Unzulässige Inhalte Musterklauseln

Unzulässige Inhalte. Der Kunde ist weiterhin dazu verpflichtet durch die Inhalte der Listingprodukte keine unzulässigen Inhalte zu veröffentlichen oder zu verbreiten. Unzulässig sind Inhalte, die gegen geltendes Recht oder die Bestimmung dieser Sonderbedingungen für Listingprodukte verstoßen. Dies ist insbesondere der Fall, wenn der Inhalt ● gegen geltendes Recht – insbesondere gegen das Grundgesetz (GG), das Strafgesetzbuch (StGB), das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), das Urhebergesetz (UrhG), das Markengesetz (MarkenG), das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) sowie gegen das Gesetz zum Jugendschutz (JuSchG) – verstößt. ● rassistische oder menschenverachtende Aussagen enthält, ● nicht religiös und politisch neutral gehalten ist, ● pornographisch oder sexuell anstößig ist, ● gewaltverherrlichenden Charakter aufweist, ● gegen die DSGVO und geltendes Datenschutzrecht verstößt, ● Rechte Dritter – jeglicher Art, insbesondere das Persönlichkeitsrecht – verletzt, ● Verweise auf andere Internetseiten (Hyperlinks) setzt, auf denen unzulässige Inhalte im Sinne dieser Ziffer veröffentlicht werden. Penta obliegt weder eine vertragliche noch eine anderweitige Verpflichtung zur Überprüfung der vom Kunden eingegebenen Inhalte und Daten. Penta wird jedoch Hinweisen auf eine etwaige Rechtswidrigkeit von Inhalten nachgehen und gegebenenfalls geeignete Maßnahmen zur Beendigung dieses Zustands treffen. Soweit vom Kunden eingegebene Inhalte rechtswidrig sind oder gegen diese Sonderbedingungen für Listingprodukte verstoßen, hat Penta das Recht nach eigenem Ermessen diese Inhalte zu sperren und/oder zu löschen. Penta behält sich das Recht vor, Aufträge, deren Inhalte gegen diese Sonderbedingungen für Listingprodukte oder geltendes Recht verstoßen, abzulehnen bzw. nicht zu veröffentlichen, ohne dass sich hieraus Ansprüche des Kunden ergeben würden. Auf die Freistellungsverpflichtung und Haftung des Kunden nach Ziffer 9 dieser Sonderbedingungen für Listingprodukte sei an dieser Stelle besonders hingewiesen.
Unzulässige Inhalte. 6.1 Der Auftraggeber allein trägt die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit sämtlicher für die Insertion zur Verfügung gestellten Unterlagen und der beabsichtigten Veröffentlichung. 6.2 Es ist insbesondere ausschließlich Sache des Auftraggebers berufs-, wettbe- werbs-, urheber-, namens- und markenrechtliche Fragen sowie Fragen be- züglich der Preisangabe gemäß § 66 a TKG (Premium-Dienste-Rufnummern, Auskunftsdienste, etc.) vor Erteilung des Auftrags zu prüfen. Xxxxx ist zu einer solchen Prüfung nicht verpflichtet. 205/06.21/XI-21 6.3 Der Auftraggeber stellt Xxxxx sowie die DTM Deutsche Tele Medien GmbH von allen etwaigen berufs-, wettbewerbs-, urheber-, namens- und marken- rechtlichen sowie sonstigen Ansprüchen Dritter frei, die daraus resultieren, dass die vom Auftraggeber übermittelten Inhalte Rechte Dritter verletzen, es sei denn, die Rechtsverletzung ist allein auf das Verschulden von Röser zu- rückzuführen. Diese Freistellung umfasst auch die Kosten der Rechtsverteidi- gung in vollem Umfang. 6.4 Für den Fall einer Inanspruchnahme durch einen Dritten aufgrund der vom Auftraggeber übermittelten Inhalte, behält sich Xxxxx vor, den Eintrag vor- läufig aus allen Verzeichnissen heraus zu nehmen, ohne dass dies zu einer Rückerstattung oder Reduzierung der Vergütung führt. Dem Auftraggeber wird die Möglichkeit gegeben, innerhalb von 7 Tagen, durch geeignete Un- terlagen nachzuweisen, dass der Anspruchsteller keine Ansprüche mehr ge- gen Röser erhebt. Gelingt dieser Nachweis, so wird der Auftraggeber wie- der in den entsprechenden Verzeichnissen aufgenommen. 6.5 Röser behält sich auch vor, Aufträge bzw. Werbetexte im Rahmen eines be- stehenden Vertrages wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlags zurückzuweisen, insbesondere wenn deren Inhalt gegen gesetzliche oder behördliche Vorschriften oder Anordnungen der Deutschen Telekom AG (Telekom) bzw. der DTM Deutsche Tele Medien GmbH verstößt.
Unzulässige Inhalte. 6.1. Das UNTERNEHMEN behält sich das Recht vor, eigene sprachwissenschaftliche Begutachtung vorzulegen, ob entsprechende Sätze und Wörter die Anforderungen dieser Spielregeln erfüllen. Bei Mehrdeutigkeit genauer Sätze oder Wörter sowie um streitige Situationen zu vermeiden, ist es erforderlich, beim UNTERNEHMEN ausdrückliche Antwort bezüglich der Sinnhaftigkeit deren Verwendung über die Webseite xxxxxxx.xx.xxxxx zu beantragen. 6.2. Dem Benutzer ist untersagt, Gerüchte, Diffamie, verleumderische Aussagen über das UNTERNEHMEN, andere Benutzer, verbundene Personen des UNTERNEHMENS, die Spieldienste, Spielaktionen, Spielevents und das Spiel im Allgemeinen zu verbreiten. 6.3. Dem Benutzer ist untersagt, alle groben, beleidigenden, provokativen, werbungsbezogenen oder nicht auf das Spiel anwendbaren Wörter und Zeichen in jeder Form in Namen oder Beschreibungen von Spielcharakteren, spielinternen Gegenständen, Zünften und allen anderen Gemeinschaften und Vereinigungen von Spielern zu verwenden. 6.4. Dem Benutzer ist untersagt, grobe Wörter sowie Beleidigungen im Spielvorgang, auf dem gemeinschaftlichen Kanal und über Kommunikationsdienste, die mehrere Benutzer gleichzeitig informieren; es ist auch verboten, mit Anwendung von Gewalt oder Körperverletzungen zu drohen, Drogen, pornografische Inhalte oder Ressourcen Dritter zu propagieren, die solche allgemein zugänglichen Inhalte enthalten; Rassen-, National-, religiöser, Kultur-, ideologischer, Geschlechter-, Sprach- oder politischer Hass auf allen Kanälen sowie in allen Nachrichtentypen ohne Ausnahmen zu propagieren sowie solche Handlungen und Aussagen anderer Benutzer zu beloben. 6.5. Dem Benutzer ist untersagt, sich an der Gründung einer Community und Spielerorganisation zu beteiligen oder anderweitig eine Community und Spielerorganisation zu unterstützen, deren Ideologie eine religiöse, nationale, geschlechtsspezifische Diskriminierung vorsieht (oder die eine ähnliche Ideologie mit solcher Tendenz hat) oder eine nationalistische, rassistische oder sexistische Philosophie vertritt. 6.6. Dem Benutzer ist untersagt, Informationen (Links, Tags, Mikroblogs, Verfahrensbeschreibung usw.) zu veröffentlichen bzw. Dateien hochzuladen, die schädliche Programme (Viren, Trojaner usw.), beschädigte bzw. geänderte Dateien oder Daten, andere ähnliche Software enthalten, die zur Beschädigung des Spiels, Störung der Funktionsfähigkeit anderer Geräte und Kommunikationsmittel oder Unversehrtheit von Benutzerkonten anderer Benutzer...
Unzulässige Inhalte. Sie sind allein für den Inhalt Ihrer bei uns eingestellten oder an uns (beispielsweise zur Weiterleitung bei Xxxxxxx Xxxxxxxx) gesendeten Texte verantwortlich. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie uns keine Dateianhänge mit Viren oder Würmern zusenden. Persönliche Daten, die Sie an XxXxxxx.xxx übermitteln, sollten in der Regel folgendes nicht enthalten: Informationen über Krankheiten, Informationen über eine eventuelle Schwangerschaft, Informationen über ethnische Herkunft, politische, religiöse oder philosophische Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit und sexuelle Ausrichtung, diffamierende oder entwürdigende Informationen, die in keinem konkreten Zusammenhang mit dem Anforderungsprofil einer Stellenanzeige stehen. Die Informationen, die Sie uns übermitteln, müssen der Wahrheit entsprechen, dürfen keine Rechte Dritter, öffentlich-rechtliche Vorschriften oder die guten Sitten verletzen ("Unzulässige Inhalte"). Dies bedeutet insbesondere aber nicht abschließend, dass keine Profile für Dritte ohne deren Einverständnis oder nicht existente Personen erstellt werden dürfen und an uns übermittelte Fotos aktuell sein müssen und das Gesicht des tatsächlichen Kandidaten abbilden müssen. Wir weisen darauf hin, dass Sie verantwortlich dafür sind, ihre Kontaktdaten, insbesondere Ihre E-Mail Adresse aktuell zu halten und sicherzustellen, dass Sie unter der angegebenen Adresse kontaktiert werden können und die Adresse nicht an einen Dritten übertragen wird. Es ist nicht zulässig, Lebensläufe zu erstellen, um damit die Dienstleistungen eines Unternehmens zu bewerben, sondern ausschließlich für die individuelle Jobsuche um als freier Mitarbeiter Dienstleistungen auf eigene Rechnung anzubieten. Beachten sie bitte auch, dass Sie uns gegen sämtliche Forderungen schadlos halten, die uns aufgrund von Informationen mit Unzulässigen Inhalten entstehen und die uns von Ihnen übermittelt wurden.
Unzulässige Inhalte. (19) Die registrierten Kunden dürfen auf der Website „xxxxxxxx.xx“ bzw. der Website „xxx.xx-xxxxx.xxx“ keine Inhalte veröffentlichen, die gegen gesetzliche Vorschriften, die Rechte Dritter, die guten Sitten oder die für die Nutzung der Website „xxxxxxxx.xx“ bzw. der Website „xxx.xx-xxxxx.xxx“ massgeblichen Bedingungen verstossen. Zudem dürfen die Inhalte nicht irreführend oder unlauter sein. Insbesondere ist es untersagt: - gegen Gesetze zu verstossen, zu Gesetzesverstössen aufzufordern oder auf entsprechende Inhalte hinzuweisen oder zu verlinken; - unwahre, irreführende oder unlautere Daten einzugeben, entsprechende Angaben zu machen oder entsprechende Inhalte zu veröffentlichen, zur Veröffentlichung entsprechender Inhalte aufzufordern, auf entsprechende Inhalte hinzuweisen oder zu verlinken; - sittenwidrige, pornographische, diskriminierende, ehrverletzende, jugendgefährdende oder Gewalt verherrlichende Daten einzugeben oder entsprechende Angaben zu machen, entsprechende Inhalte zu veröffentlichen, zur Veröffentlichung entsprechender Inhalte aufzufordern, auf entsprechende Beiträge hinzuweisen oder zu verlinken; - Daten mit persönlichen Informationen über eine Person (Name, Adresse, Telefonnummer, Beruf, Email- Adresse etc.) ohne deren Einwilligung einzugeben, entsprechende Informationen zu verwenden oder zu veröffentlichen, das Persönlichkeitsrecht einer Person auf andere Weise zu verletzen, zur Veröffentlichung entsprechender Inhalte aufzufordern oder auf persönlichkeitsverletzende Beiträge oder Bilder hinzuweisen oder zu verlinken; - das geistige Eigentum Dritter, insbesondere das Urheberrecht und das Markenrecht Dritter zu verletzen, zur Veröffentlichung entsprechender Inhalte aufzufordern, auf entsprechende Inhalte hinzuweisen oder zu verlinken; - gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder andere für die Website „xxxxxxxx.xx“ bzw. der Website „xxx.xx-xxxxx.xxx“ massgeblichen Bedingungen zu verstossen, dazu aufzufordern oder auf Inhalte, die gegen die Bedingungen verstossen, hinzuweisen oder zu verlinken.

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  • Unterrichtung über nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Aufträge Der Kunde hat die Bank unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Auftrags hierüber zu unterrichten.

  • Nichtanzeige der Verlegung der gewerblichen Niederlassung Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung unter der Anschrift seines Gewerbebetriebs abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen nach Nr. 2 entsprechend Anwendung.

  • Wahrheitsgemäße und vollständige Anzeigepflicht von Gefahrumständen Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung dem Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat und die für dessen Entschluss erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Der Versicherungsnehmer ist auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als nach seiner Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme der Versicherer in Textform Fragen im Sinne des Satzes 1 stellt.

  • Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe 6.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde. 6.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. 6.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 12:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Preis gemäß Preisverzeichnis) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 90%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

  • Verarbeitung und Empfangsbestätigung von EDI-Nachrichten 3.1 Die Nachrichten werden so bald wie möglich nach dem Empfang verarbeitet, in jedem Fall jedoch innerhalb der in GPKE/ GeLi festgelegten Fristen. 3.2 Eine Empfangsbestätigung ist nach den Festlegungen der Bundesnetzagentur (GPKE und GeLi Gas) bzw. nach dem Lieferantenrahmenvertrag erforderlich.

  • Beitrag oder Geschäftsgebühr bei Widerruf, Rücktritt, Anfechtung und fehlendem versicherten Interesse B1-6.2.1 Widerruft der Versicherungsnehmer seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen, hat der Versicherer nur den auf die Zeit nach Zugang der Widerrufserklärung entfallenden Teil der Beiträge zu erstatten. Voraussetzung ist, dass der Versicherer in der Widerrufsbelehrung auf das Widerrufsrecht, die Rechtsfolgen des Widerrufs und den zu zahlenden Betrag hingewiesen und der Versicherungsnehmer zugestimmt hat, dass der Versicherungsschutz vor Ende der Widerrufsfrist beginnt. Ist die Widerrufsbelehrung nach Satz 2 unterblieben, hat der Versicherer zusätzlich den für das erste Versicherungsjahr gezahlten Beitrag zu erstatten. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer Leistungen aus dem Versicherungsvertrag in Anspruch genommen hat. B1-6.2.2 Tritt der Versicherer wegen Verletzung einer vorvertraglichen Anzeigepflicht vom Versicherungsvertrag zurück, so steht ihm der Beitrag bis zum Zugang der Rücktrittserklärung zu. Wird der Versicherungsvertrag durch Rücktritt des Versicherers beendet, weil der einmalige oder der erste Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt worden ist, so steht dem Versicherer eine angemessene Geschäftsgebühr zu. B1-6.2.3 Wird der Versicherungsvertrag durch Anfechtung des Versicherers wegen arglistiger Täuschung beendet, so steht dem Versicherer der Beitrag bis zum Zugang der Anfechtungserklärung zu. B1-6.2.4 Fällt das versicherte Interesse nach dem Beginn der Versicherung vollständig und dauerhaft weg, steht dem Versicherer der Beitrag zu, den er hätte beanspruchen können, wenn die Versicherung nur bis zu dem Zeitpunkt beantragt worden wäre, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangt hat. B1-6.2.5 Der Versicherungsnehmer ist nicht zur Zahlung des Beitrags verpflichtet, wenn das versicherte Interesse bei Beginn der Versicherung nicht besteht, oder wenn das Interesse bei einer Versicherung, die für ein künftiges Unternehmen oder für ein anderes künftiges Interesse genommen ist, nicht entsteht. Der Versicherer kann jedoch eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen. Hat der Versicherungsnehmer ein nicht bestehendes Interesse in der Absicht versichert, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist der Vertrag nichtig. Dem Versicherer steht in diesem Fall der Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem er von den die Nichtigkeit begründenden Umständen Kenntnis erlangt.

  • Verhaltenskodex Wir haben uns über die Teilnahmebedingungen des Plattformbetreibers eBay hinaus keinem besonderen Verhaltenskodex (Regelwerk) unterworfen.

  • Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung) 4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzli- ches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zu- stimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen. 4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zah- lungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt ge- genüber dem Hotel ausübt. 4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzli- ches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruch- nahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Räume sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Die jeweils ersparten Aufwen- dungen können dabei gemäß den Ziffern 4.4, 4.5 und 4.6 pauschaliert werden. Dem Kun- den steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Dem Hotel steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist. 4.4 Tritt der Kunde erst zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Hotel berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 35% des entgange- nen Speisenumsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 70% des Spei- senumsatzes. 4.5 Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: Vereinbarter Menüpreis x Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3- Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt. 4.6 Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist das Hotel berechtigt, bei einem Rücktritt zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin 60%, bei einem späteren Rücktritt 85% der Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen.

  • Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)/ Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels (No Show) 4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. 4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. 4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

  • Arglistige Täuschung nach Eintritt des Versicherungsfalles Der Versicherer ist von der Entschädigungspflicht frei, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherer arglistig über Tatsachen, die für den Grund oder die Höhe der Entschädigung von Bedeutung sind, täuscht oder zu täuschen versucht. Ist die Täuschung oder der Täuschungsversuch durch rechtskräftiges Strafurteil gegen den Versicherungsnehmer wegen Betruges oder Betrugsversuches festgestellt, so gelten die Voraussetzungen des Satzes 1 als bewiesen.