Common use of Unterrichtungs- und Anzeigepflichten des Karteninhabers Clause in Contracts

Unterrichtungs- und Anzeigepflichten des Karteninhabers. (1) Stellt der Karteninhaber den Verlust oder Diebstahl seiner Karte, die missbräuchliche Verwendung oder eine sonstige nicht auto- risierte Nutzung von Karte oder PIN fest, so ist die Bank oder eine Repräsentanz des VISA-Verbundes unverzüglich zu unter- richten, um die VISA Card sperren zu lassen. Dies ist unter der Telefonnummer 069 / 00 00-00 00 möglich. Diese Telefonnum- mer, unter der eine Sperranzeige abgegeben werden kann, wird dem Karteninhaber gesondert mitgeteilt. Der Karteninha- ber hat jeden Diebstahl oder Missbrauch auch unverzüglich bei der Polizei anzuzeigen.

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Unterrichtungs- und Anzeigepflichten des Karteninhabers. (1) Stellt der Karteninhaber den Verlust oder Diebstahl seiner Karte, die missbräuchliche Verwendung oder eine sonstige nicht auto- risierte Nutzung von Karte oder PIN fest, so ist die Bank oder eine Repräsentanz des VISA-Verbundes unverzüglich zu unter- richten, um die VISA Card sperren zu lassen. Dies ist unter der Telefonnummer 069 / 00 00069/0000-00 00 0000 möglich. Diese Telefonnum- mer, unter der eine Sperranzeige abgegeben werden kann, wird dem Karteninhaber gesondert mitgeteilt. Der Karteninha- ber hat jeden Diebstahl oder Missbrauch auch unverzüglich bei der Polizei anzuzeigen.

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Unterrichtungs- und Anzeigepflichten des Karteninhabers. (1) Stellt der Karteninhaber den Verlust oder Diebstahl seiner Karte, die missbräuchliche Verwendung oder eine sonstige nicht auto- risierte Nutzung von Karte Karte, PIN oder PIN für Online-Bezahlvorgänge vereinbarter Authentifizierungselemente fest, so ist die Bank oder eine Repräsentanz des VISAVisa-Verbundes unverzüglich zu unter- richtenunterrichten, um die VISA Visa Card sperren zu lassen. Dies ist unter der Telefonnummer 069 / 00 00-00 00 möglich. Diese Telefonnum- merTele- fonnummer, unter der eine Sperranzeige abgegeben werden kann, wird dem Karteninhaber gesondert mitgeteilt. Der Karteninha- ber Karten- inhaber hat jeden Diebstahl oder Missbrauch auch unverzüglich bei der Polizei anzuzeigen.

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