Urheberrecht / Nutzungsrecht Musterklauseln

Urheberrecht / Nutzungsrecht. „Fotografien“ im Sinne dieser AGB sind alle von dem Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei dem von dem Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke im Sinne von § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt. Die Fotografin ist alleinige Urheberin. Der Kunde berechtigt die Fotografin, die erstellten Bilder zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkt zu verwerten (insb. zu veröffentlichen, vervielfältigen, vermarkten, öffentlich zugänglich zu machen, auszustellen, usw.). Die Fotografin ist zur Erteilung von Unterlizenzen und dem Weiterverkauf der Bilder berechtigt. Sollte es zu einer solchen Verwertung durch die Fotografin kommen, wird der Kunde umgehend hiervon informiert. Die Fotografin ist berechtigt, Werke, welche bei oder anlässlich der Auftragsdurchführung erstellt werden, zum Zwecke der Eigenwerbung zu veröffentlichen. Die Fotografin ist insbesondere berechtigt, während der Auftragsdurchführung eigene Inhalte zu erstellen („Behind the Scenes“) und diese zum Zwecke der Eigenwerbung zu veröffentlichen. Der Kunde ist damit einverstanden, dass er auf solchen Aufnahmen zu erkennen ist. Urheberrechte sind nicht übertragbar und Vorschläge des Auftraggebers oder sonstiger Mitarbeiter begründen kein Miturheberrecht. Der Fotograf überträgt jeweils ein einfaches Nutzungsrecht an den Fotos auf den Auftraggeber. Dieses beinhaltet die private, nicht kommerzielle Nutzung. Dies beinhaltet: die Aufbewahrung der digitalen Dateien in unveränderter Form auf jeder Art von Speichermedium, sowie als Drucke jeder Art (ausschließlich zur eigenen Verwendung), die Veröffentlichung der Bilder im Internet in eigenen Social Media Profilen und auf der eigenen Homepage sowie die Weitergabe an Dritte für derartige Verwendungen, wenn diese Dritten die Bilder ebenfalls nur in privatem Umfang nutzen. (hierfür ist jedoch ausschließlich die weboptimierte Fassung mit Wasserzeichen zu verwenden.), die Erstellung von Drucken (Fotos, Postern, T-Shirts…) für den eigenen privaten Gebrauch. Alle hiervon abweichenden Nutzungsarten sind nur mit vorheriger Gestattung der Fotografin zulässig. Eine Veröffentlichung der weboptimierten (verkleinert und mit einem Fotografenlogo versehen) digitalen Dateien ist im nichtkommerziellen/ wettbewerbsfreien Bereich möglich, wenn die Fotografin und die Webseite der Fotografin verlinkt und m...
Urheberrecht / Nutzungsrecht. 9.1. Die im Zuge der LEISTUNG erstellten und zur Verfügung gestellten Rechtstexte genießen urheberrechtlichen Schutz. Der Mandant erhält an den urheberrechtlich geschützten Rechtstexten von DURY LEGAL ein nicht ausschließliches, zeitlich nichtbeschränktes einfaches Nutzungsrecht, das auf die URL beschränkt ist, für die die LEISTUNG gebucht wurde.
Urheberrecht / Nutzungsrecht. Soweit zur Ausführung der Bestellung vom Lieferanten erbrachte Leistungen urhe­ berrechtlichen Schutz genießen, räumt der Lieferant uns das ausschließliche und unbeschränkte, übertragbare Nutzungsrecht für alle bekannten Nutzungsarten, insbesondere das Veröffentlichungsrecht, Verbreitungs­, Vervielfältigungs­ und Bearbeitungsrecht ein.
Urheberrecht / Nutzungsrecht. 8.1 Alle Urheberrechte an Conergos eigener Software, die der Auftraggeber im Rahmen der von Conergos erbrachten Leistungen nutzt, bleiben bei Conergos ebenso wie die Rechte an den dem Auftraggeber überlassenen Unterlagen und Informationen, ins- besondere Dokumentationen, Handbücher usw.
Urheberrecht / Nutzungsrecht. 1. Das Urheberrecht an einer Übersetzung verbleibt grundsätzlich bei uns bzw. - sofern es sich um einen Subunternehmer handelt – bei dem jeweiligen Übersetzer.
Urheberrecht / Nutzungsrecht. 6.1. Im Sinne dieser AGB sind „Fotografien“ alle von der Fotografin hergestellten Produkte, unabhängig davon, in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. Der Kunde bestätigt, dass es sich bei dem von der Fotografin erstellten und gelieferten Bildmaterialien um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke im Sinne des Urheberrechtsgesetzes handelt.
Urheberrecht / Nutzungsrecht. 2.1. Die von Seamensch entworfenen oder erstellten Internetseiten sind inklu- sive der einzelnen Bestandteile urheberrechtlich geschützt und dürfen weder verändert, noch weitergegeben, noch in Form einzelner Elemente in anderer, insbesondere gedruckter Form genutzt werden, es sei denn, es wurde mit Seamensch hierüber eine ausdrückliche Vereinbarung getroffen.
Urheberrecht / Nutzungsrecht a) Soweit zwischen Kunde und prausedesign (zB. lt. Anbot/Auftrag) nichts Abweichendes vereinbart wurde, räumt prausedesign dem Kunden ein Werknutzungsrecht (ausschließliches Nutzungsrecht) ein. Jedenfalls (insbesondere bei ausschließlichem Nutzungsrecht) ist prausedesign nicht haftbar für Verstöße durch Dritte.
Urheberrecht / Nutzungsrecht. Die Urheberrechte aller von der Xxxxxxxxx.xx GmbH geschaffener Werke (Konzepte, Skizzen, Entwürfe, Designs, Programme usw.) gehören der Xxxxxxxxx.xx GmbH. Insbesondere ist der Auftraggeber nicht berechtigt, Änderungen ohne Einverständnis der Xxxxxxxxx.xx GmbH – insbesondere an der Gestaltung oder an Details – oder am Programmcode vorzunehmen. Die Xxxxxxxxx.xx GmbH ist berechtigt, ihre Urheberschaft in einer von ihr zu bestimmenden Form als von ihr stammend zu bezeichnen. Sofern mit der Auftragserteilung nicht andersweitig bestummen, ist die Xxxxxxxxx.xx GmbH berechtigt ihre Arbeit für Eigenwerbung bzw. als Referenz zu verwenden. Die Esca- xxxxx.xx GmbH überträgt das Nutzungsrecht an den Kunden. Der Umfang der erlaubten Nutzung, der durch die Xxxxxxxxx.xx GmbH geschaffenen Werke, ergibt sich ausschliesslich aus dem Zweck des mit dem Auftraggeber abgeschlossenen Vertrages. Insbesondere dürfen von der Xxxxxxxxx.xx GmbH geschaffene Werke, Auftrags- unterlagen oder Teile derer, welche dem Auftraggeber ausgehändigt werden, nur im Rahmen des Auftrages genutzt werden. Wenn nichts anderes vereinbart wird, bezieht sich die Nutzung durch den Auftrag- geber auf die einmalige Verwendung der von der Xxxxxxxxx.xx GmbH geschaffenen Werke. Jede, ausserhalb des Vertragszweckes liegen- de Nutzung ist ohne schriftliche Einwilligung der Xxxxxxxxx.xx GmbH vertragswidrig. Spezielle Nutzervereinbarungen werden mit der Auf- tragsbestätigung schriftlich festgehalten. Dies wird in der Offerte und Auftragsbestätigung so festgehalten.
Urheberrecht / Nutzungsrecht. 19.1 Konzepte, Pläne, Skizzen sowie sonstige Unterlagen und Dokumente bleiben geistiges Eigentum von Signature Group. Das Urheberrecht auf diese Dokumente gehört Signature Group. Jede Verwendung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung und Veröffentlichung, bedarf der ausdrücklichen Zustimmung seitens Signature Group.