhaltung der Mitarbeiter eingehalten, sowie Kin- der- und Zwangsarbeit nicht geduldet werden. Der Lieferant bestätigt zudem mit Annahme der Bestellung, sich auf keinerlei Form von Be- stechung und Korruption einzulassen, noch diese zu tolerieren.
Unternehmerische Verantwortung. 14.1 Beide Vertragsparteien bekennen sich im nachfolgenden Sinn zu ihrer gesellschaftlichen Verantwortung und Sorgfaltspflicht im Rahmen ihrer weltweiten unternehmerischen Tätigkeiten. Daher verpflichten sich beide Vertragsparteien, die Inhalte des gültigen Code of Conduct der AUNDE Group, der sich an den Code of Conduct des Gesamtverbandes der deutschen Textil- und Modeindustrie orientiert, einzuhalten. Der Code of Conduct hält fest, was dies insbesondere hinsichtlich einzuhaltender Arbeitsbedingungen, Arbeitssicherheit, Sozial- und Umweltverträglichkeit sowie Transparenz, vertrauensvoller Zusammenarbeit und Kommunikation für AUNDE bedeutet.