Verbuchung auf Treuhandsammelkonto Musterklauseln

Verbuchung auf Treuhandsammelkonto. Die Bank wird die für den Kunden abzuwickelnden Geschäf- te im Handelssystem und auf einem der auf den Namen der Bank bei der Einlagenbank für Rechnung des Kunden geführten Treuhandeinzel- oder Treuhandsammelkonto buchen. Die Bank ist für die Kunden in direkten oder – über Zwischenkommissi- onäre oder andere Dritte – indirekten Geschäftsbeziehung zu einer Zentralen Gegenpartei. genannt). Die Höhe der Initial Margin bestimmen die zentralen Gegenparteien in der Regel mittels finanzmathematischer Ver- fahren als den Betrag, der bei Annahme bestimmter extremer Marktpreisänderungen dem potenziellen Wiedereindeckungs- aufwand nach Glattstellung des Kontraktes entspricht. Um die Initial Margin-Anforderungen der zentralen Gegenparteien zu decken, wird der Vertragspartner auf Anforderung der Bank dieser bankmäßige Sicherheiten mindestens in Höhe der Initi- al Margin stellen. Die Bank ist berechtigt, weitere Sicherheiten zu verlangen (nachfolgend die „Bank Margin“ genannt), deren Höhe sie unter Verwendung bankinterner Verfahren zur Risi- koberechnung ermittelt. to belasten bzw. realisierte Gewinne an den Vertragspartner auskehren oder seinem Konto gutschreiben. Die Glattstellungsbefugnis besteht auch dann, wenn die Bank den Vertragspartner nicht erreichen kann. Der Vertragspartner wird daher Vorkehrungen treffen, dass er für die Bank jeder- zeit erreichbar ist. Der Kunde ist über die Kontrolle der Postbox des Handelssystems hinaus verpflichtet das vom Kunden ange- gebene und das für die Korrespondenz mit der Bank genutz- te E-Mailkonto ständig zu kontrollieren, insbesondere auf An- kündigungen von ebensolchen Zwangsglattstellungen hin. Im Falle eines Abweichens der im Handelssystem ausgewiesenen Mindest-Margin und der Margin-Parameter von den per E-Mail genannten Margin-Daten gehen die per E-Mail mitgeteilten Margin-Daten vor.
Verbuchung auf Treuhandsammelkonto. Die Bank wird die für den Kunden abzuwickelnden Geschäf­ te im Handelssystem und auf einem der auf den Namen der Bank bei der Einlagenbank für Rechnung des Kunden geführten Treuhandeinzel- oder Treuhandsammelkonto buchen. Die Bank ist für die Kunden in direkten oder – über Zwischenkommissi­ onäre oder andere Dritte – indirekten Geschäftsbeziehung zu einer Zentralen Gegenpartei. bestimmt werden. Ändern sich die Höhe der von der zentralen Gegenpartei ermittelten Initial Margin oder die für die Bank Xxxxxx maßgebliche Risikoberechnung der Bank oder der Wert der vom Vertragspartner gestellten Sicherheiten zum Vorteil des Vertragspartners, kann dieser die Freigabe bzw. Rückübertra­ gung von gestellten Sicherheiten in Höhe des Betrages verlan­ gen, um den der Wert der gestellten Sicherheiten die Summe aus Initial Margin und Bank Margin übersteigt. den. Kommt der Vertragspartner der telefonischen oder mittels Telefax, E-Mail oder in einer anderen mit der Bank vereinbar­ ten elektronischen Form übermittelten Aufforderung zum Aus­ gleich des Fehlbetrages nicht nach, gelten die Bestimmungen der Ziff.4.4 entsprechend.

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