Common use of Urkundenumtausch Clause in Contracts

Urkundenumtausch. Die Bank darf ohne vorherige Benachrichtigung des Kunden einer in den „Wertpapier-Mitteilungen“ bekannt gemachten Aufforderung zur Einrei- chung von Wertpapierurkunden Folge leisten, wenn diese Einreichung offensichtlich im Kundeninteresse liegt und damit auch keine Anlageent- scheidung verbunden ist (wie z. B. nach der Fusion der Emittentin mit einer anderen Gesellschaft oder bei inhaltlicher Unrichtigkeit der Wertpapier- urkunden). Der Kunde wird hierüber unterrichtet. Verlieren die für den Kunden verwahrten Wertpapierurkunden ihre Wertpapiereigenschaft durch Erlöschen der darin verbrieften Rechte, so können sie zum Zwecke der Vernichtung aus dem Depot des Kunden ausgebucht werden. Im Inland verwahrte Urkunden werden soweit möglich dem Kunden auf Verlangen zur Verfügung gestellt. Der Kunde wird über die Ausbuchung, die Möglichkeit der Auslieferung und die mögliche Vernichtung unterrichtet. Erteilt er keine Weisung, so kann die Bank die Urkunden nach Ablauf einer Frist von zwei Monaten nach Absendung der Mitteilung an den Kunden vernichten.

Appears in 12 contracts

Samples: www.raiba-bidingen.de, www.volksbank-mittweida.de, www.vr-obm.de

Urkundenumtausch. Die Bank darf ohne vorherige Benachrichtigung des Kunden einer in den „Wertpapier-Mitteilungen“ bekannt gemachten Aufforderung zur Einrei- chung von Wertpapierurkunden Folge leisten, wenn diese Einreichung offensichtlich im Kundeninteresse liegt und damit auch keine Anlageent- scheidung Anlageentschei- dung verbunden ist (wie z. B. nach der Fusion der Emittentin mit einer anderen Gesellschaft oder bei inhaltlicher Unrichtigkeit der Wertpapier- urkundenWertpapierurkun- den). Der Kunde wird hierüber unterrichtet. Verlieren die für den Kunden verwahrten Wertpapierurkunden ihre Wertpapiereigenschaft durch Erlöschen der darin verbrieften Rechte, so können sie zum Zwecke der Vernichtung aus dem Depot des Kunden ausgebucht werden. Im Inland verwahrte Urkunden werden soweit möglich dem Kunden auf Verlangen zur Verfügung gestellt. Der Kunde wird über die Ausbuchung, die Möglichkeit der Auslieferung und die mögliche Vernichtung Vernich- tung unterrichtet. Erteilt er keine Weisung, so kann die Bank die Urkunden nach Ablauf einer Frist von zwei Monaten nach Absendung der Mitteilung Mittei- lung an den Kunden vernichten.

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Samples: www.psd-koblenz.de, www.die-vrbank.de, www.volksbank-mittweida.de

Urkundenumtausch. Die Bank darf ohne vorherige Benachrichtigung des Kunden einer in den »Wertpapier-Mitteilungen« bekannt gemachten Aufforderung zur Einrei- chung Einreichung von Wertpapierurkunden Folge leisten, wenn diese Einreichung offensichtlich im Kundeninteresse Kundenin- teresse liegt und damit auch keine Anlageent- scheidung verbunden Anlageentscheidung ver- bunden ist (wie z. z.B. nach der Fusion der Emittentin mit einer anderen Gesellschaft oder bei inhaltlicher Unrichtigkeit der Wertpapier- urkundenWertpapierurkunden). Der Kunde wird hierüber unterrichtet. Verlieren die für den Kunden verwahrten Wertpapierurkunden ihre Wertpapiereigenschaft Finanzinstrumenteigenschaft durch Erlöschen der darin verbrieften ver- brieften Rechte, so können sie zum Zwecke der Vernichtung aus dem Depot des Kunden ausgebucht werden. Im Inland verwahrte Urkunden werden soweit möglich dem Kunden auf Verlangen zur Verfügung gestellt. Der Kunde wird über die Ausbuchung, die Möglichkeit der Auslieferung und die mögliche Vernichtung unterrichtetunter- richtet. Erteilt er keine Weisung, so kann die Bank die Urkunden nach Ablauf einer Frist von zwei 2 Monaten nach Absendung der Mitteilung Mittei- lung an den Kunden vernichten.

Appears in 4 contracts

Samples: www.consorsbank.de, www.consorsbank.de, www.consorsbank.de

Urkundenumtausch. Die Bank Trade Republic darf ohne vorherige Benachrichtigung des Kunden einer in den „Wertpapier-Mitteilungenbekannt gemachten ge- machten Aufforderung zur Einrei- chung Einreichung von Wertpapierurkunden Folge leisten, wenn diese Einreichung offensichtlich im Kundeninteresse liegt und damit auch keine Anlageent- scheidung Anlageentscheidung verbunden ist (wie z. B. nach der Fusion der Emittentin mit einer anderen Gesellschaft oder bei inhaltlicher Unrichtigkeit der Wertpapier- urkundenWertpapierurkunden). Der Kunde wird hierüber unterrichtetun- terrichtet. Verlieren die für den Kunden verwahrten Wertpapierurkunden ihre Wertpapiereigenschaft durch Erlöschen der darin verbrieften ver- brieften Rechte, so können sie zum Zwecke der Vernichtung aus dem Depot des Kunden ausgebucht werden. Im Inland verwahrte Urkunden werden soweit möglich dem Kunden auf Verlangen zur Verfügung gestellt. Der Kunde wird über die Ausbuchung, die Möglichkeit der Auslieferung und die mögliche Vernichtung unterrichtet. Erteilt er keine Weisung, so kann die Bank Trade Republic die Urkunden nach Ablauf einer Frist von zwei Monaten nach Absendung der Mitteilung an den Kunden vernichten.

Appears in 3 contracts

Samples: Rahmenvertrag, Rahmenvertrag, Rahmenvertrag

Urkundenumtausch. Die Bank darf ohne vorherige Benachrichtigung des Kunden einer in den „Wertpapier-Wertpapier- Mitteilungen" bekannt gemachten Aufforderung zur Einrei- chung Einreichung von Wertpapierurkunden Folge leisten, wenn diese Einreichung offensichtlich im Kundeninteresse liegt und damit auch keine Anlageent- scheidung Anlageentscheidung verbunden ist (wie z. B. nach der Fusion der Emittentin mit einer anderen Gesellschaft oder bei inhaltlicher Unrichtigkeit der Wertpapier- urkundenWertpapierurkunden). Der Kunde wird hierüber unterrichtet. Verlieren die für den Kunden verwahrten Wertpapierurkunden ihre Wertpapiereigenschaft durch Erlöschen der darin verbrieften Rechte, so können sie zum Zwecke Zweck der Vernichtung aus dem Depot des Kunden ausgebucht werden. Im Inland verwahrte Urkunden werden werden, soweit möglich möglich, dem Kunden auf Verlangen zur Verfügung gestellt. Der Kunde wird über die Ausbuchung, die Möglichkeit der Auslieferung Ausbuchung und die mögliche Vernichtung unterrichtet. Erteilt er keine Weisung, so kann die Bank die Urkunden nach Ablauf einer Frist von zwei Monaten nach Absendung der Mitteilung an den Kunden vernichten.

Appears in 3 contracts

Samples: www.degiro.ch, konto.biw-bank.de, konto.biw-bank.de

Urkundenumtausch. Die Bank darf ohne vorherige Benachrichtigung des Kunden einer in den „Wertpapier-Mitteilungen“ bekannt gemachten Aufforderung zur Einrei- chung Einreichung von Wertpapierurkunden Folge leisten, wenn diese Einreichung offensichtlich im Kundeninteresse liegt und damit auch keine Anlageent- scheidung verbunden Anlageentscheidung verbun- den ist (wie z. B. nach der Fusion der Emittentin mit einer anderen Gesellschaft oder bei inhaltlicher Unrichtigkeit der Wertpapier- urkundenWertpapierurkunden). Der Kunde wird hierüber unterrichtet. Verlieren die für den Kunden verwahrten Wertpapierurkunden ihre Wertpapiereigenschaft Wertpa- piereigenschaft durch Erlöschen der darin verbrieften Rechte, so können sie zum Zwecke der Vernichtung aus dem Depot des Kunden ausgebucht werdenwer- den. Im Inland verwahrte Urkunden werden soweit möglich dem Kunden auf Verlangen zur Verfügung gestellt. Der Kunde wird über die Ausbuchung, die Möglichkeit der Auslieferung und die mögliche Vernichtung unterrichtet. Erteilt er keine Weisung, so kann die Bank die Urkunden nach Ablauf einer Frist von zwei Monaten nach Absendung der Mitteilung an den Kunden vernichtenver- nichten.

Appears in 3 contracts

Samples: www.fuggerbank.de, www.vbeutin.de, www.vb3.de

Urkundenumtausch. Die Bank ING darf ohne vorherige Benachrichtigung des Kunden einer in den „Wertpapier-Mitteilungen“ bekannt gemachten Aufforderung zur Einrei- chung Ein- reichung von Wertpapierurkunden Folge leisten, wenn diese Einreichung offensichtlich im Kundeninteresse liegt und damit auch keine Anlageent- scheidung Anlage- entscheidung verbunden ist (wie z. B. nach der Fusion der Emittentin des Emittenten mit einer anderen Gesellschaft oder bei inhaltlicher Unrichtigkeit der Wertpapier- urkundenWertpapierurkunden). Der Kunde wird hierüber unterrichtet. Verlieren die für den Kunden verwahrten Wertpapierurkunden ihre Wertpapiereigenschaft durch Erlöschen der darin verbrieften Rechte, so können sie zum Zwecke der Vernichtung aus dem Depot des Kunden ausgebucht werden. Im Inland verwahrte Urkunden werden soweit möglich dem Kunden auf Verlangen zur Verfügung gestellt. Der Kunde wird über die Ausbuchung, die Möglichkeit der Auslieferung Ausbuchung und die mögliche mög- liche Vernichtung unterrichtet. Erteilt er keine Weisung, so kann die Bank ING die Urkunden nach Ablauf einer Frist von zwei 2 Monaten nach Absendung der Mitteilung an den Kunden vernichten.

Appears in 2 contracts

Samples: www.ing.de, www.ing.de

Urkundenumtausch. Die Bank ING darf ohne vorherige Benachrichtigung des Kunden einer in den „Wertpapier-Mitteilungen“ bekannt gemachten Aufforderung zur Einrei- chung von Wertpapierurkunden Folge leisten, wenn diese Einreichung offensichtlich im Kundeninteresse liegt und damit auch keine Anlageent- scheidung Anlage- entscheidung verbunden ist (wie z. B. nach der Fusion der Emittentin des Emittenten mit einer anderen Gesellschaft oder bei inhaltlicher Unrichtigkeit der Wertpapier- urkundenWertpapierurkunden). Der Kunde wird hierüber unterrichtet. Verlieren die für den Kunden verwahrten Wertpapierurkunden ihre Wertpapiereigenschaft durch Erlöschen der darin verbrieften Rechte, so können sie zum Zwecke der Vernichtung aus dem Depot des Kunden ausgebucht werden. Im Inland verwahrte Urkunden werden soweit möglich dem Kunden auf Verlangen zur Verfügung gestellt. Der Kunde wird über die Ausbuchung, die Möglichkeit der Auslieferung Ausbuchung und die mögliche mög- liche Vernichtung unterrichtet. Erteilt er keine Weisung, so kann die Bank ING die Urkunden nach Ablauf einer Frist von zwei 2 Monaten nach Absendung der Mitteilung an den Kunden vernichten.

Appears in 1 contract

Samples: www.ing.de

Urkundenumtausch. Die Bank darf ohne vorherige Benachrichtigung des Kunden einer in den »Wertpapier-Mitteilungen« bekannt gemachten Aufforderung Auf- forderung zur Einrei- chung Einreichung von Wertpapierurkunden Folge leisten, wenn diese Einreichung offensichtlich im Kundeninteresse liegt und damit auch keine Anlageent- scheidung Anlageentscheidung verbunden ist (wie z. z.B. nach der Fusion der Emittentin mit einer anderen Gesellschaft oder bei inhaltlicher Unrichtigkeit der Wertpapier- urkundenWertpapierurkunden). Der Kunde wird hierüber unterrichtet. Verlieren die für den Kunden verwahrten Wertpapierurkunden ihre Wertpapiereigenschaft Finanzinstrumenteigenschaft durch Erlöschen der darin verbrieften ver- brieften Rechte, so können sie zum Zwecke der Vernichtung aus dem Depot des Kunden ausgebucht werden. Im Inland verwahrte Urkunden werden soweit möglich dem Kunden auf Verlangen zur Verfügung gestellt. Der Kunde wird über die Ausbuchung, die Möglichkeit der Auslieferung und die mögliche Vernichtung unterrichtetunter- richtet. Erteilt er keine Weisung, so kann die Bank die Urkunden nach Ablauf einer Frist von zwei 2 Monaten nach Absendung der Mitteilung Mittei- lung an den Kunden vernichten.

Appears in 1 contract

Samples: www.consorsbank.de

Urkundenumtausch. Die Bank darf ohne vorherige Benachrichtigung des Kunden einer in den »Wertpapier-Mitteilungen« bekannt gemachten Aufforderung Aufforde- rung zur Einrei- chung Einreichung von Wertpapierurkunden Folge leisten, wenn diese Einreichung offensichtlich im Kundeninteresse liegt und damit da- mit auch keine Anlageent- scheidung Anlageentscheidung verbunden ist (wie z. z.B. nach der Fusion der Emittentin mit einer anderen Gesellschaft oder bei inhaltlicher Unrichtigkeit der Wertpapier- urkundenWertpapierurkunden). Der Kunde wird hierüber unterrichtet. Verlieren die für den Kunden verwahrten Wertpapierurkunden ihre Wertpapiereigenschaft durch Erlöschen der darin verbrieften Rechte, so können sie zum Zwecke der Vernichtung aus dem Depot des Kunden ausgebucht werden. Im Inland verwahrte Urkunden werden soweit möglich dem Kunden auf Verlangen zur Verfügung gestellt. Der Kunde wird über die Ausbuchung, die Möglichkeit der Auslieferung und die mögliche Vernichtung unterrichtet. Erteilt er keine Weisung, so kann die Bank die Urkunden nach Ablauf einer Frist von zwei Monaten nach Absendung der Mitteilung an den Kunden vernichten.

Appears in 1 contract

Samples: www.ikb.de

Urkundenumtausch. Die Bank ING darf ohne vorherige Benachrichtigung des Kunden einer in den „Wertpapier-Mitteilungen“ bekannt gemachten Aufforderung zur Einrei- chung von Wertpapierurkunden Folge leisten, wenn diese Einreichung offensichtlich im Kundeninteresse liegt und damit auch keine Anlageent- scheidung Anlage- entscheidung verbunden ist (wie z. B. nach der Fusion der Emittentin des Emittenten mit einer anderen Gesellschaft oder bei inhaltlicher Unrichtigkeit der Wertpapier- urkundenWertpapierurkunden). Der Kunde wird hierüber unterrichtet. Verlieren die für den Kunden verwahrten Wertpapierurkunden ihre Wertpapiereigenschaft durch Erlöschen der darin verbrieften Rechte, so können sie zum Zwecke der Vernichtung aus dem Depot des Kunden ausgebucht werden. Im Inland verwahrte Urkunden werden soweit möglich dem Kunden auf Verlangen zur Verfügung gestellt. Der Kunde wird über die Ausbuchung, die Möglichkeit der Auslieferung Ausbuchung und die mögliche Vernichtung mög- xxxxx Xxxxxxxxxxx unterrichtet. Erteilt er keine Weisung, so kann die Bank ING die Urkunden nach Ablauf einer Frist von zwei 2 Monaten nach Absendung der Mitteilung an den Kunden vernichten.

Appears in 1 contract

Samples: www.ing.de

Urkundenumtausch. Die Bank darf ohne vorherige Benachrichtigung des Kunden einer in den „Wertpapier-Mitteilungen“ bekannt gemachten gemach- ten Aufforderung zur Einrei- chung Einreichung von Wertpapierurkunden Folge leisten, wenn diese Einreichung offensichtlich im Kundeninteresse liegt und damit auch keine Anlageent- scheidung Anlage- entscheidung verbunden ist (wie z. B. nach der Fusion der Emittentin mit einer anderen Gesellschaft oder bei inhaltlicher inhaltli- cher Unrichtigkeit der Wertpapier- urkundenWertpapierurkunden). Der Kunde wird hierüber unterrichtet. Verlieren die für den Kunden verwahrten Wertpapierurkunden Wertpapierurkun- den ihre Wertpapiereigenschaft durch Erlöschen der darin verbrieften Rechte, so können sie zum Zwecke der Vernichtung Vernich- tung aus dem Depot des Kunden ausgebucht werden. Im Inland verwahrte Urkunden werden soweit möglich dem Kunden auf Verlangen zur Verfügung gestellt. Der Kunde wird über die Ausbuchung, die Möglichkeit der Auslieferung und die mögliche Vernichtung unterrichtet. Erteilt er keine Weisung, so kann die Bank die Urkunden nach Ablauf einer Frist von zwei Monaten nach Absendung der Mitteilung an den Kunden vernichten.

Appears in 1 contract

Samples: cbportal.commerzbank.com

Urkundenumtausch. Die Bank darf ohne vorherige Benachrichtigung des Kunden einer in den »Wertpapier-Mitteilungen« bekannt gemachten Aufforderung zur Einrei- chung Einreichung von Wertpapierurkunden Folge leisten, wenn diese Einreichung offensichtlich im Kundeninteresse liegt und damit auch keine Anlageent- scheidung Anlageentscheidung verbunden ist (wie z. z.B. nach der Fusion der Emittentin mit einer anderen Gesellschaft oder bei inhaltlicher Unrichtigkeit der Wertpapier- urkundenWertpapierurkunden). Der Kunde wird hierüber unterrichtet. unterrichtet Verlieren die für den Kunden verwahrten Wertpapierurkunden ihre Wertpapiereigenschaft durch Erlöschen der darin verbrieften Rechte, so können sie zum Zwecke der Vernichtung aus dem Depot des Kunden ausgebucht werden. Im Inland verwahrte Urkunden werden soweit möglich dem Kunden auf Verlangen zur Verfügung gestellt. Der Kunde wird über die Ausbuchung, die Möglichkeit der Auslieferung und die mögliche Vernichtung unterrichtet. Erteilt er keine Weisung, so kann die Bank die Urkunden nach Ablauf einer Frist von zwei Monaten nach Absendung der Mitteilung an den Kunden vernichten.

Appears in 1 contract

Samples: www.olb.de

Urkundenumtausch. Die Bank darf ohne vorherige Benachrichtigung des Kunden einer in den »Wertpapier-Mitteilungen« bekannt gemachten Aufforderung zur Einrei- chung Einreichung von Wertpapierurkunden Folge leisten, wenn diese Einreichung offensichtlich im Kundeninteresse liegt und damit auch keine Anlageent- scheidung Anlageentscheidung verbunden ist (wie z. z.B. nach der Fusion der Emittentin mit einer anderen Gesellschaft oder bei inhaltlicher Unrichtigkeit der Wertpapier- urkundenWertpapierurkunden). Der Kunde wird hierüber unterrichtet. Verlieren die für den Kunden verwahrten Wertpapierurkunden ihre Wertpapiereigenschaft durch Erlöschen der darin verbrieften Rechte, so können sie zum Zwecke der Vernichtung aus dem Depot des Kunden ausgebucht werden. Im Inland verwahrte Urkunden werden soweit möglich dem Kunden auf Verlangen zur Verfügung gestellt. Der Kunde wird über die Ausbuchung, die Möglichkeit der Auslieferung und die mögliche Vernichtung unterrichtet. Erteilt er keine Weisung, so kann die Bank die Urkunden nach Ablauf einer Frist von zwei Monaten nach Absendung der Mitteilung an den Kunden vernichten.

Appears in 1 contract

Samples: www.merckfinck.de

Urkundenumtausch. Die Bank darf ohne vorherige Benachrichtigung des Kunden einer in den »Wertpapier-Mitteilungen« bekannt gemachten Aufforderung zur Einrei- chung Einreichung von Wertpapierurkunden Folge leisten, wenn diese Einreichung offensichtlich im Kundeninteresse Kundeninte- resse liegt und damit auch keine Anlageent- scheidung verbunden Anlageentscheidung ver- bunden ist (wie z. z.B. nach der Fusion der Emittentin mit einer anderen Gesellschaft oder bei inhaltlicher Unrichtigkeit der Wertpapier- urkundenWertpapierurkunden). Der Kunde wird hierüber unterrichtet. Verlieren die für den Kunden verwahrten Wertpapierurkunden ihre Wertpapiereigenschaft durch Erlöschen der darin verbrieften verbrief- ten Rechte, so können sie zum Zwecke der Vernichtung aus dem Depot des Kunden ausgebucht werden. Im Inland verwahrte ver- wahrte Urkunden werden soweit möglich dem Kunden auf Verlangen zur Verfügung gestellt. Der Kunde wird über die Ausbuchung, die Möglichkeit der Auslieferung und die mögliche Vernichtung unterrichtet. Erteilt er keine Weisung, so kann die Bank die Urkunden nach Ablauf einer Frist von zwei Monaten nach Absendung der Mitteilung an den Kunden vernichten.

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Samples: www.bw-bank.de