Common use of Unterrichtungs- und Anzeigepflichten des Karteninhabers Clause in Contracts

Unterrichtungs- und Anzeigepflichten des Karteninhabers. Stellt der Karteninhaber den Verlust, Diebstahl oder eine missbräuchliche Verwendung seiner Karte(n) oder Kartendaten bzw. der PIN fest oder hat er einen entsprechenden Verdacht, so hat er die Karte(n) unverzüglich telefonisch unter der auf dem Übersendungsschreiben und der Abrech- nung mitgeteilten 24-Stunden-Nummer (Sperrannahme-Service) oder den Notrufnummern der internationalen Kartenorganisationen sperren zu lassen. Bei Diebstahl oder missbräuchlicher Verwendung muss der Karteninhaber unverzüglich nach der Sperre Anzeige bei der Polizei erstatten und die Bank hierüber durch Zusendung einer Kopie der Anzeige unterrichten.

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Samples: Kreditkartenvertrag, Kreditkartenvertrag, Kreditkartenvertrag

Unterrichtungs- und Anzeigepflichten des Karteninhabers. Stellt der Karteninhaber den Verlust, Diebstahl oder eine missbräuchliche missbr uchliche Verwendung seiner Karte(n) oder Kartendaten bzw. der PIN fest oder hat er einen entsprechenden entspre- chenden Verdacht, so hat er die Karte(n) unverzüglich unverz glich telefonisch unter der auf dem Übersendungsschreiben bersendungsschreiben und der Abrech- nung Abrechnung mitgeteilten 24-Stunden-Nummer (Sperrannahme-Service) oder den Notrufnummern der internationalen Kartenorganisationen sperren zu lassen. Bei Diebstahl oder missbräuchlicher missbr uchlicher Verwendung muss der Karteninhaber unverzüglich unverz glich nach der Sperre Anzeige bei der Polizei erstatten und die Bank hierüber hier ber durch Zusendung einer Kopie der Anzeige unterrichten.

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Samples: Kreditkartenvertrag

Unterrichtungs- und Anzeigepflichten des Karteninhabers. Stellt der Karteninhaber den Verlust, Diebstahl oder eine missbräuchliche Verwendung seiner Karte(n) oder Kartendaten bzw. der PIN fest oder hat er einen entsprechenden Verdacht, so hat er die Karte(n) unverzüglich telefonisch unter der auf dem Übersendungsschreiben und der Abrech- nung Abrechnung mitgeteilten 24-Stunden-Nummer (Sperrannahme-Service) oder den Notrufnummern der internationalen Kartenorganisationen sperren zu lassen. Bei Diebstahl oder missbräuchlicher Verwendung muss der Karteninhaber unverzüglich nach der Sperre Anzeige bei der Polizei erstatten und die Bank hierüber durch Zusendung einer Kopie der Anzeige unterrichten.

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