Verbandsversammlung. (1) Die Verbandsversammlung besteht aus den Bürgermeisterinnen bzw. Bürger- meistern der verbandsangehörigen Gemeinden oder ihren Stellvertretenden im Ver- hinderungsfall.
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Samples: www.kaltenkirchen.de
Verbandsversammlung. (1) Die Verbandsversammlung besteht aus den Bürgermeisterinnen bzw. Bürger- meistern oder den Bürgermeistern der verbandsangehörigen Stadt / Gemeinden oder ihren Stellvertretenden im Ver- hinderungsfallVerhinderungsfall ihren Stellvertreterinnen oder Stellvertretern und den nach § 5 Abs. 2 und 3 dieser Satzung weiter zu entsendenden Mitgliedern.
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Samples: www.azv-region-heide.de
Verbandsversammlung. (1) Die Verbandsversammlung besteht aus den Bürgermeisterinnen bzw. Bürger- meistern Bürgermeistern der verbandsangehörigen verbandsangehörenden Gemeinden oder ihren Stellvertretenden im Ver- hinderungsfallVerhinderungs- fall.
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Samples: www.amt-trave-land.de
Verbandsversammlung. (1) Die Verbandsversammlung besteht aus den Bürgermeisterinnen bzw. Bürger- meistern und Bürgermeistern der verbandsangehörigen Gemeinden oder ihren Stellvertretenden im Ver- hinderungsfallVerhinderungsfall.
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Samples: www.amt-probstei.de
Verbandsversammlung. (1) Die Verbandsversammlung besteht aus den Bürgermeisterinnen bzw. Bürger- meistern Bürgermeistern der verbandsangehörigen Gemeinden Verbandsmitglieder oder ihren Stellvertretenden im Ver- hinderungsfallVerhinderungsfall.
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Samples: www.amt-schlei-ostsee.de