Untersuchungspflicht. Der Kunde hat nach Erhalt des Mietgegenstandes und unter allen Umständen vor Inbetriebnahme des Mietgegenstandes die erforderlichen Kontrollen durchzuführen sowie den Mietgegenstand sorgfältig zu prüfen.
Untersuchungspflicht. Der Käufer hat empfangene Ware nach Erhalt unver- züglich zu untersuchen. Mängelansprüche bestehen nur, wenn bei ordnungsgemäßer Untersuchung erkennbare Mängel unverzüglich schriftlich gerügt werden, versteckte Sachmängel müssen unverzüglich nach ihrer Entdeckung gerügt werden. Nach Durch- führung einer vereinbarten Abnahme ist die Rüge von Mängeln, die bei dieser Abnahme festgestellt werden können, ausgeschlossen. Der Käufer hat VOL-Stahl bei Beanstandung unver- züglich Gelegenheit zu einer Überprüfung der bean- standeten Ware zu geben; auf Verlangen ist VOL-Stahl die beanstandete Ware oder eine Probe derselben auf VOL-Stahl‘s Kosten zur Verfügung zu stellen. Bei unberechtigten Beanstandungen behält VOL-Stahl sich die Belastung des Käufers mit Fracht- und Umschlagkosten sowie dem Überprüfungsauf- wand vor.
Untersuchungspflicht wie bei AGB-Miete Fassung vom 01.03.2020.
Untersuchungspflicht. Die Geltendmachung von Sachmängelansprüche des Bestellers -mit Ausnahme solcher aus Werkverträgen- setzt voraus, dass dieser seiner nach §377 HGB obliegenden Untersuchungs- und Rügepflicht ordnungsgemäß nachgekommen ist. Festgestellte Sachmängel sind BHT vom Besteller unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
Untersuchungspflicht. 1. Rügen hinsichtlich offensichtlicher Mängel sind innerhalb von drei Wochen nach Vertragsabschluss schriftlich bei yQ-os zu erheben.
Untersuchungspflicht. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, trifft uns keine Untersuchungspflicht dahingehend, ob bauseits nicht ohne weiteres erkennbare Baumängel oder Undichtigkeiten am Mauerwerk (einschließlich bauseits einbetonierter Leibungsrahmen) bestehen.
Untersuchungspflicht. Der Vertragspartner hat empfangene Ware nach Erhalt unverzüglich zu untersuchen. Mängelansprüche bestehen nur, wenn Mängel unverzüglich schriftlich gerügt werden, versteckte Sachmängel müssen unverzüglich nach ihrer Entdeckung gerügt werden. Nach Durchführung einer vereinbarten Abnahme ist die Rüge von Mängeln, die bei dieser Abnahme festgestellt werden können, ausgeschlossen. Der Vertragspartner hat luratec AG bei Beanstandungen unverzüglich Gelegenheit zu einer Überprüfung der beanstandeten Ware zu geben; auf Verlangen ist der luratec AG die beanstandete Ware oder eine Probe derselben auf unsere Kosten zur Verfügung zu stellen. Bei unberechtigten Beanstandungen behält luratec AG sich vor, den Vertragspartner mit Fracht- und Umschlagskosten sowie dem Überprüfungsaufwand zu belasten.
Untersuchungspflicht. Der Kunde hat unverzüglich nach Lieferung auf eigene Verantwortung und auf seine Kosten die Übereinstimmung der Produkte mit den vertraglichen Vereinbarungen zu überprüfen oder überprüfen zu lassen.
Untersuchungspflicht. Die Geltendmachung von Sachmängelansprüchen des Kunden im Rahmen der Gold und Silber Klassifizierung setzt voraus, dass dieser seiner nach § 377 HGB obliegenden Untersuchungs- und Rügepflicht ordnungsgemäß nachgekommen ist. Festgestellte Sachmängel sind STILL vom Kunden unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
Untersuchungspflicht. Der Käufer hat die Tiere unverzüglich nach der Abholung bzw. Ablieferung durch MJB zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, von dem der Besteller glaubt, dass der Gewährleistungsausschluss (Ziffer 9) nicht greift, der MJB unverzüglich Anzeige zu machen. Unterlässt der Käufer die die Untersuchung bzw. die Anzeige, so gelten die Rinder als mangelfrei, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.