Untersuchungs- und Rügeobliegenheit. Rechte des Bestellers wegen Sachmängeln stehen unter dem Vorbehalt der ordnungsgemäßen Untersuchung und Rüge (§ 377 HGB).
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Samples: www.merlinedv.de, w-mcs.de, it-haecker.de
Untersuchungs- und Rügeobliegenheit. Rechte des Bestellers wegen Sachmängeln stehen unter dem Vorbehalt der ordnungsgemäßen Untersuchung und Rüge (§ §377 HGB).
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Samples: akademie.hscerp.de
Untersuchungs- und Rügeobliegenheit. Rechte des Bestellers wegen Sachmängeln Sach-mängeln stehen unter dem Vorbehalt der ordnungsgemäßen Untersuchung und Rüge (§ 377 HGB).
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Samples: www.lunecon.de
Untersuchungs- und Rügeobliegenheit. Rechte des Bestellers wegen Sachmängeln stehen unter dem Vorbehalt der ordnungsgemäßen und rechtzeitigen Untersuchung und Rüge (§ 377 HGB).
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Samples: www.schirm-gmbh.de