Urheberrechtliche Bestimmungen. Beim Erstdruckrecht (modifiziertes aus schließliches Nutzungsrecht gem. § 38 Abs. 3 Satz 2 UrhG) hat der Verlag Anspruch auf die Priorität der Veröffentlichung des Beitrags im Verbreitungsgebiet der Aus gaben, für welche der Beitrag angenom men wird (vgl. § 5 Abs. 2); der freie Jour nalist/die freie Journalistin darf also den gleichen Beitrag nicht zum vorherigen oder gleichzeitigen Abdruck in diesem Verbreitungsgebiet anderweitig anbieten.
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Samples: Vertragsbedingungen Und Honorare, Vertragsbedingungen Und Honorare, Vertragsbedingungen Und Honorare
Urheberrechtliche Bestimmungen. Beim Erstdruckrecht (modifiziertes aus schließliches ausschließliches Nutzungsrecht gem. § 38 Abs. 3 Satz 2 UrhG) hat der Verlag Anspruch auf die Priorität der Veröffentlichung des Beitrags im Verbreitungsgebiet der Aus gabenAusgaben, für welche der Beitrag angenom men angenommen wird (vgl. § 5 Abs. 2); die freie Journalistin/der freie Jour nalist/die freie Journalistin Journalist darf also den gleichen Beitrag nicht zum vorherigen oder gleichzeitigen Abdruck in diesem Verbreitungsgebiet anderweitig anbietenanbie- ten.
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Samples: Tarifvertrag Für Arbeitnehmerähnliche Freie Journalistinnen Und Journalisten an Tageszeitungen, Tarifvertrag Für Arbeitnehmerähnliche Freie Journalistinnen Und Journalisten an Tageszeitungen
Urheberrechtliche Bestimmungen. Beim Erstdruckrecht (modifiziertes aus schließliches ausschließliches Nutzungsrecht gem. § 38 Abs. 3 Satz 2 UrhG) hat der Verlag Anspruch auf die Priorität der Veröffentlichung des Beitrags im Verbreitungsgebiet Verbrei- tungsgebiet der Aus gabenAusgaben, für welche der Beitrag angenom men angenommen wird (vgl. § 5 Abs. 2); der freie Jour nalistJournalist/die freie Journalistin darf also den gleichen Beitrag nicht zum vorherigen oder gleichzeitigen gleichzei- tigen Abdruck in diesem Verbreitungsgebiet anderweitig anbieten.
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Samples: Tarifvertrag