Use of Mobile Containers Musterklauseln

Use of Mobile Containers. 2.1.1 Except as otherwise agreed, the mobile containers we provide are being rented out and not sold. We shall conclude a rental agreement with the customer in relation to the mobile containers supplied. The signature of the customer or its vicarious agents on the delivery note shall constitute evidence of the conclusion of such a rental agreement. 2.1.2 The rent payable is based on the rent rates and rent systems applicable at the time in question. Our price lists are available for inspection in our sites or at our distributors' and will be forwarded on request at any time. This rent is payable unless otherwise agreed. 2.1.3 A monthly immobilisation fee per mobile container will be charged for each mobile container, if this container is for more than 3 months in the customer’s possession after they were last delivered. 2.1.4 An additional monthly immobilization fee will be charged if this mobile container remains in the customer's possession for more than 6 months after it was last filled. The currently applicable rental fees can be obtained from our respective price lists. 2.1.5 Air Liquide's mobile containers will be provided to the customer only for the purpose of withdrawing from them the gases we deliver. All other uses are strictly forbidden, particularly for safety reasons. The customer may allow third parties to use the mobile containers only with our prior written consent. 2.1.6 The customer shall check the accuracy of invoices and stock lists attached to the invoices relating to the mobile containers and notify and complain without delay, however not more than one month from the date of the invoice or stock list. After expiry of this period no complaints will be accepted and the balance of the invoice/stock list will be deemed acknowledged unless it was impossible for the customer – through no fault of his/her own – to verify the invoice/stock list. 2.1.7 If the customer lodges a complaint, this will not affect his/her payment obligation or the period allowed for payment. 2.1.8 We may at any time require the customer to provide information as to the whereabouts of the cylinders / pallets and inspect the relevant documents. The customer may require that the inspection be carried out by a neutral third party.

Related to Use of Mobile Containers

  • Dokumentation Jede Person, die über einen gültigen Zugriff auf Ihren Computer oder Ihr internes Netzwerk verfügt, ist berechtigt, die Dokumentation zu Ihren internen Referenzzwecken zu kopieren und zu verwenden.

  • Profil des typischen Anlegers Das Profil des typischen Anlegers des OGAW ist im Anhang A „Fonds im Überblick“ beschrieben.

  • Software Ist Gegenstand des Vertrages die Überlassung von Software, gilt folgendes: 11.1 Sofern nicht individuell etwas anderes vereinbart ist, erhält der Kunde an den erworbenen Programmen ein einfaches Recht, die Software für eigene Zwecke zu nutzen. Der Kunde ist zur Weitergabe der vertragsgegenständlichen Software nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung berechtigt. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software für andere einzusetzen oder Dritten zur Datenverarbeitung zur Verfügung zu stellen, auch nicht durch Nutzung auf eigenen Rechnern des Kunden. 11.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, Unterlizenzen zu erteilen. 11.3 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software zu kopieren, Vervielfältigungsstücke zu verbreiten, die Software zu bearbeiten oder öffentlich zugänglich zu machen. Als Ausnahme zum Kopierverbot ist der Kunde berechtigt, eine Sicherungskopie zu fertigen. 11.4 Der Kunde führt schriftliche Aufzeichnungen über die von ihm erworbenen Lizenzen sowie deren Einsatz. Jede Änderung des Aufstellungsortes der Programme ist schriftlich festzuhalten. 11.5 Alle über vorstehende Rechtseinräumung hinausgehenden Rechte, seien es Urheberrechte, gewerbliche Schutze oder andere Rechte, stehen ausschließlich uns zu. 11.6 Enthält der dem Kunden überlassene Datenträger aus technischen Gründen Software, die von der dem Kunden gewährten Softwarelizenz nicht umfasst ist, darf diese Software nur aufgrund einer gesonderten Lizenz genutzt werden, die vom Kunden zu beschaffen ist. Die Software kann technische Mittel zur Verhinderung der Nutzung nicht lizenzierter Software aufweisen. 11.7 Der Kunde wird auf allen vollständigen und auf teilweisen Kopien der Software unsere Urheberrechtsvermerke und alle sonstigen Hinweise für gewerbliche Schutzrechte auf uns in der Weise anbringen bzw. belassen, wie sie in der Originalversion der Software festgelegt sind. 11.8 Der Kunde hat keinen Anspruch auf Überlassung des Quellcodes. 11.9 Wir liefern die vertragsgegenständlichen Programme durch Übergabe des Programmdatenträgers. Wünscht der Kunde die Installation durch uns, ist dies eine Zusatzleistung, die durch Zusatzauftrag als Dienstleistung in Auftrag gegeben werden kann. Das gilt auch für die Einweisung in das Programm. Eine solche wird durch uns gegen gesonderten Auftrag und gesonderte Vergütung nach Aufwand entsprechend dem jeweils gültigen Stundensatz gemäß unseren jeweils gültigen Preislisten zuzüglich Reisekosten und Spesen erbracht. 11.10 ist Gegenstand unserer Leistung die Lieferung von fremder Software, ist der Kunde verpflichtet, sich über die Lizenzbestimmungen des Herstellers zu informieren und diese zu beachten. 11.11 Dokumentationen, insbesondere von Fremdanbietern, werden in der Weise ausgeliefert, wie sie vom Hersteller zur Verfügung gestellt werden. Das kann auch eine Auslieferung in einer Fremdsprache bedeuten. Wir sind nicht verpflichtet, Dokumentationen über Programme von Fremdherstellern in die deutsche Sprache zu übersetzen.