Common use of Unterrichtungs- und Anzeigepflichten des Karteninhabers Clause in Contracts

Unterrichtungs- und Anzeigepflichten des Karteninhabers. Stellt der Karteninhaber den Verlust, Diebstahl oder eine missbräuchliche Verwendung seiner Karte oder deren Daten bzw. der PIN oder eines anderen Legitimationsmediums (z. B. mobiles Endgerät mit digitaler Karte) fest oder hat er einen entsprechenden Ver- dacht, so hat er die Karte unverzüglich telefonisch unter der auf dem Übersendungs- schreiben und der Umsatzaufstellung mitgeteilten 24-Stunden-Nummer (Sperrannahme- Service) oder den Notrufnummern der internationalen Kartenorganisationen Mastercard bzw. Visa sperren zu lassen. Die Sperre gilt für die physische und für die digitale Karte. Durch die Sperre der digitalen Karte wird nicht die physische Karte und der Zugang zum mobilen Endgerät gesperrt. Eine Sperrung der sonstigen Funktionen auf dem mobilen Endgerät kann nur gegenüber dem jeweiligen Anbieter dieser Funktionen erfolgen. Bei Diebstahl oder missbräuchlicher Verwendung muss der Karteninhaber unverzüglich nach der Sperre Anzeige bei der Polizei erstatten und dies der Bank nachweisen (z. B. durch Zusendung einer Kopie der Anzeige oder durch Nennung der Tagebuchnum- mer/Vorgangsnummer der aufnehmenden Dienststelle).

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Samples: Vertragsbedingungen Für Mastercard Und Visa Card, Vertragsbedingungen Für Mastercard Und Visa Card, Vertragsbedingungen Für Mastercard Und Visa Karten

Unterrichtungs- und Anzeigepflichten des Karteninhabers. Stellt der Karteninhaber den Verlust, Diebstahl oder eine missbräuchliche Verwendung Ver- wendung seiner Karte oder deren Daten bzw. der PIN oder eines anderen Legitimationsmediums (z. B. mobiles Endgerät mit digitaler Karte) fest oder hat er einen entsprechenden Ver- dachtVerdacht, so hat er die Karte unverzüglich telefonisch unter der auf dem Übersendungs- schreiben Übersendungsschreiben und der Umsatzaufstellung mitgeteilten 24-24- Stunden-Nummer (Sperrannahme- Sperrannahme-Service) oder den Notrufnummern der internationalen inter- nationalen Kartenorganisationen Mastercard bzw. Visa sperren zu lassen. Die Sperre gilt für die physische und für die digitale Karte. Durch die Sperre der digitalen digi- talen Karte wird nicht die physische Karte und der Zugang zum mobilen Endgerät gesperrt. Eine Sperrung der sonstigen Funktionen auf dem mobilen Endgerät kann nur gegenüber dem jeweiligen Anbieter dieser Funktionen erfolgen. Bei Diebstahl oder missbräuchlicher Verwendung muss der Karteninhaber unverzüglich unver- züglich nach der Sperre Anzeige bei der Polizei erstatten und dies der Bank nachweisen nach- weisen (z. B. durch Zusendung einer Kopie der Anzeige oder durch Nennung der Tagebuchnum- merTagebuchnummer/Vorgangsnummer der aufnehmenden Dienststelle).

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Samples: Vertragsbedingungen Für Visa/Mastercard Karten, Vertragsbedingungen Für Mastercard Und Visa Karten, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Unterrichtungs- und Anzeigepflichten des Karteninhabers. Stellt der Karteninhaber den Verlust, Diebstahl oder eine missbräuchliche Verwendung seiner Karte oder deren Daten bzw. der PIN oder eines anderen Legitimationsmediums (z. z.B. mobiles Endgerät mit digitaler Karte) fest oder hat er einen entsprechenden Ver- dachtVerdacht, so hat er die Karte unverzüglich telefonisch unter der auf dem Übersendungs- schreiben Übersendungsschreiben und der Umsatzaufstellung Abrechnung mitgeteilten 24-Stunden-Nummer (Sperrannahme- Service) oder den Notrufnummern der internationalen Kartenorganisationen Mastercard Visa bzw. Visa Mastercard sperren zu lassen. Die Sperre gilt für die physische und für die digitale Karte. Durch die Sperre der digitalen Karte wird nicht die physische Karte und der Zugang zum mobilen Endgerät gesperrt. Eine Sperrung der sonstigen Funktionen auf dem mobilen Endgerät kann nur gegenüber dem jeweiligen Anbieter dieser Funktionen erfolgen. Bei Diebstahl oder missbräuchlicher Verwendung muss der Karteninhaber unverzüglich nach der Sperre Anzeige bei der Polizei erstatten und dies der Bank nachweisen (z. z.B. durch Zusendung einer Kopie der Anzeige oder der durch Nennung der Tagebuchnum- merTagebuchnummer/Vorgangsnummer der aufnehmenden Dienststelle).

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Samples: Visa/Mastercard Firmenkreditkarte Rahmenvereinbarung

Unterrichtungs- und Anzeigepflichten des Karteninhabers. Stellt der Karteninhaber den Verlust, Diebstahl oder eine missbräuchliche Verwendung Ver- wendung seiner Karte oder deren Daten bzw. der PIN oder eines anderen Legitimationsmediums (z. B. mobiles Endgerät mit digitaler Karte) fest oder hat er einen entsprechenden Ver- dachtVerdacht, so hat er die Karte unverzüglich telefonisch unter der auf dem Übersendungs- schreiben Übersendungsschreiben und der Umsatzaufstellung mitgeteilten 24mitgeteil­ ten 24­Stunden­Nummer (Sperrannahme-Stunden-Nummer (Sperrannahme- Service) oder den Notrufnummern der internationalen Kartenorganisationen Mastercard bzw. Visa sperren zu lassen. Die Sperre gilt für die physische und für die digitale Karte. Durch die Sperre der digitalen digi­ talen Karte wird nicht die physische Karte und der Zugang zum mobilen Endgerät gesperrt. Eine Sperrung der sonstigen Funktionen auf dem mobilen Endgerät kann nur gegenüber dem jeweiligen Anbieter dieser Funktionen erfolgen. Bei Diebstahl oder missbräuchlicher Verwendung muss der Karteninhaber unverzüglich unver­ züglich nach der Sperre Anzeige bei der Polizei erstatten und dies der Bank nachweisen (z. B. durch Zusendung einer Kopie der Anzeige oder durch Nennung der Tagebuchnum- merTagebuchnummer/Vorgangsnummer der aufnehmenden Dienststelle).

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Unterrichtungs- und Anzeigepflichten des Karteninhabers. Stellt der Karteninhaber den Verlust, Diebstahl oder eine missbräuchliche Verwendung seiner Karte oder deren Daten bzw. der PIN oder eines anderen Legitimationsmediums (z. B. mobiles Endgerät mit digitaler Karte) fest oder hat er einen entsprechenden Ver- dacht, so hat er die Karte unverzüglich telefonisch unter der auf dem Übersendungs- schreiben und der Umsatzaufstellung mitgeteilten 24-Stunden-Nummer (Sperrannahme- Service) oder den Notrufnummern der internationalen Kartenorganisationen Mastercard Visa bzw. Visa Mastercard sperren zu lassen. Die Sperre gilt für die physische und für die digitale Karte. Durch die Sperre der digitalen Karte wird nicht die physische Karte und der Zugang zum mobilen Endgerät gesperrt. Eine Sperrung der sonstigen Funktionen auf dem mobilen mo- bilen Endgerät kann nur gegenüber dem jeweiligen Anbieter dieser Funktionen erfolgen. Bei Diebstahl oder missbräuchlicher Verwendung muss der Karteninhaber unverzüglich nach der Sperre Anzeige bei der Polizei erstatten und dies der Bank nachweisen (z. B. durch Zusendung einer Kopie der Anzeige oder durch Nennung der Tagebuchnum- mer/Vorgangsnummer der aufnehmenden Dienststelle).

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Samples: Telefon Banking Vereinbarung

Unterrichtungs- und Anzeigepflichten des Karteninhabers. Stellt der Karteninhaber den Verlust, Diebstahl oder eine missbräuchliche Verwendung seiner Karte oder deren Daten bzw. der PIN oder eines ei- nes anderen Legitimationsmediums (z. z.B. mobiles Endgerät mit digitaler Karte) fest oder hat er einen entsprechenden Ver- dachtVerdacht, so hat er die Karte unverzüglich telefonisch unter der auf dem Übersendungs- schreiben Übersendungsschreiben und der Umsatzaufstellung mitgeteilten 24-Stunden-Nummer (Sperrannahme- Sper- rannahme-Service) oder den Notrufnummern der internationalen Kartenorganisationen Mastercard Visa bzw. Visa Mastercard sperren zu lassen. Die Sperre gilt für die physische und für die digitale Karte. Durch die Sperre der digitalen Karte wird nicht die physische Karte und der Zugang zum mobilen Endgerät gesperrt. Eine Sperrung der sonstigen Funktionen auf dem mobilen Endgerät kann nur gegenüber dem jeweiligen Anbieter dieser Funktionen erfolgen. Bei Diebstahl oder missbräuchlicher Verwendung muss der Karteninhaber unverzüglich nach der Sperre Anzeige bei der Polizei erstatten und dies der Bank nachweisen (z. z.B. durch Zusendung einer Kopie der Anzeige oder durch Nennung der Tagebuchnum- merTagebuchnummer/Vorgangsnummer der aufnehmenden Dienststelle).

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Samples: Vertragsbedingungen Für Visa/Mastercard Karten

Unterrichtungs- und Anzeigepflichten des Karteninhabers. Stellt der Karteninhaber den Verlust, Diebstahl oder eine missbräuchliche Verwendung Ver- wendung seiner Karte oder deren Daten bzw. der PIN oder eines anderen Legitimationsmediums (z. B. mobiles Endgerät mit digitaler Karte) fest oder hat er einen entsprechenden Ver- dachtVerdacht, so hat er die Karte unverzüglich telefonisch unter der auf dem Übersendungs- schreiben Übersendungsschreiben und der Umsatzaufstellung mitgeteilten 24-24- Stunden-Nummer (Sperrannahme- Sperrannahme-Service) oder den Notrufnummern der internationalen inter- nationalen Kartenorganisationen Mastercard Visa bzw. Visa Mastercard sperren zu lassen. Die Sperre gilt für die physische und für die digitale Karte. Durch die Sperre der digitalen digi- talen Karte wird nicht die physische Karte und der Zugang zum mobilen Endgerät gesperrt. Eine Sperrung der sonstigen Funktionen auf dem mobilen Endgerät kann nur gegenüber dem jeweiligen Anbieter dieser Funktionen erfolgen. Bei Diebstahl oder missbräuchlicher Verwendung muss der Karteninhaber unverzüglich unver- züglich nach der Sperre Anzeige bei der Polizei erstatten und dies der Bank nachweisen nach- weisen (z. B. durch Zusendung einer Kopie der Anzeige oder durch Nennung der Tagebuchnum- merTagebuchnummer/Vorgangsnummer der aufnehmenden Dienststelle).

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Samples: Vertragsbedingungen Für Visa/Mastercard Karten