Common use of Unterrichtungs- und Anzeigepflichten des Karteninhabers Clause in Contracts

Unterrichtungs- und Anzeigepflichten des Karteninhabers. Stellt der Karteninhaber den Verlust, Diebstahl oder eine missbräuchliche Verwendung seiner Karte oder deren Daten bzw. der PIN oder eines anderen Legitimationsmediums (z. B. mobiles Endgerät mit digitaler Karte) fest oder hat er einen entsprechenden Verdacht, so hat er die Karte un- verzüglich telefonisch unter der auf dem Übersen- dungsschreiben und der Umsatzaufstellung mitge- teilten 24-Stunden-Nummer (Sperrannahme- Service) oder den Notrufnummern der internatio- nalen Kartenorganisationen Visa bzw. Mastercard sperren zu lassen. Die Sperre gilt für die physische und für die digitale Karte. Durch die Sperre der digitalen Karte wird nicht die physische Karte und der Zugang zum mobilen Endgerät gesperrt. Eine Sperrung der sonstigen Funktionen auf dem mobi- len Endgerät kann nur gegenüber dem jeweiligen Anbieter dieser Funktionen erfolgen. Bei Diebstahl oder missbräuchlicher Verwendung muss der Karteninhaber unverzüglich nach der Sperre Anzeige bei der Polizei erstatten und dies der Bank nachweisen (z. B. durch Zusendung einer Kopie der Anzeige oder durch Nennung der Tage- buchnummer/Vorgangsnummer der aufnehmenden Dienststelle).

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Samples: www.vrbank-lb.de, www.raiba-ke-oa.de, www.vb-mittelhessen.de

Unterrichtungs- und Anzeigepflichten des Karteninhabers. Stellt der Karteninhaber den Verlust, Diebstahl oder eine missbräuchliche Verwendung seiner Karte oder deren Daten bzw. der Kreditkarten-PIN oder eines anderen Legitimationsmediums (z. B. mobiles Endgerät mit digitaler Karte) fest oder hat er einen entsprechenden Verdacht, so hat er die Karte un- verzüglich unverzüglich telefonisch unter der auf dem Übersen- dungsschreiben Übersendungsschreiben mitgeteilten und auf der Umsatzaufstellung mitge- teilten Internetseite der Bank veröffentlichten 24-Stunden-Nummer (Sperrannahme- Sperrannahme-Service) oder den Notrufnummern der internatio- nalen internationalen Kartenorganisationen Visa bzw. Mastercard (nachfolgend kurz „Kartenorganisation“ genannt) sperren zu lassen. Die Sperre gilt für die physische und für die digitale Karte. Durch die Sperre der digitalen Karte wird nicht die physische Karte und der Zugang zum mobilen Endgerät gesperrt. Eine Sperrung der sonstigen Funktionen auf dem mobi- len mobilen Endgerät kann nur gegenüber dem jeweiligen Anbieter dieser Funktionen erfolgen. Bei Diebstahl oder missbräuchlicher Verwendung muss der Karteninhaber unverzüglich nach der Sperre Anzeige bei der Polizei erstatten und dies der Bank nachweisen (z. B. durch Zusendung einer Kopie der Anzeige oder durch Nennung der Tage- buchnummer/Tagebuchnummer/ Vorgangsnummer der aufnehmenden Dienststelle). Für Verlust, Diebstahl oder missbräuchlicher Verwendung oder sonstige nicht autorisierte Nutzung der in dem Verfahren zur starken Kundenauthentifizierung nach 4.3 verwendeten Kennungen sind darüber hinaus die Anzeige- und Unterrichtungspflichten gemäß den Sonderbedingungen für das Online-Banking maßgebend.

Appears in 2 contracts

Samples: www.sparda-bw.de, www.sparda-bw.de

Unterrichtungs- und Anzeigepflichten des Karteninhabers. Stellt der Karteninhaber den Verlust, Diebstahl oder eine missbräuchliche Verwendung seiner Karte oder deren Daten bzw. der PIN oder eines anderen Legitimationsmediums (z. B. mobiles Endgerät mit digitaler Karte) fest oder hat er einen entsprechenden Verdacht, so hat er die Karte un- verzüglich unverzüglich telefonisch unter der auf dem Übersen- dungsschreiben Übersendungsschreiben und der Umsatzaufstellung mitge- teilten Abrechnung mitgeteilten 24-Stunden-Nummer (Sperrannahme- Sperrannah- me-Service) oder den Notrufnummern der internatio- nalen inter- nationalen Kartenorganisationen Visa bzw. Mastercard Mas- tercard sperren zu lassen. Die Sperre gilt für die physische und für die digitale Karte. Durch die Sperre der digitalen Karte wird nicht die physische physi- sche Karte und der Zugang zum mobilen Endgerät Endge- rät gesperrt. Eine Sperrung der sonstigen Funktionen Funk- tionen auf dem mobi- len mobilen Endgerät kann nur gegenüber dem jeweiligen Anbieter dieser Funktionen erfolgen. Bei Diebstahl oder missbräuchlicher Verwendung muss der Karteninhaber unverzüglich nach der Sperre Anzeige bei der Polizei erstatten und dies der Bank nachweisen (z. B. durch Zusendung einer Kopie der Anzeige oder der durch Nennung der Tage- buchnummerTagebuchnummer/Vorgangsnummer der aufnehmenden auf- nehmenden Dienststelle).

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Samples: www.voba-aw.de

Unterrichtungs- und Anzeigepflichten des Karteninhabers. Stellt der Karteninhaber den Verlust, Diebstahl oder eine missbräuchliche Verwendung seiner Karte oder deren Daten bzw. der Kreditkarten-PIN oder eines anderen Legitimationsmediums (z. B. mobiles Endgerät mit digitaler Karte) fest oder hat er einen entsprechenden Verdacht, so hat er die Karte un- verzüglich unverzüglich telefonisch unter der auf dem Übersen- dungsschreiben Übersendungsschreiben mitgeteilten und auf der Umsatzaufstellung mitge- teilten Internetseite der Bank veröffentlichten 24-Stunden-Nummer (Sperrannahme- Sperrannahme-Service) oder den Notrufnummern der internatio- nalen internationalen Kartenorganisationen Visa VISA bzw. Mastercard (nachfolgend kurz „Kartenorganisation“ genannt) sperren zu lassen. Die Sperre gilt für die physische und für die digitale Karte. Durch die Sperre der digitalen Karte wird nicht die physische Karte und der Zugang zum mobilen Endgerät gesperrt. Eine Sperrung der sonstigen Funktionen auf dem mobi- len mobilen Endgerät kann nur gegenüber dem jeweiligen Anbieter dieser Funktionen erfolgen. Bei Diebstahl oder missbräuchlicher Verwendung muss der Karteninhaber unverzüglich nach der Sperre Anzeige bei der Polizei erstatten und dies der Bank nachweisen (z. B. durch Zusendung einer Kopie der Anzeige oder durch Nennung der Tage- buchnummer/Tagebuchnummer / Vorgangsnummer der aufnehmenden Dienststelle). Für Verlust, Diebstahl oder missbräuchlicher Verwendung oder sonstige nicht autorisierte Nutzung der in dem Verfahren zur starken Kundenauthentifizierung nach 4.3 verwendeten Kennungen sind darüber hinaus die Anzeige- und Unterrichtungspflichten gemäß den Sonderbedingungen für das Online-Banking maßgebend.

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Samples: www.sparda-a.de

Unterrichtungs- und Anzeigepflichten des Karteninhabers. Stellt der Karteninhaber den Verlust, Diebstahl oder eine missbräuchliche Verwendung seiner Karte oder deren Daten bzw. der PIN oder eines anderen Legitimationsmediums (z. z.B. mobiles Endgerät End- gerät mit digitaler Karte) fest oder hat er einen entsprechenden Verdacht, so hat er die Karte un- verzüglich telefonisch unter der auf dem Übersen- dungsschreiben und der Umsatzaufstellung mitge- teilten 24-Stunden-Nummer (Sperrannahme- Service) oder den Notrufnummern der internatio- nalen Kartenorganisationen Visa Mastercard bzw. Mastercard Visa sperren zu lassen. Die Sperre gilt für die physische und für die digitale Karte. Durch die Sperre der digitalen Karte wird nicht die physische Karte und der Zugang zum mobilen Endgerät gesperrt. Eine Sperrung der sonstigen Funktionen auf dem mobi- len Endgerät kann nur gegenüber dem jeweiligen Anbieter dieser Funktionen erfolgen. Bei Diebstahl oder missbräuchlicher Verwendung muss der Karteninhaber unverzüglich nach der Sperre Anzeige bei der Polizei erstatten und dies der Bank nachweisen (z. z.B. durch Zusendung einer Kopie der Anzeige oder durch Nennung der Tage- buchnummer/Vorgangsnummer der aufnehmenden Dienststelle).

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Samples: www.raiba-ke-oa.de