Common use of Unterrichtungs- und Anzeigepflichten des Karteninhabers Clause in Contracts

Unterrichtungs- und Anzeigepflichten des Karteninhabers. (1) Stellt der Karteninhaber den Verlust oder Diebstahl seiner Karte, die missbräuchliche Verwendung oder eine sonstige nicht au- torisierte Nutzung von Karte oder PIN fest, so ist die Bank, und zwar möglichst die kontoführende Stelle, oder eine Repräsen- tanz des Mastercard-Verbundes unverzüglich zu unterrichten, um die Karte sperren zu lassen. Die Kontaktdaten, unter denen eine Sperranzeige abgegeben werden kann, werden dem Karteninhaber gesondert mitgeteilt. Der Karteninhaber hat jeden Diebstahl oder Missbrauch auch unverzüglich bei der Polizei anzuzeigen.

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Samples: www.kt-bank.de, www.kt-bank.de

Unterrichtungs- und Anzeigepflichten des Karteninhabers. (1) Stellt der Karteninhaber den Verlust oder Diebstahl seiner Karte, die missbräuchliche Verwendung oder eine sonstige nicht au- torisierte Nutzung autorisierte Nut- zung von Karte Karte, PIN oder PIN für Online-Bezahlvorgänge vereinbarter Au- thentifizierungselemente fest, so ist die Bank, und zwar möglichst die kontoführende Stelle, oder eine Repräsen- tanz Repräsentanz des MastercardMasterCard-Verbundes Verbun- des unverzüglich zu unterrichten, um die Karte MasterCard sperren zu lassen. Die Kontaktdaten, unter denen eine Sperranzeige abgegeben werden kann, werden dem Karteninhaber gesondert mitgeteilt. Der Karteninhaber Kartenin- haber hat jeden Diebstahl oder Missbrauch auch unverzüglich bei der Polizei anzuzeigen.

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Samples: www.berenberg.de

Unterrichtungs- und Anzeigepflichten des Karteninhabers. (1) Stellt der Karteninhaber den Verlust oder Diebstahl seiner Karte, die missbräuchliche Verwendung oder eine sonstige nicht au- torisierte autorisierte Nutzung von Karte oder PIN fest, so ist die Bank, und zwar möglichst die kontoführende Stelle, oder eine Repräsen- tanz Repräsentanz des Mastercard-Verbundes unverzüglich zu unterrichtenun- terrichten, um die Karte Mastercard sperren zu lassen. Die KontaktdatenKontakt- daten, unter denen eine Sperranzeige abgegeben werden kann, werden dem Karteninhaber gesondert mitgeteilt. Der Karteninhaber hat jeden Diebstahl oder Missbrauch auch unverzüglich bei der Polizei anzuzeigen.

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Samples: www.flessabank.de

Unterrichtungs- und Anzeigepflichten des Karteninhabers. (1) Stellt der Karteninhaber den Verlust oder Diebstahl seiner Karte, die Kreditkarte oder missbräuchliche Verwendung oder eine sonstige nicht au- torisierte Nutzung von Karte oder Verfügungen mit seiner Kreditkarte und ggf. seiner PIN fest, so ist die Bank, und zwar möglichst die kontoführende Stelle, oder eine Repräsen- tanz Repräsentanz des MastercardMasterCard- bzw. VISA-Verbundes unverzüglich zu unterrichten, um die Karte Kreditkarte sperren zu lassen. Dies gilt auch, wenn der Karteninhaber den Verdacht hat, dass eine andere Person unberechtigt in den Besitz seiner Karte und ggf. PIN gelangt ist. Die Kontaktdaten, unter denen eine Sperranzeige abgegeben werden kann, werden dem Karteninhaber gesondert ge- sondert mitgeteilt. Der Karteninhaber hat jeden einen Diebstahl oder Missbrauch auch unverzüglich bei der Polizei anzuzeigen.

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Samples: czyborra.com

Unterrichtungs- und Anzeigepflichten des Karteninhabers. (1) 8.6.1 Stellt der Karteninhaber Karten- inhaber den Verlust oder Diebstahl seiner Karte, die missbräuchliche Verwendung oder eine sonstige nicht au- torisierte autorisierte Nutzung von Karte Karte, PIN oder PIN für Online- Bezahlvorgänge vereinbarter Authentifizierungselemente fest, so ist die Bank, und zwar möglichst die kontoführende Stelle, oder eine Repräsen- tanz Repräsentanz des MastercardMasterCard/ Visa-Verbundes Verbundes, unverzüglich zu unterrichten, um die Karte Kreditkarte sperren zu lassen. Die Kontaktdaten, unter denen eine Sperranzeige abgegeben werden kann, werden dem Karteninhaber gesondert mitgeteilt. Der Karteninhaber hat jeden Diebstahl oder Missbrauch auch unverzüglich bei der Polizei anzuzeigen.

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Samples: www.santander.de

Unterrichtungs- und Anzeigepflichten des Karteninhabers. (1) Stellt der Karteninhaber den Verlust oder Diebstahl seiner Karte, die missbräuchliche miss- bräuchliche Verwendung oder eine sonstige nicht au- torisierte autorisierte Nutzung von Karte Karte, PIN oder PIN für Online-Bezahlvorgänge vereinbarter Authentifizierungselemente fest, so ist die Bank, und zwar möglichst die kontoführende Stelle, oder eine Repräsen- tanz Repräsentanz des Mastercard-Verbundes unverzüglich zu unterrichten, um die Karte sperren zu lassen. Die Kontaktdaten, unter denen eine Sperranzeige abgegeben werden kann, werden dem Karteninhaber gesondert mitgeteilt. Der Karteninhaber hat jeden Diebstahl oder Missbrauch auch unverzüglich bei der Polizei anzuzeigen.

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Samples: www.neelmeyer.de

Unterrichtungs- und Anzeigepflichten des Karteninhabers. (1) Stellt der Karteninhaber den Verlust oder Diebstahl seiner Karte, die missbräuchliche Verwendung oder eine sonstige nicht au- torisierte autorisierte Nutzung von Karte Karte, PIN oder PIN für Online-Bezahlvorgänge vereinbarter Authentifizierungselemente fest, so ist die Bank, und zwar möglichst die kontoführende Stelle, oder eine Repräsen- tanz Repräsentanz des Mastercard-Mastercard Prepaid- Verbundes unverzüglich zu unterrichten, um die Karte Mastercard Prepaid sperren zu lassen. Die Kontaktdaten, unter denen eine Sperranzeige abgegeben werden kann, werden dem Karteninhaber gesondert mitgeteilt. Der Karteninhaber hat jeden Diebstahl oder Missbrauch auch unverzüglich bei der Polizei anzuzeigen.

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Samples: www.olb.de

Unterrichtungs- und Anzeigepflichten des Karteninhabers. (1) Stellt der Karteninhaber den Verlust oder Diebstahl seiner Karte, die missbräuchliche Verwendung oder eine sonstige nicht au- torisierte Nutzung von Karte oder PIN fest, so ist die Bank, und zwar möglichst die kontoführende Stelle, oder eine Repräsen- tanz des MastercardMasterCard-Verbundes unverzüglich zu unterrichten, um die Karte MasterCard sperren zu lassen. Die Kontaktdaten, unter denen eine Sperranzeige abgegeben werden kann, werden dem Karteninhaber gesondert mitgeteilt. Der Karteninhaber hat jeden Diebstahl oder Missbrauch auch unverzüglich bei der Polizei anzuzeigenan- zuzeigen.

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Samples: www.nordea.com

Unterrichtungs- und Anzeigepflichten des Karteninhabers. (1) Stellt der Karteninhaber den Verlust oder Diebstahl seiner Karte, die missbräuchliche Verwendung oder eine sonstige nicht au- torisierte autorisierte Nutzung von Karte oder PIN fest, so ist die Bank, und zwar möglichst die kontoführende Stelle, oder eine Repräsen- tanz des Mastercard-Verbundes der Kartenservice der Bank unverzüglich zu unterrichten, um die Karte sperren zu lassen. Die Kontaktdaten, unter denen eine Sperranzeige abgegeben werden kann, werden dem Karteninhaber gesondert mitgeteilt. Der Karteninhaber hat jeden Diebstahl oder Missbrauch auch unverzüglich bei der Polizei anzuzeigen.

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Samples: mediacenter.tui-info.de