Common use of Unwirksamkeit einer Kündigung Clause in Contracts

Unwirksamkeit einer Kündigung. Eine Kündigung aus einem wichtigen Grund ist unwirksam, wenn die ihr zugrunde liegenden Tatsachen dem zur Kündigung Berechtigten länger als zwei Wochen bekannt sind. Der/Die Umschulende stellt dem/der Umzuschulenden bei Beendigung der Umschulung ein Zeugnis aus. Es muss Angaben enthalten über Art, Dauer und Ziel der Umschulung sowie über die erworbenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten des Umzuschulenden. Auf Verlangen des/der Umzuschulenden sind auch Angaben über Führung, Leistung und besondere fachliche Kenntnis- se, Fertigkeiten und Fähigkeiten aufzunehmen. Rechtswirksame Nebenabreden, die das Umschulungsverhältnis betreffen, können nur durch schriftliche Ergänzung dieses Umschulungsvertrages getrof- fen werden. Das Führen schriftlicher Ausbildungsnachweise – entsprechend den Richtlinien der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main – ist zwischen dem/der Umschu- lenden und dem/der Umzuschulenden vertraglich zu vereinbaren (Sonstige Vereinbarungen – siehe F*). Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche aus diesem Vertrag ist der Sitz des/der Umschulenden. (Betriebsnummer des/der Umschulenden) (Betriebssitz / Straße, Hausnummer) (Plz. / Ort) (Tel. / Fax) (E-Mal-Adresse des/der Umschulenden)

Appears in 2 contracts

Samples: www.hwk-rhein-main.de, www.zti-rhein-main.de

Unwirksamkeit einer Kündigung. Eine Kündigung aus einem wichtigen Grund ist unwirksam, wenn die ihr zugrunde liegenden Tatsachen dem zur Kündigung Berechtigten länger als zwei 2 Wochen bekannt sind. Der/Die Umschulende Ist ein Schlichtungsverfahren gemäß § 9 eingeleitet, so wird bis zu dessen Beendigung der Lauf dieser Frist gehemmt. Wird das Berufsausbildungsverhältnis nach Ablauf der Probezeit vorzeitig gelöst, so kann der Ausbildende oder der Auszubildende Ersatz des Schadens verlangen, wenn der andere den Grund für die Auflösung zu vertreten hat. Dies gilt nicht bei Kündigung wegen Aufgabe oder Wechsels der Berufsausbildung (Ziffer 1b). Der Anspruch erlischt, wenn er nicht innerhalb von 3 Monaten nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses geltend gemacht wird. Bei Kündigung des Berufsausbildungsverhältnisses wegen Betriebsaufgabe oder wegen Wegfalls der Ausbildungseignung verpflichtet sich der Ausbildende, sich im Einvernehmen mit der Landwirtschaftskammer rechtzeitig um eine weitere Ausbildung im bisherigen Ausbildungsberuf in einer anderen geeigneten Ausbildungsstätte zu bemühen. Der Ausbildende stellt dem/der Umzuschulenden dem Auszubildenden bei Beendigung der Umschulung des Berufsausbildungsverhältnisses ein Zeugnis aus. Hat der Ausbildende die Berufsausbildung nicht selbst durchgeführt, so soll auch der Ausbilder das Zeugnis unterschreiben. Es muss Angaben enthalten über Art, Dauer und Ziel der Umschulung Berufsausbildung sowie über die vom Auszubildenden erworbenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten des UmzuschulendenKenntnisse. Auf Verlangen des/der Umzuschulenden Verlagen des Auszubildenden sind auch Angaben über Führung, Leistung und besondere fachliche Kenntnis- se, Fertigkeiten und Fähigkeiten aufzunehmen. Rechtswirksame Nebenabreden, die das Umschulungsverhältnis betreffen, können nur durch schriftliche Ergänzung dieses Umschulungsvertrages getrof- fen werdenBei Streitigkeiten aus dem bestehenden Berufsausbildungsverhältnis ist vor Inanspruchnahme des Arbeitsgerichts der nach § 111 Abs. Das Führen schriftlicher Ausbildungsnachweise – entsprechend den Richtlinien 2 des Arbeitsgerichtsgesetzes errichtete Schlichtungsausschuss bei der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main – ist zwischen dem/der Umschu- lenden und dem/der Umzuschulenden vertraglich zu vereinbaren (Sonstige Vereinbarungen – siehe F*)Landwirtschaftskammer anzurufen. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche aus diesem Vertrag ist der Sitz des/Ort der Umschulenden. (Betriebsnummer des/der Umschulenden) (Betriebssitz / Straße, Hausnummer) (Plz. / Ort) (Tel. / Fax) (E-Mal-Adresse des/der Umschulenden)Ausbildungsstätte.

Appears in 1 contract

Samples: Berufsausbildungsvertrag

Unwirksamkeit einer Kündigung. Eine Kündigung aus einem wichtigen Grund ist unwirksam, wenn die ihr zugrunde liegenden Tatsachen dem zur Kündigung Berechtigten länger als zwei 2 Wochen bekannt sind. Der/Die Umschulende Ist ein Schlichtungsverfahren gemäß § 9 eingeleitet, so wird bis zu dessen Beendigung der Lauf dieser Frist gehemmt. Wird das Berufsausbildungsverhältnis nach Ablauf der Probezeit vorzeitig gelöst, so kann der Ausbildende oder der Auszubildende Ersatz des Schadens verlangen, wenn der andere den Grund für die Auflösung zu vertreten hat. Dies gilt nicht bei Kündigung wegen Aufgabe oder Wechsels der Berufsausbildung (Ziffer 1b). Der Anspruch erlischt, wenn er nicht innerhalb von 3 Monaten nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses geltend gemacht wird. Bei Kündigung des Berufsausbildungsverhältnisses wegen Betriebsaufgabe oder wegen Wegfalls der Ausbildungseignung verpflichtet sich der Ausbildende, sich im Einvernehmen mit der Landwirtschaftskammer rechtzeitig um eine weitere Ausbildung im bisherigen Ausbildungsberuf in einer anderen geeigneten Ausbildungsstätte zu bemühen. Der Ausbildende stellt dem/der Umzuschulenden dem Auszubildenden bei Beendigung der Umschulung des Berufsausbildungsverhältnisses ein Zeugnis aus. Hat der Ausbildende die Berufsausbildung nicht selbst durchgeführt, so soll auch der Ausbilder das Zeugnis unterschreiben. Es muss Angaben enthalten über Art, Dauer und Ziel der Umschulung Berufsausbildung sowie über die vom Auszubildenden erworbenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten des UmzuschulendenKenntnisse. Auf Verlangen des/der Umzuschulenden Verlagen des Auszubildenden sind auch Angaben über Führung, Leistung und besondere fachliche Kenntnis- se, Fertigkeiten und Fähigkeiten aufzunehmen. Rechtswirksame Nebenabreden, die das Umschulungsverhältnis betreffen, können nur durch schriftliche Ergänzung dieses Umschulungsvertrages getrof- fen werdenBei Streitigkeiten aus dem bestehenden Berufsausbildungsverhältnis ist vor Inanspruchnahme des Arbeitsgerichts der nach § 111 Abs. Das Führen schriftlicher Ausbildungsnachweise – entsprechend den Richtlinien 2 des Arbeitsgerichtsgesetzes errichtete Schlichtungsausschuss bei der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main – ist zwischen dem/der Umschu- lenden und dem/der Umzuschulenden vertraglich zu vereinbaren (Sonstige Vereinbarungen – siehe F*)Landwirtschaftskammer anzurufen. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche aus diesem Vertrag ist der Sitz des/Ort der UmschulendenAusbildungsstätte. (Betriebsnummer des/der Umschulenden) (Betriebssitz / StraßeFür den Ausbildenden Name, Hausnummer) (PlzVorname/ Firmenbezeichnung Name, Xxxxxxx Xxxxxx Xxxxxx XXX/ Xxx Xxxxxxxxx XXX/ Xxx Tel.: Fax: geb. / Ort) (Tel. / Fax) (am in: E-MalMail: Mobil: Staatsangehörigkeit Tel.: Als Ausbilder/-in gem. § 2 Nr. 2 ist beauftragt: Geschlecht männlich weiblich … wird nachstehender Vertrag nach Maßgabe der Ausbildungsordnung Winzer/ Winzerin geschlossen Für das Ausbildungsverhältnis gelten die Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes vom 23.03.2005 - Bundesgesetzblatt Teil I, S. 931 - in der jeweils gültigen Fassung (wesentliche Inhalte siehe Rückseite). Gemäß § 11 Abs. 1 Ziffer 9 BBiG sind die einschlägigen Tarifverträge, Dienst- oder Betriebsvereinbarungen, die für das Berufsausbildungsverhältnis relevant sind, anzuwenden. Diesbezügliche Hinweise sind in diesem Berufsausbildungsvertrag in nicht abschließender Form berücksichtigt und dargestellt. Die Ausbildungszeit wird verkürzt um Monate/ Jahre wegen Allgemeine Hochschulreife/ Fachhochschulreife Es gelten die Bestimmungen des jeweils gültigen Tarifvertrages bzw. des Jugendarbeitsschutzgesetzes. Abgeschlossene Berufsausbildung Monate/ Jahre Bei Adressänderung informiert der Auszubildende die o. g. zuständige Stelle. Die einzelnen Ausbildungsabschnitte finden im Zeitraum von bis (Eine Vereinbarung, die zu Ungunsten des Auszubildenden von den §§ 10-Adresse des26 Berufsbildungsgesetz abweicht, ist nichtig.) Ausbildungsabschnitte Dauer Probezeit von bis Ort: , Datum Ausbildende/-r/der Umschulenden)Betriebsinhaber/-in Ausbilder/-in Summe Monate

Appears in 1 contract

Samples: Berufsausbildungsvertrag

Unwirksamkeit einer Kündigung. Eine Kündigung aus einem wichtigen Grund ist unwirksam, wenn die ihr zugrunde liegenden Tatsachen dem zur Kündigung Berechtigten länger als zwei 2 Wochen bekannt sind. Der/Die Umschulende Ist ein Schlichtungsverfahren gemäß § 9 eingeleitet, so wird bis zu dessen Beendigung der Lauf dieser Frist gehemmt. Wird das Berufsausbildungsverhältnis nach Ablauf der Probezeit vorzeitig gelöst, so kann der Ausbildende oder der Auszubildende Ersatz des Schadens verlangen, wenn der andere den Grund für die Auflösung zu vertreten hat. Dies gilt nicht bei Kündigung wegen Aufgabe oder Wechsels der Berufsausbildung (Ziffer 1b). Der Anspruch erlischt, wenn er nicht innerhalb von 3 Monaten nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses geltend gemacht wird. Bei Kündigung des Berufsausbildungsverhältnisses wegen Betriebsaufgabe oder wegen Wegfalls der Ausbildungseignung verpflichtet sich der Ausbildende, sich im Einvernehmen mit der Landwirtschaftskammer rechtzeitig um eine weitere Ausbildung im bisherigen Ausbildungsberuf in einer anderen geeigneten Ausbildungsstätte zu bemühen. Der Ausbildende stellt dem/der Umzuschulenden dem Auszubildenden bei Beendigung der Umschulung des Berufsausbildungsverhältnisses ein Zeugnis aus. Hat der Ausbildende die Berufsausbildung nicht selbst durchgeführt, so soll auch der Ausbilder das Zeugnis unterschreiben. Es muss Angaben enthalten über Art, Dauer und Ziel der Umschulung Berufsausbildung sowie über die vom Auszubildenden erworbenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten des UmzuschulendenKenntnisse. Auf Verlangen des/der Umzuschulenden Verlagen des Auszubildenden sind auch Angaben über Führung, Leistung und besondere fachliche Kenntnis- se, Fertigkeiten und Fähigkeiten aufzunehmen. Rechtswirksame Nebenabreden, die das Umschulungsverhältnis betreffen, können nur durch schriftliche Ergänzung dieses Umschulungsvertrages getrof- fen werdenBei Streitigkeiten aus dem bestehenden Berufsausbildungsverhältnis ist vor Inanspruchnahme des Arbeitsgerichts der nach § 111 Abs. Das Führen schriftlicher Ausbildungsnachweise – entsprechend den Richtlinien 2 des Arbeitsgerichtsgesetzes errichtete Schlichtungsausschuss bei der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main – ist zwischen dem/der Umschu- lenden und dem/der Umzuschulenden vertraglich zu vereinbaren (Sonstige Vereinbarungen – siehe F*)Landwirtschaftskammer anzurufen. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche aus diesem Vertrag ist der Sitz des/Ort der UmschulendenAusbildungsstätte. -Bitte nur weiße Xxxxxx ausfüllen- Ohne Hauptschulabschluss Mit Hauptschulabschluss Sekundarabschluss (Betriebsnummer des/Realschule) Fachhochschul-/ Hochschulreife Im Ausland erworbener Abschluss, der Umschulendennicht zuzuordnen ist (Mehrfachnennungen sind möglich) Keine Betriebliche Qualifizierungsmaßnahmen von mind. 6 Monaten Dauer (Betriebssitz / StraßeEQJ, HausnummerQualifizierungsbaustein oder Betriebspraktika) Maßnahmen zur Berufsvorbereitung (PlzBvB) nach SGB III von mind. / Ort6 Monaten Dauer Schulisches Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) Schulisches Berufsgrundbildungsjahr (TelBGJ) Berufsfachschule ohne voll qualifizierten Berufsabschluss Sonstige berufliche Schule (z. B. Fachhochschule, Handelsschule) Keine Schulische Berufsausbildung (berufliche Schulen, Schulen des Gesundheitswesens, keine Fach-/ Hochschulen) Ohne Abschluss Mit Abschluss Betriebliche Berufsausbildung (mit Ausbildungsvertrag) Ohne Abschluss Mit Abschluss Nein Ja, nach § 241 (2) SGB III (außerbetriebliche Ausbildung für sozial benachteiligte Lernbeeinträchtigte) Ja, nach § 100 Nr. / Fax5 SGB III (außerbetriebliche Ausbildungs-Reha) Sonderprogramme des Bundes/ Landes (E-Mal-Adresse des/der Umschulenden)Anschlussverträge sind Verträge, die im Anschluss an eine vorangegangene abgeschlossene Berufsausbildung zu einem weiteren Abschluss führen. Aufbauende Ausbildungsberufe.) Nein Ja, Ausbildungsberuf: Ja Nein Mutter: Nachname, Vorname Vater: Nachname, Vorname Anschrift

Appears in 1 contract

Samples: Berufsausbildungsvertrag

Unwirksamkeit einer Kündigung. Eine Kündigung aus einem wichtigen Grund ist unwirksam, wenn die ihr zugrunde liegenden Tatsachen dem zur Kündigung Berechtigten länger als zwei Wochen bekannt sind. Der/Die Umschulende stellt dem/der Umzuschulenden bei Beendigung der Umschulung ein Zeugnis aus. Es muss Angaben enthalten über Art, Dauer und Ziel der Umschulung sowie über die erworbenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten des Umzuschulenden. Auf Verlangen des/der Umzuschulenden sind auch Angaben über Führung, Leistung und besondere fachliche Kenntnis- se, Fertigkeiten und Fähigkeiten aufzunehmen. Rechtswirksame Nebenabreden, die das Umschulungsverhältnis betreffen, können nur durch schriftliche Ergänzung dieses Umschulungsvertrages getrof- fen werden. Das Führen schriftlicher Ausbildungsnachweise – entsprechend den Richtlinien der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main – ist zwischen dem/der Umschu- lenden und dem/der Umzuschulenden vertraglich zu vereinbaren (Sonstige Vereinbarungen – siehe F*). Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche aus diesem Vertrag ist der Sitz des/der Umschulenden. (Betriebsnummer des/der Umschulenden) (Betriebssitz / Straße, Hausnummer) (Plz. / Ort) (Tel. / Fax) (E-Mal-Adresse des/der Umschulenden).

Appears in 1 contract

Samples: www.hwk-rhein-main.de

Unwirksamkeit einer Kündigung. Eine Kündigung aus einem wichtigen Grund ist unwirksam, wenn die ihr zugrunde liegenden Tatsachen dem zur Kündigung Berechtigten länger als zwei 2 Wochen bekannt sind. Der/Die Umschulende Ist ein Schlichtungsverfahren gemäß § 9 eingeleitet, so wird bis zu dessen Beendigung der Lauf dieser Frist gehemmt. Wird das Berufsausbildungsverhältnis nach Ablauf der Probezeit vorzeitig gelöst, so kann der Ausbildende oder der Auszubildende Ersatz des Schadens verlangen, wenn der andere den Grund für die Auflösung zu vertreten hat. Dies gilt nicht bei Kündigung wegen Aufgabe oder Wechsels der Berufsausbildung (Ziffer 1b). Der Anspruch erlischt, wenn er nicht innerhalb von 3 Monaten nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses geltend gemacht wird. Bei Kündigung des Berufsausbildungsverhältnisses wegen Betriebsaufgabe oder wegen Wegfalls der Ausbildungseignung verpflichtet sich der Ausbildende, sich im Einvernehmen mit der Landwirtschaftskammer rechtzeitig um eine weitere Ausbildung im bisherigen Ausbildungsberuf in einer anderen geeigneten Ausbildungsstätte zu bemühen. Der Ausbildende stellt dem/der Umzuschulenden dem Auszubildenden bei Beendigung der Umschulung des Berufsausbildungsverhältnisses ein Zeugnis aus. Hat der Ausbildende die Berufsausbildung nicht selbst durchgeführt, so soll auch der Ausbilder das Zeugnis unterschreiben. Es muss Angaben enthalten über Art, Dauer und Ziel der Umschulung Berufsausbildung sowie über die vom Auszubildenden erworbenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten des UmzuschulendenKenntnisse. Auf Verlangen des/der Umzuschulenden Verlagen des Auszubildenden sind auch Angaben über Führung, Leistung und besondere fachliche Kenntnis- se, Fertigkeiten und Fähigkeiten aufzunehmen. Rechtswirksame Nebenabreden, die das Umschulungsverhältnis betreffen, können nur durch schriftliche Ergänzung dieses Umschulungsvertrages getrof- fen werdenBei Streitigkeiten aus dem bestehenden Berufsausbildungsverhältnis ist vor Inanspruchnahme des Arbeitsgerichts der nach § 111 Abs. Das Führen schriftlicher Ausbildungsnachweise – entsprechend den Richtlinien 2 des Arbeitsgerichtsgesetzes errichtete Schlichtungsausschuss bei der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main – ist zwischen dem/der Umschu- lenden und dem/der Umzuschulenden vertraglich zu vereinbaren (Sonstige Vereinbarungen – siehe F*)Landwirtschaftskammer anzurufen. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche aus diesem Vertrag ist der Sitz des/Ort der UmschulendenAusbildungsstätte. (Betriebsnummer des/der Umschulenden) (Betriebssitz / StraßeFür die zuständige Stelle Name, Hausnummer) (PlzVorname/ Firmenbezeichnung Name, Xxxxxxx Xxxxxx Xxxxxx XXX/ Xxx Xxxxxxxxx XXX/ Xxx Tel.: Fax: geb. / Ort) (Tel. / Fax) (am in: E-MalMail: Mobil: Staatsangehörigkeit Tel.: Als Ausbilder/-in gem. § 2 Nr. 2 ist beauftragt: Geschlecht männlich weiblich … wird nachstehender Vertrag nach Maßgabe der Ausbildungsordnung Winzer/ Winzerin geschlossen Für das Ausbildungsverhältnis gelten die Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes vom 23.03.2005 - Bundesgesetzblatt Teil I, S. 931 - in der jeweils gültigen Fassung (wesentliche Inhalte siehe Rückseite). Gemäß § 11 Abs. 1 Ziffer 9 BBiG sind die einschlägigen Tarifverträge, Dienst- oder Betriebsvereinbarungen, die für das Berufsausbildungsverhältnis relevant sind, anzuwenden. Diesbezügliche Hinweise sind in diesem Berufsausbildungsvertrag in nicht abschließender Form berücksichtigt und dargestellt. Die Ausbildungszeit wird verkürzt um Monate/ Jahre wegen Allgemeine Hochschulreife/ Fachhochschulreife Es gelten die Bestimmungen des jeweils gültigen Tarifvertrages bzw. des Jugendarbeitsschutzgesetzes. Abgeschlossene Berufsausbildung Monate/ Jahre Bei Adressänderung informiert der Auszubildende die o. g. zuständige Stelle. Die einzelnen Ausbildungsabschnitte finden im Zeitraum von bis (Eine Vereinbarung, die zu Ungunsten des Auszubildenden von den §§ 10-Adresse des26 Berufsbildungsgesetz abweicht, ist nichtig.) Ausbildungsabschnitte Dauer Probezeit von bis Ort: , Datum Ausbildende/-r/der Umschulenden)Betriebsinhaber/-in Ausbilder/-in Summe Monate

Appears in 1 contract

Samples: Berufsausbildungsvertrag

Unwirksamkeit einer Kündigung. Eine Kündigung aus einem wichtigen Grund ist unwirksam, wenn die ihr zugrunde liegenden Tatsachen dem zur Kündigung Berechtigten länger als zwei Wochen bekannt sind. Der/Die Umschulende stellt dem/der Umzuschulenden bei Beendigung der Umschulung ein Zeugnis aus. Es muss Angaben enthalten über Art, Dauer und Ziel der Umschulung sowie über die erworbenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten des Umzuschulenden. Auf Verlangen des/der Umzuschulenden sind auch Angaben über Führung, Leistung und besondere fachliche Kenntnis- se, Fertigkeiten und Fähigkeiten aufzunehmen. Rechtswirksame Nebenabreden, die das Umschulungsverhältnis betreffen, können nur durch schriftliche Ergänzung dieses Umschulungsvertrages getrof- fen werden. Das Führen schriftlicher Ausbildungsnachweise – entsprechend den Richtlinien der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main – ist zwischen dem/der Umschu- lenden und dem/der Umzuschulenden vertraglich zu vereinbaren (Sonstige Vereinbarungen – siehe F*). Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche aus diesem Vertrag ist der Sitz des/der Umschulenden. (Betriebsnummer desAntrag‌ An die Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main Berufsbildungs- und Technologiezentrum Weiterstadt - Lehrlingsrolle- Xxxxxx-Xxxxxx-Xxxxxx 00 00000 Xxxxxxxxxxx Mit der Vorlage von fünf Ausfertigungen des mit dem/der Umschulenden) (Betriebssitz / Straße, Hausnummer) (Plz. / Ort) (Tel. / Fax) (Eumseitig genannten Umzuschulenden abgeschlosse- nen Umschulungsvertrages wird die Eintragung in das Verzeichnis der Umschulungsverhältnisse der Handwerks- xxxxxx Frankfurt-MalRhein-Adresse des/der Umschulenden)Main beantragt.

Appears in 1 contract

Samples: www.zti-rhein-main.de