Verbandsversammlung. 5 Zusammensetzung der Verbandsversammlung
1. Die Verbandsversammlung besteht aus zehn Vertretern der Verbandsmitglieder, die sich auf die Verbandsgemeinden wie folgt aufteilen: • Der Bürgermeister und vier weitere Vertreter der Stadt Waldenbuch • Der Bürgermeister und vier weitere Vertreter der Gemeinde Dettenhausen.
2. Die Bürgermeister der Verbandsgemeinden vertreten ihre Gemeinden in der Verbandsversammlung kraft ihres Amtes. Bei Verhinderung vertritt sie Ihr allgemeiner Stellvertreter im Amt oder ein Beauftragter im Sinne von § 53 Abs.1 der Gemeindeordnung.
3. Die weiteren Vertreter der Verbandsmitglieder und je ein Verhinderungs- stellvertreter werden nach jeder regelmäßigen Gemeinderatswahl vom neu gebildeten Hauptorgan des Mitglieds auf die Dauer der Amtszeit der Gemeinderäte (§ 30 GemO) gewählt. Die Xxxx ist widerruflich. Bis zu einer Neuwahl nehmen die bisherigen Vertreter und Stellvertreter ihr Amt weiter wahr. Xxxxxxxx ein weiterer Vertreter oder sein Stellvertreter vorzeitig aus dem Hauptorgan aus, so endet mit diesem Ausscheiden auch seine Zugehörigkeit zur Verbandsversammlung; für den Rest der Amtszeit wird ein Nachfolger gewählt.
4. In der Verbandversammlung hat jedes Verbandsmitglied so viele Stimmen wie Vertreter in der Verbandsversammlung. Die Stimmen jedes Verbandsmitglieds können nur einheitlich abgegeben werden.
5. Die Vertreter der Verbandsmitglieder in der Verbandsversammlung sind ehrenamtlich tätig.
6. Die Vertreter der Verbandsmitglieder in der Verbandsversammlung erhalten für die Teilnahme an Sitzungen und Dienstgeschäften außerhalb der Sitzungen eine Aufwandsentschädigung nach den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen und der durch die Verbandsversammlung festgesetzten Satzung. Die Verbandsversammlung ist das Hauptorgan des Verbandes. Sie ist für den Erlass von Satzungen zuständig. Sie legt die Grundsätze der Verwaltung des Verbandes fest und entscheidet in allen Angelegenheiten, soweit nicht der Verbandsvorsitzende aufgrund dieser Satzung zuständig ist. Die Verbandsversammlung ist besondere zuständig für:
1. die Xxxx des Verbandsvorsitzenden und des Stellvertreters,
2. die Änderung der Verbandssatzung,
3. den Erlass von Satzungen des Verbandes,
4. die Feststellung und Änderung von Wirtschaftsplänen,
5. die Feststellung des Jahresabschlusses,
6. die Entscheidung über die Errichtung, wesentliche Erweiterung und Aufhebung von Einrichtungen und Dienstleistungen des Verbandes und der Verbandsverwaltung,
7. die Beschlussfassung über Ma...
Verbandsversammlung. In der Verbandsversammlung haben alle Verbandsmitglieder Sitz und Stimme.
Verbandsversammlung. Die Verbandsversammlung besteht aus den Bürgermeisterinnen bzw. Bürger- meistern der verbandsangehörigen Gemeinden oder ihren Stellvertretenden im Ver- hinderungsfall.
Verbandsversammlung. Die Verbandsversammlung besteht aus den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern der verbandsangehörigen Gemeinden oder ihren Stellvertretenden im Verhinderungsfall.
Verbandsversammlung. Die Verbandsversammlung besteht aus je einem Vertreter der Verbandsmitglieder, der durch die Vertretungskörperschaft des Verbandsmitgliedes für ihre Wahlzeit aus ihren Mitgliedern oder den Dienstkräften der Verwaltung gewählt wird. Für jedes Mitglied der Verbandsversammlung ist ein Stellvertreter zu wählen.
Verbandsversammlung. Die Verbandsversammlung ist das Hauptorgan des Verbands. Sie ist für alle Angelegenheiten des Verbands zuständig, für die nicht die Zuständigkeit des Verbandsvorsitzenden gegeben ist, insbesondere für
Verbandsversammlung. In der Verbandsversammlung haben alle Mitgliedsgemeinden Sitz und Stimme.
Verbandsversammlung. Die Verbandsversammlung des Trägerzweckverbands wird nach Maßgabe der §§ 4, 17 Abs. 1 der Verbandssatzung (Anlage 1) gestaltet.
Verbandsversammlung. (zu beachten: § 9 GkZ)
Verbandsversammlung. 5 Zusammensetzung der Verbandsversammlung § 6 Aufgaben der Verbandsversammlung § 7 Geschäftsgang der Verbandsversammlung § 8 Schriftführer