Common use of Vandalismus nach einem Einbruch Clause in Contracts

Vandalismus nach einem Einbruch. Vandalismus nach einem Einbruch liegt vor, wenn der Täter auf eine der in Nr. 3.1.1, 3.1.5 oder 3.1.6 bezeichneten Arten in den Versiche- rungsort eindringt und versicherte Sachen vorsätzlich zerstört oder beschädigt.

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Samples: www.sparkassenversicherung.de, www.sparkassenversicherung.de, www.sparkassenversicherung.de

Vandalismus nach einem Einbruch. Vandalismus nach einem Einbruch liegt vor, wenn der Täter auf eine der in NrPkt. 3.1.1., 3.1.5 Pkt. 3.1.5. oder 3.1.6 Pkt. 3.1.6. bezeichneten Arten in den Versiche- rungsort Versicherungsort eindringt und versicherte Sachen vorsätzlich zerstört oder beschädigt.

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Samples: www.kvs-versicherungsmakler.de, www.innofima.de, www.keinesorgen.de

Vandalismus nach einem Einbruch. Vandalismus nach einem Einbruch liegt vor, wenn der Täter auf eine der in Nr. 3.1.13.2.1, 3.1.5 3.2.5 oder 3.1.6 3.2.6 bezeichneten Arten in den Versiche- rungsort Versicherungsort eindringt und versicherte Sachen vorsätzlich zerstört oder beschädigt.

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Samples: www.janitos.de, www.janitos.de, www.janitos.de

Vandalismus nach einem Einbruch. Vandalismus nach einem Einbruch liegt vor, wenn der Täter auf eine der in Nr. 3.1.11 a, 3.1.5 Nr. 1 e oder 3.1.6 Nr. 1 f bezeichneten Arten in den Versiche- rungsort Versi- cherungsort eindringt und versicherte Sachen vorsätzlich zerstört oder beschädigt.

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Samples: www.flugschulen.at

Vandalismus nach einem Einbruch. Vandalismus nach einem Einbruch liegt vor, wenn der Täter auf eine der in Nr. 3.1.12.1.1.a), 3.1.5 2.1.1. e) oder 3.1.6 2.1.1. f) bezeichneten Arten in den Versiche- rungsort eindringt und versicherte Sachen vorsätzlich zerstört oder beschädigtbe- schädigt.

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Samples: www.kvd-versicherungen.de

Vandalismus nach einem Einbruch. Vandalismus nach einem Einbruch liegt vor, wenn der Täter auf eine der in Nr. 3.1.1, 3.1.5 oder 3.1.6 A1-2.5.2 (a)-(c) bezeichneten Arten in den Versiche- rungsort eindringt und versicherte Sachen vorsätzlich zerstört oder beschädigt.

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Samples: www.gdv.de