Urheberrecht und sonstige Schutzrechte Musterklauseln

Urheberrecht und sonstige Schutzrechte. Gegenüber SWITCH behalten die Organisationen/Vertragsparteien sämtliche Rechte an den Inhalten. Die Organisationen/Vertragsparteien sind allein verantwortlich für die Nutzung der Inhalte und die Einhaltung aller Gesetze, die sich auf diese Inhalte beziehen, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf Gesetze, die die Organisationen/Vertragsparteien verpflichten, die Zustimmung einer dritten Partei zur Nutzung der Inhalte einzuholen und angemessene Hinweise auf die Rechte Dritter zu geben. Die Organisationen/Vertragsparteien sichern zu und gewährleisten, dass sie das Recht haben, diese Inhalte zu bearbeiten und dass eine solche Nutzung keine Rechte Dritter verletzt. Unter keinen Umständen haftet SWITCH in irgendeiner Weise für die Inhalte der Organisationen/Vertragsparteien.
Urheberrecht und sonstige Schutzrechte. 8.2.1 Hinsichtlich der verwendeten Materialien
Urheberrecht und sonstige Schutzrechte. 8.1 Werden vom Kunden Materialien oder Unterlagen zur Herstellung des Vertragsgegenstands überge- ben, so übernimmt der Kunde die Gewähr, dass durch die Herstellung und Lieferung von nach seinen Unterlagen ausgeführten Arbeiten Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. FAIRNET ist nicht ver- pflichtet nachzuprüfen, ob die vom Kunden zur Herstellung und Lieferung ausgehändigten Angaben und Unterlagen Schutzrechte Dritter verletzen. Der Kunde verpflichtet sich, FAIRNET von allen etwa- igen Schadensersatzansprüchen oder sonstigen Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern freizustel- len und für alle Schäden aufzukommen, die aus der Verletzung von Schutzrechten erwachsen.
Urheberrecht und sonstige Schutzrechte. 9.1 Die Entwurfsunterlagen, die Planungs-, Zeichnungs-, Fertigungs- und Mon- tageunterlagen sowie das Design und die Konzeptbeschreibung bleiben unser geistiges Eigentum. Der Kunde ist nicht berechtigt ohne unsere Zustimmung die sich daraus ergebenden Unterlagen zu vervielfältigen, selbst zu verwerten oder an Dritte weiterzugeben. Er ist auch nicht berechtigt, daraus Nachbauten zu er- stellen, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.