Common use of Unterrichtungs- und Anzeigepflichten des Karteninhabers Clause in Contracts

Unterrichtungs- und Anzeigepflichten des Karteninhabers. Stellt der Karteninhaber den Verlust, Diebstahl oder eine missbräuchliche Verwendung seiner Karte oder deren Daten bzw. der PIN oder eines anderen Legitimationsmediums (z.B. mobiles End- gerät mit digitaler Karte) fest oder hat er einen ent- sprechenden Verdacht, so hat er die Karte unverzüg- lich telefonisch unter der auf dem Übersendungs- schreiben und der Umsatzaufstellung mitgeteilten 24-Stunden-Nummer (Sperrannahme-Service) oder den Notrufnummern der internationalen Kar- tenorganisationen Visa bzw. Mastercard sperren zu lassen. Die Sperre gilt für die physische und für die digitale Karte. Durch die Sperre der digitalen Karte wird nicht der Zugang zum mobilen Endgerät ge- sperrt. Eine Sperrung der sonstigen Funktionen auf dem mobilen Endgerät kann nur gegenüber dem jeweiligen Anbieter dieser Funktionen erfolgen. Bei Diebstahl oder missbräuchlicher Verwendung muss der Karteninhaber unverzüglich nach der Sperre Anzeige bei der Polizei erstatten und dies der Bank nachweisen (z.B. durch Zusendung einer Kopie der Anzeige oder durch Nennung der Tage- buchnummer/Vorgangsnummer der aufnehmenden Dienststelle).

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Samples: www.volksbank-mittweida.de, www.raiba-ke-oa.de

Unterrichtungs- und Anzeigepflichten des Karteninhabers. Stellt der Karteninhaber den Verlust, Diebstahl oder eine missbräuchliche missbräuch- liche Verwendung seiner Karte oder deren Daten bzw. der PIN oder eines anderen Legitimationsmediums (z.z. B. mobiles End- gerät Endgerät mit digitaler Karte) fest oder hat er einen ent- sprechenden entsprechenden Verdacht, so hat er die Karte unverzüg- lich unverzüglich telefonisch unter der auf dem Übersendungs- schreiben Übersen- dungsschreiben und der Umsatzaufstellung Abrechnung mitgeteilten 24-Stunden-Nummer Num- mer (Sperrannahme-Service) oder den Notrufnummern der internationalen Kar- tenorganisationen Visa interna- tionalen Kartenorganisationen Mastercard bzw. Mastercard Visa sperren zu lassen. Die Sperre gilt für die physische und für die digitale Karte. Durch die Sperre der digitalen Karte wird nicht die physische Karte und der Zugang zum mobilen Endgerät ge- sperrtgesperrt. Eine Sperrung der sonstigen Funktionen auf dem mobilen Endgerät kann nur gegenüber dem jeweiligen Anbieter dieser Funktionen erfolgen. Bei Diebstahl oder missbräuchlicher Verwendung muss der Karteninhaber Kartenin- haber unverzüglich nach der Sperre Anzeige bei der Polizei erstatten und dies der Bank nachweisen (z.z. B. durch Zusendung einer Kopie der Anzeige oder der durch Nennung der Tage- buchnummerTagebuchnummer/Vorgangsnummer Vorgangsnum- mer der aufnehmenden Dienststelle).

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Samples: www.gls-laden.de

Unterrichtungs- und Anzeigepflichten des Karteninhabers. (1) Stellt der Karteninhaber den VerlustVerlust oder Diebstahl seiner Karte, Diebstahl oder eine missbräuchliche Verwendung seiner Karte oder deren Daten bzw. der PIN oder eines anderen Legitimationsmediums (z.B. mobiles End- gerät des mobilen Endgerätes mit digitaler Karte, eine missbräuchliche oder sonstige nicht autorisierte Nutzung der Karte, der PIN, des Passwortes oder des verknüpften Endgerätes fest, ist die Bank unverzüglich (Sperrmitteilung) fest durch einen Anruf beim Kundenservice zu informieren. Auch der Karteninhaber kann den Kundenservice (über die App oder hat er einen ent- sprechenden Verdacht, so hat er telefonisch) jederzeit über die Sperrung informieren. In diesem Fall kann die Karte unverzüg- lich telefonisch unter nur gesperrt werden, wenn der Name der Bank - möglichst mit Bankleitzahl - und die Kartennummer angegeben werden. Der Kundenservice sperrt alle für den betreffenden Karteninhaber ausgegebenen Karten für die weitere Verwendung an Geldautomaten (z. B. für Bargeldabhebungen mit der Debitkarte an Geldautomaten) und Geldausgabeautomaten (z. B. für die Verwendung der Debitkarte für Zahlungen in Fremdwährungen und in EUR). Um die Sperrung auf dem Übersendungs- schreiben und die verlorene Karte zu beschränken, muss sich der Umsatzaufstellung mitgeteilten 24-Stunden-Nummer (Sperrannahme-Service) oder den Notrufnummern Karteninhaber mit der internationalen Kar- tenorganisationen Visa bzw. Mastercard sperren zu lassenBank in Verbindung setzen. Die Sperre gilt Kontaktdaten für die physische und für die digitale KarteAbgabe einer Sperranzeige werden dem Karteninhaber gesondert mitgeteilt. Durch die Sperre der digitalen Karte wird nicht der Zugang zum mobilen Endgerät ge- sperrt. Eine Sperrung der sonstigen Funktionen auf dem mobilen Endgerät kann nur gegenüber dem jeweiligen Anbieter dieser Funktionen erfolgen. Bei Der Karteninhaber hat jeden Diebstahl oder missbräuchlicher Verwendung muss der Karteninhaber Missbrauch unverzüglich nach der Sperre Anzeige bei der Polizei erstatten und dies der Bank nachweisen (z.B. durch Zusendung einer Kopie der Anzeige oder durch Nennung der Tage- buchnummer/Vorgangsnummer der aufnehmenden Dienststelle)anzuzeigen.

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Samples: aion.eu