Untersuchungs- und Rügeobliegenheit. 1. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware bei Anlieferung am vereinbarten Bestimmungsort bzw. im Falle der Selbstabholung bei ihrer Übernahme sofort a) nach Stückzahl, Gewichten und Verpackung zu untersuchen und etwaige Beanstandungen hierzu auf dem Lieferschein oder Frachtbrief bzw. der Empfangsquittung/Auslagerungsnote des Kühlhauses zu vermerken, und b) mindestens stichprobenweise, repräsentativ, eine Qualitätskontrolle vorzunehmen, hierzu in angemessenem Umfang die Verpackung (Kartons, Säcke, Dosen, Folien etc.) zu öffnen und die Ware selbst, nach äußerer Beschaffenheit, Geruch und Geschmack zu prüfen, wobei gefrorene Ware mindestens stichprobenartig aufzutauen ist. 2. Bei der Rüge etwaiger Mängel sind vom Käufer die nachstehenden Formen und Fristen zu beachten: a) Die Rüge hat bis zum Ablauf des Werktages zu erfolgen, der auf die Anlieferung der Ware am vereinbarten Bestimmungsort bzw. ihrer Übernahme folgt. Bei der Rüge eines verdeckten Mangels, der trotz ordnungsgemäßer Erstuntersuchung, gem. vorstehender Ziff. 1 b, zunächst unentdeckt geblieben ist, gilt abweichend: Die Rüge hat bis zum Ablauf des auf die Feststellung folgenden Werktages zu erfolgen, längstens aber binnen 2 Wochen nach Anlieferung der Ware bzw. deren Übernahme. b) Die Rüge muss uns innerhalb der vorgenannten Fristen schriftlich, telegraphisch, fernschriftlich oder per Fax detailliert zugehen. Eine fernmündliche Mängelrüge reicht nicht aus. Mängelrügen gegenüber Handelsvertretern, Maklern oder Agenten sind unbeachtlich. c) aus der Rüge müssen Art und Umfang des behaupteten Mangels eindeutig zu entnehmen sein. d) Der Käufer ist verpflichtet, die beanstandete Xxxx am Untersuchungsort zur Besichtigung durch uns, unseren Lieferanten oder von uns beauftragte Sachverständige bereitzuhalten. Bei gerügter Tiefkühlware ist der Kunde verpflichtet, diese bei mindestens –21°C zu lagern. Wir sind berechtigt, den Nachweis einer lückenlosen Kühlkette zu fordern. 3. Beanstandungen in Bezug auf Stückzahl, Gewichte und Verpackung der Ware sind ausgeschlossen, sofern es an dem nach vorstehender Ziff.1 a) erforderlichen Vermerk auf Lieferschein oder Frachtbrief bzw. Empfangsquittung fehlt. Ferner ist jegliche Reklamation ausgeschlossen, sobald der Käufer die gelieferte Ware vermischt, weiterversendet, weiterverkauft oder mit ihrer Be- oder Verarbeitung begonnen hat. 4. Nicht form- und fristgerecht bemängelte Xxxx gilt als genehmigt und abgenommen.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Untersuchungs- und Rügeobliegenheit. 1. ) Der Käufer ist verpflichtet, die Ware bei Anlieferung am vereinbarten Bestimmungsort bzw. im Falle Fal- le der Selbstabholung bei ihrer Übernahme entsprechend § 377 HGB sofort
a) nach Stückzahl, Gewichten und Verpackung zu untersuchen und etwaige Beanstandungen hierzu hier- zu auf dem Lieferschein oder Frachtbrief bzw. der Empfangsquittung/Auslagerungsnote des Kühlhauses zu vermerken, und;
b) mindestens stichprobenweise, repräsentativ, stichprobenweise eine Qualitätskontrolle vorzunehmen, hierzu in angemessenem Umfang die Verpackung (Kartons, Säcke, Dosen, Folien etcusw.) zu öffnen und die Ware selbst, selbst nach äußerer Beschaffenheit, Geruch und Geschmack zu prüfen, wobei gefrorene Ware mindestens stichprobenartig minde- stens stichprobenweise aufzutauen ist.
2. ) Bei der Rüge etwaiger Mängel sind vom Käufer die nachstehenden Formen und Fristen zu beachtenbeach- ten:
a) Die Rüge hat bis zum Ablauf des Werktages zu erfolgen, der auf die Anlieferung der Ware am vereinbarten Bestimmungsort bzw. ihrer ihre Übernahme folgt. Bei der Rüge eines verdeckten MangelsMan- gels, der trotz ordnungsgemäßer Erstuntersuchung, gem. Erstuntersuchung gemäß vorstehender Ziff. 1 b, Ziffer 1b) zunächst unentdeckt un- entdeckt geblieben ist, gilt abweichend: Die Rüge hat bis zum Ablauf des auf die Feststellung folgenden Werktages zu erfolgen, längstens aber binnen 2 zwei Wochen nach Anlieferung der Ware bzw. deren Übernahme.
b) Die Rüge muss uns innerhalb der vorgenannten Fristen schriftlich, telegraphisch, fernschriftlich telegrafisch oder per Fax detailliert fernschrift- lich zugehen. Eine fernmündliche Mängelrüge reicht nicht aus. Mängelrügen Auch ist eine Mängelrüge unbe- achtlich, wenn sie nur gegenüber Handelsvertreterneinem Vertreter, Maklern Makler oder Agenten sind unbeachtlicherfolgt.
c) aus Aus der Rüge müssen Art und Umfang des behaupteten Mangels eindeutig zu entnehmen sein.
d) Der Käufer ist verpflichtet, die beanstandete Xxxx am Untersuchungsort zur Besichtigung durch uns, unseren Lieferanten oder von uns beauftragte einzuschaltende Sachverständige bereitzuhalten. Bei gerügter Tiefkühlware ist der Kunde verpflichtet, diese bei mindestens –21°C zu lagern. Wir sind berechtigt, den Nachweis einer lückenlosen Kühlkette zu fordern.
3. ) Beanstandungen in Bezug auf Stückzahl, Gewichte und Verpackung der Ware sind ausgeschlossenausgeschlos- sen, sofern es an dem nach vorstehender Ziff.1 aZiffer 1a) erforderlichen Vermerk auf Lieferschein oder Frachtbrief bzw. Empfangsquittung fehlt. Ferner ist jegliche Reklamation ausgeschlossen, sobald der Käufer die gelieferte Ware vermischt, weiterversendet, weiterverkauft weiterversandt oder mit ihrer Be- oder Verarbeitung begonnen be- gonnen hat.
4. ) Nicht form- und fristgerecht bemängelte Xxxx gilt als genehmigt und abgenommengenehmigt.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Untersuchungs- und Rügeobliegenheit. 1. 6.1 Der Käufer ist verpflichtet, die Ware bei Anlieferung am vereinbarten ver- einbarten Bestimmungsort bzw. im Falle der einer Selbstabholung bei ihrer Übernahme sofortunverzüglich
a) 6.1.1 nach Stückzahl, Gewichten Stückzahl und Verpackung zu untersuchen und etwaige Beanstandungen hierzu auf dem Lieferschein oder Frachtbrief bzw. der Empfangsquittung/Auslagerungsnote des Kühlhauses Empfangsmitteilung zu vermerken, vermerken und
b) 6.1.2 mindestens stichprobenweise, repräsentativ, stichprobenweise und repräsentativ eine Qualitätskontrolle vorzunehmen, hierzu in angemessenem Umfang die Verpackung (Kartons, Säcke, Dosen, Folien etc.) zu öffnen Quali- tätskontrolle vorzunehmen und die Ware selbst, nach äußerer Beschaffenheit, Geruch und Geschmack Beschaffenheit zu prüfen, wobei gefrorene Ware mindestens stichprobenartig aufzutauen ist.
2. 6.2 Bei der Rüge etwaiger Mängel sind vom Käufer die nachstehenden Formen und Fristen zu beachten:
a) 6.2.1 Die Rüge hat bis zum Ablauf des dritten Werktages (Montag bis Xxxxxxx) zu erfolgen, der auf die Anlieferung der Ware am vereinbarten Bestimmungsort bzw. ihrer Übernahme folgt. Bei der Rüge eines verdeckten Mangels, der trotz ordnungsgemäßer Erstuntersuchung, gem. vorstehender Ziff. 1 b, Erstuntersuchung nach Ziff 6.1 zunächst unentdeckt geblieben ist, gilt abweichend: Die hat die Rüge hat bis zum Ablauf des auf die Feststellung folgenden Werktages zu erfolgen, längstens aber binnen 2 Wochen nach Anlieferung der Ware bzw. deren Übernahme.folgenden
b) 6.2.2 Die Rüge muss uns innerhalb der vorgenannten Fristen schriftlich, telegraphisch, fernschriftlich oder per Fax detailliert zugehen. Eine fernmündliche Mängelrüge reicht nicht aus. Mängelrügen gegenüber gegen- über Handelsvertretern, Maklern Xxxxxxx oder Agenten sind unbeachtlich.
c) aus 6.2.3 Aus der Rüge müssen Art und Umfang des behaupteten Mangels eindeutig zu entnehmen sein.
d) 6.2.4 Der Käufer ist verpflichtet, die beanstandete Xxxx Ware am Untersuchungsort Un- tersuchungsort zur Besichtigung durch uns, unseren Lieferanten oder von uns beauftragte Sachverständige bereitzuhalten. Bei gerügter Tiefkühlware ist der Kunde verpflichtet, diese bei mindestens –21°C zu lagern. Wir sind berechtigt, den Nachweis einer lückenlosen Kühlkette zu fordern.
3. 6.3 Beanstandungen in Bezug auf Stückzahl, Gewichte Stückzahl und Verpackung der Ware sind ausgeschlossen, sofern es an dem nach vorstehender Ziff.1 a) Ziff. 6.1.1 erforderlichen Vermerk auf Lieferschein oder Frachtbrief bzw. Empfangsquittung fehlt. Ferner ist jegliche Reklamation ausgeschlossenausge- schlossen, sobald der Käufer die gelieferte Ware vermischt, weiterversendetwei- terverwendet, weiterverkauft weiterveräußert oder mit ihrer Be- oder Verarbeitung Verarbei- tung begonnen hat.
4. 6.4 Nicht form- und fristgerecht bemängelte Xxxx gilt als genehmigt und abgenommen.
Appears in 1 contract
Samples: Sales Contracts
Untersuchungs- und Rügeobliegenheit. 1. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware bei Anlieferung am vereinbarten Bestimmungsort bzw. im Falle der Selbstabholung bei ihrer Übernahme sofort, jedenfalls aber vor einer Weiterverarbeitung
a) nach Stückzahl, Gewichten und Verpackung zu untersuchen und etwaige Beanstandungen hierzu auf dem Lieferschein oder Frachtbrief bzw. der Empfangsquittung/Auslagerungsnote des Kühlhauses zu vermerken, und
b) mindestens stichprobenweise, repräsentativ, stichprobenweise und repräsentativ eine Qualitätskontrolle vorzunehmen, hierzu in angemessenem Umfang die Verpackung (Kartons, Säcke, Dosen, Folien etc.) zu öffnen und die Ware selbst, nach äußerer Beschaffenheit, Geruch und Geschmack zu prüfen, wobei gefrorene Ware mindestens stichprobenartig aufzutauen ist.
2. Bei der Rüge etwaiger Mängel sind vom Käufer die nachstehenden Formen und Fristen zu beachten:
a) Die Rüge hat bis zum Ablauf des Werktages zu erfolgen, der auf die Anlieferung der Ware am vereinbarten Bestimmungsort bzw. ihrer Übernahme folgt. Bei der Rüge eines verdeckten Mangels, der trotz ordnungsgemäßer Erstuntersuchung, gem. vorstehender Ziff. VI 1 b), zunächst unentdeckt geblieben ist, gilt abweichend: Die Rüge hat bis zum Ablauf des auf die Feststellung folgenden Werktages zu erfolgen, längstens aber binnen 2 Wochen nach Anlieferung der Ware bzw. deren Übernahme.
b) Die Rüge muss uns Vion innerhalb der vorgenannten Fristen schriftlich, telegraphisch, fernschriftlich oder per Fax mindestens detailliert und in Textform zugehen. Eine fernmündliche Mängelrüge reicht nicht aus. Mängelrügen gegenüber Handelsvertretern, Maklern oder Agenten sind unbeachtlich.
c) aus der Rüge müssen Art und Umfang des behaupteten Mangels eindeutig zu entnehmen sein.
d) Der Käufer ist verpflichtet, die beanstandete Xxxx am Untersuchungsort zur Besichtigung durch unsVion, unseren Vions Lieferanten oder von uns Vion beauftragte Sachverständige bereitzuhalten. Bei gerügter Tiefkühlware ist der Kunde Käufer verpflichtet, diese bei mindestens einer Lagertemperatur von –21°C oder kälter zu lagern. Wir sind Vion ist berechtigt, den Nachweis einer lückenlosen Kühlkette zu fordern.
3. Beanstandungen in Bezug auf Stückzahl, Gewichte und Verpackung der Ware sind ausgeschlossen, sofern es an dem nach vorstehender Ziff.1 Ziff. VI 1 a) erforderlichen Vermerk auf Lieferschein oder Frachtbrief bzw. Empfangsquittung fehlt. Ferner ist jegliche Reklamation ausgeschlossen, sobald der Käufer die gelieferte Ware vermischt, weiterversendet, weiterverkauft oder mit ihrer Be- oder Verarbeitung begonnen hat.
4. Nicht form- und fristgerecht bemängelte Xxxx gilt als genehmigt und abgenommen.
Appears in 1 contract
Samples: Sales Contracts
Untersuchungs- und Rügeobliegenheit. 1. 7.1 Der Käufer ist verpflichtet, Kunde (Unternehmer i. S. d. § 14 BGB) hat die Ware bei Anlieferung am vereinbarten Bestimmungsort unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb einer Frist von 24 Stunden ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen, anderenfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
7.2 Der Kunde hat nicht offensichtliche (verdeckte) Mängel unverzüglich nach deren Entdeckung schriftlich zu rügen.
7.3 Zeigt der Kunde Mängel an, so hat er uns Gelegenheit zu geben, diese selbst zu untersuchen und/oder durch von uns beauftragte Dritte untersuchen zu lassen.
7.4 Macht der Kunde berechtigte Gewährleistungsansprüche geltend, so sind wir zunächst nur zu Nacherfüllung (Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache) verpflichtet. Verweigern wir die Nacherfüllung oder schlägt diese fehl, kann der Kunde nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
7.5 Hat der Kunde Anspruch auf Nacherfüllung durch Lieferung einer mangelfreien Sache, so sind wir berechtigt, Xxxxxx den tatsächlichen Liefermöglichkeiten anzupassen, wenn die Abweichung für den Kunden zumutbar ist.
7.6 Schadenersatzansprüche des Kunden sind gemäß Ziffer 8 begrenzt bzw. im Falle ausgeschlossen.
7.7 Wertersatz für die Sortenechtheit wird nur bis zum Rechnungsbetrag geleistet, sofern die fehlende Sortenechtheit entsprechend der Selbstabholung bei ihrer Übernahme sofortZiffern 7.1 bzw. 7.2 gerügt wird.
a) nach Stückzahl, Gewichten 7.8 Gewährleistungsansprüche verjähren in 12 Monaten ab Ablieferung.
7.9 Soweit der Kunde die von uns gelieferte Ware weiterverkauft und Verpackung zu untersuchen und etwaige Beanstandungen hierzu auf dem Lieferschein oder Frachtbrief sein Abnehmer bzw. der Empfangsquittung/Auslagerungsnote letzte Abnehmer in der Lieferkette ein Verbraucher i. S. d. § 13 BGB ist, kann der Kunde uns gemäß der gesetzlichen Regelung der §§ 478, 479 BGB im Wege des Kühlhauses zu vermerkenso genannten Lieferantenregresses in Anspruch nehmen. Liegt ein berechtigter Fall des Lieferantenregresses vor, undgelten die in diesen AGB enthaltenen Einschränkungen unserer Gewährleistungsverpflichtungen nicht.
b) mindestens stichprobenweise7.10 Voraussetzung für den Lieferantenregress ist, repräsentativ, eine Qualitätskontrolle vorzunehmen, hierzu in angemessenem Umfang dass die Verpackung (Kartons, Säcke, Dosen, Folien etc.) zu öffnen und von uns gelieferte Xxxx über die gesamte Lieferkette unverändert an den Verbraucher verkauft wird. Soweit die Ware selbstzwischenzeitlich kultiviert oder sonst verändert oder unsachgemäß behandelt wurde, nach äußerer Beschaffenheitkommt ein Lieferantenregress nicht in Betracht. Der Lieferantenregress setzt voraus, Geruch dass der bei Übergabe an den Verbraucher vorliegende Mangel auch im Verhältnis zwischen uns und Geschmack zu prüfen, wobei gefrorene Ware mindestens stichprobenartig aufzutauen istdem Kunden einen Mangel darstellt.
2. Bei der Rüge etwaiger Mängel sind vom Käufer die nachstehenden Formen 7.11 Dem Kunde ist bewusst und Fristen zu beachten:
a) Die Rüge hat bis zum Ablauf des Werktages zu erfolgener akzeptiert, der auf die Anlieferung der Ware am vereinbarten Bestimmungsort bzw. ihrer Übernahme folgt. Bei der Rüge eines verdeckten Mangels, der trotz ordnungsgemäßer Erstuntersuchung, gem. vorstehender Ziff. 1 b, zunächst unentdeckt geblieben ist, gilt abweichend: Die Rüge hat bis zum Ablauf des auf die Feststellung folgenden Werktages zu erfolgen, längstens aber binnen 2 Wochen nach Anlieferung der Ware bzw. deren Übernahme.
b) Die Rüge muss uns innerhalb der vorgenannten Fristen schriftlich, telegraphisch, fernschriftlich oder per Fax detailliert zugehen. Eine fernmündliche Mängelrüge reicht nicht aus. Mängelrügen gegenüber Handelsvertretern, Maklern oder Agenten sind unbeachtlich.
c) aus der Rüge müssen Art und Umfang des behaupteten Mangels eindeutig zu entnehmen sein.
d) Der Käufer ist verpflichtet, die beanstandete Xxxx am Untersuchungsort zur Besichtigung durch uns, unseren Lieferanten oder von uns beauftragte Sachverständige bereitzuhalten. Bei gerügter Tiefkühlware ist der Kunde verpflichtet, diese bei mindestens –21°C zu lagern. Wir sind berechtigt, den Nachweis einer lückenlosen Kühlkette zu fordern.
3. Beanstandungen in Bezug auf Stückzahl, Gewichte und Verpackung der Ware sind ausgeschlossen, sofern es an dem nach vorstehender Ziff.1 a) erforderlichen Vermerk auf Lieferschein oder Frachtbrief bzw. Empfangsquittung fehlt. Ferner ist jegliche Reklamation ausgeschlossen, sobald der Käufer dass die gelieferte Ware vermischtXxxx unbeabsichtigt gentechnisch veränderte Organismen enthalten kann und wir alle geeigneten Maßnahmen ergreifen, weiterversendet, weiterverkauft oder mit ihrer Be- oder Verarbeitung begonnen hatum dies zu vermeiden.
4. Nicht form- und fristgerecht bemängelte Xxxx gilt als genehmigt und abgenommen.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Untersuchungs- und Rügeobliegenheit. 1. ) Die Qualität der Ware richtet sich nach Handelsbrauch, wenn nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wird (z.B. „nach Besicht" oder „wie bemustert").
2) Der Käufer ist verpflichtet, die Ware bei Anlieferung am vereinbarten Bestimmungsort bzw. im Falle der Selbstabholung bei ihrer Übernahme entsprechend § 377 HGB sofort
a) nach Stückzahl, Gewichten und Verpackung zu untersuchen und etwaige Beanstandungen hierzu auf dem Lieferschein oder Frachtbrief bzw. der Empfangsquittung/Auslagerungsnote des Kühlhauses zu vermerken, und;
b) mindestens stichprobenweise, repräsentativ, stichprobenweise eine Qualitätskontrolle vorzunehmen, hierzu in angemessenem Umfang die Verpackung (Kartons, Säcke, Dosen, Folien etcusw.) zu öffnen und die Ware selbst, selbst nach äußerer Beschaffenheit, Geruch und Geschmack zu prüfen, wobei gefrorene Ware mindestens stichprobenartig stichprobenweise aufzutauen ist.
2. 3) Bei der Rüge etwaiger Mängel sind vom Käufer die nachstehenden Formen und Fristen zu beachten:
a) Die Rüge hat unverzüglich, spätestens bis zum Ablauf des Werktages zu erfolgen, der auf die Anlieferung der Ware am vereinbarten Bestimmungsort bzw. ihrer ihre Übernahme folgt. Bei der Rüge eines verdeckten Mangels, der trotz ordnungsgemäßer Erstuntersuchung, gem. Erstuntersuchung gemäß vorstehender Ziff. 1 b, Ziffer 2b) zunächst unentdeckt geblieben ist, gilt abweichend: Die Rüge hat unverzüglich, spätestens bis zum Ablauf des auf die Feststellung folgenden Werktages zu erfolgen, längstens aber binnen 2 Wochen nach Anlieferung der Ware bzw. deren Übernahme.
b) Die Rüge muss uns innerhalb der vorgenannten Fristen schriftlich, telegraphisch, fernschriftlich oder per Fax detailliert in Textform zugehen. Eine fernmündliche Mängelrüge reicht nicht aus. Mängelrügen Auch ist eine Mängelrüge unbeachtlich, wenn sie nur gegenüber Handelsvertreterneinem Vertreter, Maklern Makler oder Agenten sind unbeachtlicherfolgt.
c) aus Aus der Rüge müssen Art und Umfang des behaupteten Mangels eindeutig zu entnehmen sein.
d) Der Käufer ist verpflichtet, die beanstandete Xxxx am Untersuchungsort zur Besichtigung durch uns, unseren Lieferanten oder von uns beauftragte einzuschaltende Sachverständige bereitzuhalten. Bei gerügter Tiefkühlware ist der Kunde verpflichtet, diese bei mindestens –21°C zu lagern. Wir sind berechtigt, den Nachweis einer lückenlosen Kühlkette zu fordern.
3. 4) Beanstandungen in Bezug auf Stückzahl, Gewichte und Verpackung der Ware sind ausgeschlossen, sofern es an dem nach vorstehender Ziff.1 aZiffer 2a) erforderlichen Vermerk auf Lieferschein oder Frachtbrief bzw. Empfangsquittung fehlt. Ferner ist jegliche Reklamation ausgeschlossen, sobald der Käufer die gelieferte Ware vermischt, weiterversendet, weiterverkauft weiterversendet oder mit ihrer Be- oder Verarbeitung begonnen hatbeginnt.
4. 5) Nicht form- und fristgerecht bemängelte Xxxx gilt als genehmigt und abgenommengenehmigt.
Appears in 1 contract
Samples: General Terms and Conditions
Untersuchungs- und Rügeobliegenheit. 1. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware bei Anlieferung am vereinbarten Bestimmungsort bzw. im Falle der Selbstabholung bei ihrer Übernahme sofort
a) nach Stückzahl, Gewichten und Verpackung zu untersuchen und etwaige Beanstandungen hierzu auf dem Lieferschein oder Frachtbrief bzw. der Empfangsquittung/Auslagerungsnote des Kühlhauses zu vermerken, und
b) mindestens stichprobenweise, repräsentativ, eine Qualitätskontrolle vorzunehmen, hierzu in angemessenem Umfang die Verpackung (Kartons, Säcke, Dosen, Folien etc.) zu öffnen und die Ware selbst, nach äußerer Beschaffenheit, Geruch und Geschmack zu prüfen, wobei gefrorene Ware mindestens stichprobenartig aufzutauen ist.
2. Bei der Rüge etwaiger Mängel sind vom Käufer die nachstehenden Formen und Fristen zu beachten:
a) Die Rüge hat bis zum Ablauf des Werktages zu erfolgen, der auf die Anlieferung der Ware am vereinbarten Bestimmungsort bzw. ihrer Übernahme folgt. Bei der Rüge eines verdeckten Mangels, der trotz ordnungsgemäßer Erstuntersuchung, gem. vorstehender Ziff. 1 b, zunächst unentdeckt geblieben ist, gilt abweichend: Die Rüge hat bis zum Ablauf des auf die Feststellung folgenden Werktages zu erfolgen, längstens aber binnen 2 Wochen nach Anlieferung der Ware bzw. deren Übernahme.
b) Die Rüge muss uns innerhalb der vorgenannten Fristen schriftlich, telegraphisch, fernschriftlich oder per Fax detailliert zugehen. Eine fernmündliche Mängelrüge reicht nicht aus. Mängelrügen gegenüber Handelsvertretern, Maklern oder Agenten sind unbeachtlich.
c) aus der Rüge müssen Art und Umfang des behaupteten Mangels eindeutig zu entnehmen sein.
d) Der Käufer ist verpflichtet, die beanstandete Xxxx am Untersuchungsort zur Besichtigung durch uns, unseren Lieferanten oder von uns beauftragte Sachverständige bereitzuhalten. Bei gerügter Tiefkühlware ist der Kunde verpflichtet, diese bei mindestens –21°C zu lagern. Wir sind berechtigt, den Nachweis einer lückenlosen Kühlkette zu fordern.
3. Beanstandungen in Bezug auf Stückzahl, Gewichte und Verpackung der Ware sind ausgeschlossenausge- schlossen, sofern es an dem nach vorstehender Ziff.1 a) Ziff. 1 a erforderlichen Vermerk auf Lieferschein Liefer- schein oder Frachtbrief bzw. Empfangsquittung fehlt. Ferner ist jegliche Reklamation ausgeschlossen, sobald der Käufer die gelieferte Ware vermischt, weiterversendet, weiterversendet oder weiterverkauft oder mit ihrer Be- oder Verarbeitung begonnen hat.
4. Nicht form- und fristgerecht bemängelte Xxxx gilt als genehmigt und abgenommen.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Untersuchungs- und Rügeobliegenheit. 1. 7.1 Der Käufer ist verpflichtet, Kunde (Unternehmer i. S. d. § 14 BGB) hat die Ware bei Anlieferung am vereinbarten Bestimmungsort unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb einer Frist von 12 Stunden ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen, anderenfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
7.2 Der Kunde hat nicht offensichtliche (verdeckte) Mängel unverzüglich nach deren Entdeckung schriftlich zu rügen.
7.3 Zeigt der Kunde Mängel an, so hat er uns Gelegenheit zu geben, diese selbst zu untersuchen und/oder durch von uns beauftragte Dritte untersuchen zu lassen.
7.4 Macht der Kunde berechtigte Gewährleistungsansprüche geltend, so sind wir zunächst nur zu Nacherfüllung (Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache) verpflichtet. Verweigern wir die Nacherfüllung oder schlägt diese fehl, kann der Kunde nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
7.5 Hat der Kunde Anspruch auf Nacherfüllung durch Lieferung einer mangelfreien Sache, so sind wir berechtigt, Xxxxxx den tatsächlichen Liefermöglichkeiten anzupassen, wenn die Abweichung für den Kunden zumutbar ist.
7.6 Schadenersatzansprüche des Kunden sind gemäß Ziffer 8 begrenzt bzw. im Falle ausgeschlossen.
7.7 Wertersatz für die Sortenechtheit wird nur bis zum Rechnungsbetrag geleistet, sofern die fehlende Sortenechtheit entsprechend der Selbstabholung bei ihrer Übernahme sofortZiffern 7.1 bzw. 7.2 gerügt wird.
a) nach Stückzahl, Gewichten 7.8 Gewährleistungsansprüche verjähren in 12 Monaten.
7.9 Soweit der Kunde die von uns gelieferte Ware weiterverkauft und Verpackung zu untersuchen und etwaige Beanstandungen hierzu auf dem Lieferschein oder Frachtbrief sein Abnehmer bzw. der Empfangsquittung/Auslagerungsnote letzte Abnehmer in der Lieferkette ein Verbraucher i. S. d. § 13 BGB ist, kann der Kunde uns gemäß der gesetzlichen Regelung der §§ 478, 479 BGB im Wege des Kühlhauses zu vermerkenso genannten Lieferantenregresses in Anspruch nehmen. Liegt ein berechtigter Fall des Lieferantenregresses vor, undgelten die in diesen AGB enthaltenen Einschränkungen unserer Gewährleistungsverpflichtungen nicht.
b) mindestens stichprobenweise7.10 Voraussetzung für den Lieferantenregress ist, repräsentativ, eine Qualitätskontrolle vorzunehmen, hierzu in angemessenem Umfang dass die Verpackung (Kartons, Säcke, Dosen, Folien etc.) zu öffnen und von uns gelieferte Xxxx über die gesamte Lieferkette unverändert an den Verbraucher verkauft wird. Soweit die Ware selbstzwischenzeitlich kultiviert oder sonst verändert oder unsachgemäß behandelt wurde, nach äußerer Beschaffenheitkommt ein Lieferantenregress nicht in Betracht. Der Lieferantenregress setzt voraus, Geruch dass der bei Übergabe an den Verbraucher vorliegende Mangel auch im Verhältnis zwischen uns und Geschmack zu prüfen, wobei gefrorene Ware mindestens stichprobenartig aufzutauen istdem Kunden einen Mangel darstellt.
2. Bei der Rüge etwaiger Mängel sind vom Käufer die nachstehenden Formen und Fristen zu beachten:
a) Die Rüge hat bis zum Ablauf des Werktages zu erfolgen, der auf die Anlieferung der Ware am vereinbarten Bestimmungsort bzw. ihrer Übernahme folgt. Bei der Rüge eines verdeckten Mangels, der trotz ordnungsgemäßer Erstuntersuchung, gem. vorstehender Ziff. 1 b, zunächst unentdeckt geblieben ist, gilt abweichend: Die Rüge hat bis zum Ablauf des auf die Feststellung folgenden Werktages zu erfolgen, längstens aber binnen 2 Wochen nach Anlieferung der Ware bzw. deren Übernahme.
b) Die Rüge muss uns innerhalb der vorgenannten Fristen schriftlich, telegraphisch, fernschriftlich oder per Fax detailliert zugehen. Eine fernmündliche Mängelrüge reicht nicht aus. Mängelrügen gegenüber Handelsvertretern, Maklern oder Agenten sind unbeachtlich.
c) aus der Rüge müssen Art und Umfang des behaupteten Mangels eindeutig zu entnehmen sein.
d) Der Käufer ist verpflichtet, die beanstandete Xxxx am Untersuchungsort zur Besichtigung durch uns, unseren Lieferanten oder von uns beauftragte Sachverständige bereitzuhalten. Bei gerügter Tiefkühlware ist der Kunde verpflichtet, diese bei mindestens –21°C zu lagern. Wir sind berechtigt, den Nachweis einer lückenlosen Kühlkette zu fordern.
3. Beanstandungen in Bezug auf Stückzahl, Gewichte und Verpackung der Ware sind ausgeschlossen, sofern es an dem nach vorstehender Ziff.1 a) erforderlichen Vermerk auf Lieferschein oder Frachtbrief bzw. Empfangsquittung fehlt. Ferner ist jegliche Reklamation ausgeschlossen, sobald der Käufer die gelieferte Ware vermischt, weiterversendet, weiterverkauft oder mit ihrer Be- oder Verarbeitung begonnen hat.
4. Nicht form- und fristgerecht bemängelte Xxxx gilt als genehmigt und abgenommen.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen