Vereinbarungen zur Korruptionsprävention Musterklauseln
Vereinbarungen zur Korruptionsprävention. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, für die Laufzeit des Vertrages die in Anlage Nr. aufgeführten Vorschriften zur Korruptionsprävention in der öffentlichen Ver- waltung zu beachten. folgende weitere Regelungen einzuhalten: .
Vereinbarungen zur Korruptionsprävention. (entfällt)
Vereinbarungen zur Korruptionsprävention. Der Auftragnehmer verpflichtet sich für die Laufzeit des Vertrages die in Anlage Nr. aufgeführten Vorschriften zur Korruptionsprävention in der öffentlichen Ver- waltung zu beachten. folgende weitere Regelungen einzuhalten: Keine unterhalb der Grenze der Anzeigepflicht für Ge- schenke für Staatsbedienstete liegenden „give-aways“ anzubieten.
Vereinbarungen zur Korruptionsprävention. Der Auftragnehmer verpflichtet sich für die Laufzeit des Vertrages die in Anlage Nr. 4 (Code of Conduct) aufgeführten Vorschriften zur Korruptionsprävention in der öffentlichen Verwaltung zu beachten. folgende weitere Regelungen einzuhalten: .