Common use of Unterrichtungs- und Anzeigepflichten des Karteninhabers Clause in Contracts

Unterrichtungs- und Anzeigepflichten des Karteninhabers. Stellt der Karteninhaber den Verlust, Diebstahl oder eine missbräuchliche Verwendung seiner Karte oder deren Daten bzw. der PIN oder eines anderen Legitimationsmediums (z. B. mobiles Endgerät mit digitaler Karte) fest oder hat er einen entsprechenden Ver- dacht, so hat er die Karte unverzüglich telefonisch unter der auf dem Übersendungs- schreiben und der Umsatzaufstellung mitgeteilten 24-Stunden-Nummer (Sperrannahme- Service) oder den Notrufnummern der internationalen Kartenorganisationen Mastercard bzw. Visa sperren zu lassen. Die Sperre gilt für die physische und für die digitale Karte. Durch die Sperre der digitalen Karte wird nicht die physische Karte und der Zugang zum mobilen Endgerät gesperrt. Eine Sperrung der sonstigen Funktionen auf dem mobilen Endgerät kann nur gegenüber dem jeweiligen Anbieter dieser Funktionen erfolgen. Bei Diebstahl oder missbräuchlicher Verwendung muss der Karteninhaber unverzüglich nach der Sperre Anzeige bei der Polizei erstatten und dies der Bank nachweisen (z. B. durch Zusendung einer Kopie der Anzeige oder durch Nennung der Tagebuchnum- mer/Vorgangsnummer der aufnehmenden Dienststelle).

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Samples: www.sparda-bank-hamburg.de, www.die-vrbank.de, www.vrbsaale-unstrut.de

Unterrichtungs- und Anzeigepflichten des Karteninhabers. Stellt der Karteninhaber den Verlust, Diebstahl oder eine missbräuchliche Verwendung Ver- wendung seiner Karte oder deren Daten bzw. der PIN oder eines anderen Legitimationsmediums (z. B. mobiles Endgerät mit digitaler Karte) fest oder hat er einen entsprechenden Ver- dachtVerdacht, so hat er die Karte unverzüglich telefonisch unter der auf dem Übersendungs- schreiben Übersendungsschreiben und der Umsatzaufstellung mitgeteilten 24-24- Stunden-Nummer (Sperrannahme- Sperrannahme-Service) oder den Notrufnummern der internationalen inter- nationalen Kartenorganisationen Mastercard bzw. Visa sperren zu lassen. Die Sperre gilt für die physische und für die digitale Karte. Durch die Sperre der digitalen digi- talen Karte wird nicht die physische Karte und der Zugang zum mobilen Endgerät gesperrt. Eine Sperrung der sonstigen Funktionen auf dem mobilen Endgerät kann nur gegenüber dem jeweiligen Anbieter dieser Funktionen erfolgen. Bei Diebstahl oder missbräuchlicher Verwendung muss der Karteninhaber unverzüglich unver- züglich nach der Sperre Anzeige bei der Polizei erstatten und dies der Bank nachweisen nach- weisen (z. B. durch Zusendung einer Kopie der Anzeige oder durch Nennung der Tagebuchnum- merTagebuchnummer/Vorgangsnummer der aufnehmenden Dienststelle).

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Samples: www.bbbank.de, www.vr-werdenfels.de, www.sparda-sw.de

Unterrichtungs- und Anzeigepflichten des Karteninhabers. (1) Stellt der Karteninhaber den VerlustVerlust oder Diebstahl seiner METRO FS Karte und/oder des mobilen Endgerätes mit digitaler Karte fest, Diebstahl oder eine missbräuchliche Verwendung seiner Karte oder deren Daten bzw. sonstige nicht autorisierte Nutzung (i) der PIN Karte, (ii) der PIN, (iii) des Passwortes oder eines anderen Legitimationsmediums (z. B. mobiles Endgerät mit digitaler Karteiv) fest oder hat er einen entsprechenden Ver- dachtdes verknüpften Endgerätes, so hat er ist die Karte unverzüglich telefonisch unter der auf dem Übersendungs- schreiben und der Umsatzaufstellung mitgeteilten 24-Stunden-Nummer (Sperrannahme- Service) oder den Notrufnummern der internationalen Kartenorganisationen Mastercard bzw. Visa sperren zu lassensperren. Die Sperre gilt Sperrung kann über die Einstellungen der App erfolgen, oder über den Kundenservice. Dem Kundenservice muss der Name der Bank - möglichst mit Bankleitzahl - und die Kartennummer angegeben werden. Der Kundenservice sperrt alle für den betreffenden Karteninhaber ausgegebenen Karten für die physische weitere Verwendung an Geldautomaten (z.B. für Bargeldabhebungen mit der METRO FS Karte an Geldautomaten) und Geldausgabeautomaten (z.B. für die digitale KarteVerwendung der METRO FS Karte für Zahlungen in Fremdwährungen und in EUR). Durch Um die Sperre Sperrung auf die verlorene Karte zu beschränken, muss sich der digitalen Karte wird nicht Karteninhaber mit der Bank in Verbindung setzen. Die Kontaktdaten für die physische Karte und der Zugang zum mobilen Endgerät gesperrtAbgabe einer Sperranzeige werden dem Karteninhaber gesondert mitgeteilt. Eine Sperrung der sonstigen Funktionen auf dem mobilen Endgerät kann nur gegenüber dem jeweiligen Anbieter dieser Funktionen erfolgen. Bei Der Karteninhaber hat jeden Diebstahl oder missbräuchlicher Verwendung muss der Karteninhaber Missbrauch unverzüglich nach der Sperre Anzeige bei der Polizei erstatten und dies der Bank nachweisen (z. B. durch Zusendung einer Kopie der Anzeige oder durch Nennung der Tagebuchnum- mer/Vorgangsnummer der aufnehmenden Dienststelle)anzuzeigen.

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Samples: terms.metro-fs.com

Unterrichtungs- und Anzeigepflichten des Karteninhabers. Stellt der Karteninhaber den Verlust, Diebstahl oder eine missbräuchliche Verwendung Ver- wendung seiner Karte oder deren Daten bzw. der PIN oder eines anderen Legitimationsmediums (z. B. mobiles Endgerät mit digitaler Karte) fest oder hat er einen entsprechenden Ver- dachtVerdacht, so hat er die Karte unverzüglich telefonisch unter der auf dem Übersendungs- schreiben Übersendungsschreiben und der Umsatzaufstellung mitgeteilten 24-24- Stunden-Nummer (Sperrannahme- Sperrannahme-Service) oder den Notrufnummern der internationalen inter- nationalen Kartenorganisationen Mastercard Visa bzw. Visa Mastercard sperren zu lassen. Die Sperre gilt für die physische und für die digitale Karte. Durch die Sperre der digitalen digi- talen Karte wird nicht die physische Karte und der Zugang zum mobilen Endgerät gesperrt. Eine Sperrung der sonstigen Funktionen auf dem mobilen Endgerät kann nur gegenüber dem jeweiligen Anbieter dieser Funktionen erfolgen. Bei Diebstahl oder missbräuchlicher Verwendung muss der Karteninhaber unverzüglich unver- züglich nach der Sperre Anzeige bei der Polizei erstatten und dies der Bank nachweisen nach- weisen (z. B. durch Zusendung einer Kopie der Anzeige oder durch Nennung der Tagebuchnum- merTagebuchnummer/Vorgangsnummer der aufnehmenden Dienststelle).

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Samples: www.bbbank.de

Unterrichtungs- und Anzeigepflichten des Karteninhabers. Stellt der Karteninhaber den Verlust, Diebstahl oder eine missbräuchliche Verwendung seiner Karte oder deren Daten bzw. der PIN oder eines ei- nes anderen Legitimationsmediums (z. z.B. mobiles Endgerät mit digitaler Karte) fest oder hat er einen entsprechenden Ver- dachtVerdacht, so hat er die Karte unverzüglich telefonisch unter der auf dem Übersendungs- schreiben Übersendungsschreiben und der Umsatzaufstellung mitgeteilten 24-Stunden-Nummer (Sperrannahme- Sper- rannahme-Service) oder den Notrufnummern der internationalen Kartenorganisationen Mastercard Visa bzw. Visa Mastercard sperren zu lassen. Die Sperre gilt für die physische und für die digitale Karte. Durch die Sperre der digitalen Karte wird nicht die physische Karte und der Zugang zum mobilen Endgerät gesperrt. Eine Sperrung der sonstigen Funktionen auf dem mobilen Endgerät kann nur gegenüber dem jeweiligen Anbieter dieser Funktionen erfolgen. Bei Diebstahl oder missbräuchlicher Verwendung muss der Karteninhaber unverzüglich nach der Sperre Anzeige bei der Polizei erstatten und dies der Bank nachweisen (z. z.B. durch Zusendung einer Kopie der Anzeige oder durch Nennung der Tagebuchnum- merTagebuchnummer/Vorgangsnummer der aufnehmenden Dienststelle).

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Samples: www.vbu-volksbank.de

Unterrichtungs- und Anzeigepflichten des Karteninhabers. Stellt der Karteninhaber den Verlust, Diebstahl oder eine missbräuchliche Verwendung seiner Karte oder deren Daten bzw. der PIN oder eines anderen Legitimationsmediums (z. z.B. mobiles Endgerät mit digitaler Karte) fest oder hat er einen entsprechenden Ver- dachtVerdacht, so hat er die Karte unverzüglich telefonisch unter der auf dem Übersendungs- schreiben Übersendungsschreiben und der Umsatzaufstellung Abrechnung mitgeteilten 24-Stunden-Nummer (Sperrannahme- Service) oder den Notrufnummern der internationalen Kartenorganisationen Mastercard Visa bzw. Visa Mastercard sperren zu lassen. Die Sperre gilt für die physische und für die digitale Karte. Durch die Sperre der digitalen Karte wird nicht die physische Karte und der Zugang zum mobilen Endgerät gesperrt. Eine Sperrung der sonstigen Funktionen auf dem mobilen Endgerät kann nur gegenüber dem jeweiligen Anbieter dieser Funktionen erfolgen. Bei Diebstahl oder missbräuchlicher Verwendung muss der Karteninhaber unverzüglich nach der Sperre Anzeige bei der Polizei erstatten und dies der Bank nachweisen (z. z.B. durch Zusendung einer Kopie der Anzeige oder der durch Nennung der Tagebuchnum- merTagebuchnummer/Vorgangsnummer der aufnehmenden Dienststelle).

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Samples: www.volksbank-ulm-biberach.de

Unterrichtungs- und Anzeigepflichten des Karteninhabers. Stellt der Karteninhaber den Verlust, Diebstahl oder eine missbräuchliche Verwendung Ver- wendung seiner Karte oder deren Daten bzw. der PIN oder eines anderen Legitimationsmediums (z. B. mobiles Endgerät mit digitaler Karte) fest oder hat er einen entsprechenden Ver- dachtVerdacht, so hat er die Karte unverzüglich telefonisch unter der auf dem Übersendungs- schreiben Übersendungsschreiben und der Umsatzaufstellung mitgeteilten 24mitgeteil­ ten 24­Stunden­Nummer (Sperrannahme-Stunden-Nummer (Sperrannahme- Service) oder den Notrufnummern der internationalen Kartenorganisationen Mastercard bzw. Visa sperren zu lassen. Die Sperre gilt für die physische und für die digitale Karte. Durch die Sperre der digitalen digi­ talen Karte wird nicht die physische Karte und der Zugang zum mobilen Endgerät gesperrt. Eine Sperrung der sonstigen Funktionen auf dem mobilen Endgerät kann nur gegenüber dem jeweiligen Anbieter dieser Funktionen erfolgen. Bei Diebstahl oder missbräuchlicher Verwendung muss der Karteninhaber unverzüglich unver­ züglich nach der Sperre Anzeige bei der Polizei erstatten und dies der Bank nachweisen (z. B. durch Zusendung einer Kopie der Anzeige oder durch Nennung der Tagebuchnum- merTagebuchnummer/Vorgangsnummer der aufnehmenden Dienststelle).

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Samples: www.psd-nuernberg.de

Unterrichtungs- und Anzeigepflichten des Karteninhabers. Stellt der Karteninhaber den Verlust, Diebstahl oder eine missbräuchliche Verwendung seiner Karte oder deren Daten bzw. der PIN oder eines anderen Legitimationsmediums (z. B. mobiles Endgerät mit digitaler Karte) fest oder hat er einen entsprechenden Ver- dacht, so hat er die Karte unverzüglich telefonisch unter der auf dem Übersendungs- schreiben und der Umsatzaufstellung mitgeteilten 24-Stunden-Nummer (Sperrannahme- Service) oder den Notrufnummern der internationalen Kartenorganisationen Mastercard Visa bzw. Visa Mastercard sperren zu lassen. Die Sperre gilt für die physische und für die digitale Karte. Durch die Sperre der digitalen Karte wird nicht die physische Karte und der Zugang zum mobilen Endgerät gesperrt. Eine Sperrung der sonstigen Funktionen auf dem mobilen mo- bilen Endgerät kann nur gegenüber dem jeweiligen Anbieter dieser Funktionen erfolgen. Bei Diebstahl oder missbräuchlicher Verwendung muss der Karteninhaber unverzüglich nach der Sperre Anzeige bei der Polizei erstatten und dies der Bank nachweisen (z. B. durch Zusendung einer Kopie der Anzeige oder durch Nennung der Tagebuchnum- mer/Vorgangsnummer der aufnehmenden Dienststelle).

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Samples: www.apobank.de