Vandalismus nach einem Einbruch. Vandalismus nach einem Einbruch liegt vor, wenn der Täter wie in B 4.1.1, B 4.1.3 oder B 4.1.5 beschrieben in den Versicherungsort eindringt und dort versicherte Sachen vorsätzlich zerstört oder beschädigt.
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Samples: Hausratversicherung, Hausratversicherung, Hausratversicherung
Vandalismus nach einem Einbruch. Vandalismus nach einem Einbruch liegt vor, wenn der Täter wie in B 4.1.1, B 4.1.3 Ziffer I 1 oder B 4.1.5 5 beschrieben in den Versicherungsort eindringt und dort versicherte Sachen vorsätzlich zerstört oder beschädigt.
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Samples: Hausratversicherung Und Glasversicherung, Versicherungsbedingungen Für Die Hausratversicherung, Hausratversicherung
Vandalismus nach einem Einbruch. 6.1 Vandalismus nach einem Einbruch liegt vor, wenn der Täter wie auf eine der in B 4.1.1, B 4.1.3 Ziffer 5.1.1 oder B 4.1.5 beschrieben in 5.1.4 bezeichneten Arten den Versicherungsort eindringt betritt und dort versicherte Sachen vorsätzlich zerstört oder beschädigt.
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Samples: R+v Privatkunden Verbraucherinformation, R+v Privatkunden Verbraucherinformation, R+v Privatkunden Verbraucherinformation
Vandalismus nach einem Einbruch. Vandalismus nach einem Einbruch liegt vor, wenn der Täter wie in B 4.1.1, B 4.1.3 A 4.1.1 oder B A 4.1.5 beschrieben be- schrieben in den Versicherungsort eindringt und dort versicherte Sachen vorsätzlich zerstört oder beschädigt.
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Samples: Allgemeine Hausrat Versicherungsbedingungen, Allgemeine Hausrat Versicherungsbedingungen
Vandalismus nach einem Einbruch. Vandalismus nach einem Einbruch liegt vor, wenn der Täter wie in B 4.1.1, B 4.1.3 A 4.1.1 oder B A 4.1.5 beschrieben in den Versicherungsort Versiche- rungsort eindringt und dort versicherte Sachen vorsätzlich zerstört oder beschädigt.
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Samples: Hausratversicherung, Hausratversicherung
Vandalismus nach einem Einbruch. Vandalismus nach einem Einbruch liegt vor, wenn der Täter wie in B 4.1.1, B 4.1.3 den Nrn. A 4.1.1 oder B A 4.1.5 beschrieben in den Versicherungsort eindringt und dort versicherte Sachen vorsätzlich zerstört oder beschädigt.
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Samples: Hausrat Und Glas Versicherung
Vandalismus nach einem Einbruch. Vandalismus nach einem Einbruch liegt vor, wenn der Täter wie in B A 4.1.1, B A 4.1.3 oder B A 4.1.5 beschrieben in den Versicherungsort eindringt und dort versicherte Sachen vorsätzlich zerstört oder beschädigt.
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Samples: Hausrat Und Glasversicherung
Vandalismus nach einem Einbruch. Vandalismus nach einem Einbruch liegt vor, wenn der Täter wie in B A1-4.1.1, B 4.1.3 oder B 4.1.5 beschrieben in den Versicherungsort eindringt und dort versicherte Sachen Sa- chen vorsätzlich zerstört oder beschädigt.
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Samples: Hausratversicherung
Vandalismus nach einem Einbruch. Vandalismus nach einem Einbruch liegt vor, wenn der Täter wie auf eine der in B 4.1.1Nr. A 5.2.1, B 4.1.3 Nr. A 5.2.5 oder B 4.1.5 beschrieben Nr. A 5.2.6 bezeichneten Arten in den Versicherungsort eindringt und dort versicherte Sachen vorsätzlich zerstört oder beschädigt.
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Samples: Gewerbliche Inhalts Versicherung
Vandalismus nach einem Einbruch. Vandalismus nach einem Einbruch liegt vor, wenn der Täter wie in B 4.1.1, B 4.1.3 A 4.1.a) oder B 4.1.5 A 4.1.e) beschrieben in den Versicherungsort Versiche- rungsort eindringt und dort versicherte Sachen vorsätzlich zerstört oder beschädigt.
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Samples: Hausratversicherung
Vandalismus nach einem Einbruch. Vandalismus nach einem Einbruch liegt vor, wenn der Täter wie in B 4.1.1, B 4.1.3 A 4.1.1 oder B A 4.1.5 beschrieben in den Versicherungsort eindringt und dort versicherte Sachen vorsätzlich zerstört oder beschädigt.
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Samples: Hausratversicherung
Vandalismus nach einem Einbruch. Vandalismus nach einem Einbruch liegt vor, wenn der Täter wie in B 4.1.1, B 4.1.3 Abschnitt A Ziffer 4.1.1 oder B Abschnitt A Ziffer 4.1.5 beschrieben in den Versicherungsort eindringt ein- dringt und dort versicherte Sachen vorsätzlich zerstört oder beschädigt.
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Samples: Wohngebäude Versicherung
Vandalismus nach einem Einbruch. Vandalismus nach einem Einbruch liegt vor, wenn der Täter wie in B 4.1.1, B 4.1.3 A 4.1 a) oder B 4.1.5 A 4.1 e) beschrieben in den Versicherungsort Versiche- rungsort eindringt und dort versicherte Sachen vorsätzlich zerstört oder beschädigt.
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Samples: Hausratversicherung
Vandalismus nach einem Einbruch. Vandalismus nach einem Einbruch liegt vor, wenn der Täter wie in B 4.1.1, B 4.1.3 B4-1.1 oder B 4.1.5 B4-1.5 beschrieben in den Versicherungsort eindringt ein- dringt und dort versicherte Sachen vorsätzlich zerstört oder beschädigt.
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Samples: Hausratversicherung
Vandalismus nach einem Einbruch. Vandalismus nach einem Einbruch oder Raub liegt vor, wenn der Täter wie auf eine der in B den Ziffern 4.1.1, B 4.1.3 4.1.5 oder B 4.1.5 beschrieben 4.1.6 bezeichne ten Arten in den Versicherungsort eindringt und dort versicherte Sachen vorsätzlich zerstört oder beschädigt. Dies gilt auch, wenn sich der Täter in den Versicherungsort eingeschlichen oder dort verborgen gehalten hatte.
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Samples: Hausratversicherung