Common use of Verarbeitungspflichten Clause in Contracts

Verarbeitungspflichten. Der Auftragnehmer führt den Auftrag ausschließlich im Rahmen der getroffenen Vereinbarungen und nach Weisungen des Auftraggebers durch. Der Auftragnehmer verwendet die Daten für keine anderen Zwecke und ist insbesondere nicht berechtigt, sie an Dritte weiterzugeben. Auszüge, Kopien oder Duplikate von Daten oder Datenträgern dürfen ohne Wissen des Auftraggebers nur hergestellt und verwendet werden, soweit dies für die Ausführung des Auftrages oder zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Datenverarbeitung erforderlich ist oder eine gesetzliche oder sonstige Aufbewahrungspflicht besteht. Eventuell hergestellte Auszüge, Kopien oder Duplikate sind nach Abschluss der Verarbeitung oder Nutzung vom Auftragnehmer unverzüglich sicher zu löschen bzw. datenschutzgerecht zu vernichten oder dem Auftraggeber auszuhändigen. Für die Sicherheit erhebliche Entscheidungen zur Organisation der Datenverarbeitung und zu den angewandten Verfahren sind mit dem Auftraggeber abzustimmen. Auskünfte an Dritte oder den Betroffenen darf der Auftragnehmer nicht oder nur nach Weisung des Auftraggebers erteilen. Auskünfte an Mitarbeiter des Auftraggebers darf der Auftragnehmer nur gegenüber den autorisierten Personen erteilen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nur solche Software, Daten oder Datenträger einzusetzen, die zuverlässig auf Freiheit von schädlicher Software geprüft sind, um ein Einschleusen von Viren etc. zu vermeiden.

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Samples: Technischen Und Kundensupport Im Rahmen Der Dienstleistung Der Riddle, Technischen Und Kundensupport Im Rahmen Der Dienstleistung Der Riddle, Technischen Und Kundensupport Im Rahmen Der Dienstleistung Der Riddle