Common use of Verfahren bei Meinungsverschiedenheiten Clause in Contracts

Verfahren bei Meinungsverschiedenheiten. Bei Meinungsverschiedenheiten, insbesondere wenn Coop Rechtsschutz einen Fall als aussichtslos beurteilt, kann der Versicherte ein Schieds- gerichtsverfahren verlangen. Als Schiedsrichter wird eine von beiden Parteien bestimmte Person eingesetzt. Im Übrigen richtet sich das Verfahren nach den Bestimmungen über die Schiedsgerichtsbarkeit in der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO). Wenn ein Versicherter auf eigene Kosten prozessiert und dabei in der Hauptsache ein besseres Ergebnis erreicht als von Coop Rechtsschutz eingeschätzt, erbringt diese die vertraglichen Leistungen.

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Verfahren bei Meinungsverschiedenheiten. Bei Meinungsverschiedenheiten, insbesondere insbesondere, wenn Coop Rechtsschutz einen Fall als aussichtslos beurteilt, kann der Versicherte können Sie ein Schieds- gerichtsverfahren Schiedsgerichtsverfahren verlangen. Als Schiedsrichter wird eine von beiden Parteien bestimmte Person eingesetzt. Im Übrigen richtet sich das Verfahren nach den Bestimmungen über die Schiedsgerichtsbarkeit in der Schweizerischen Zivilprozessordnung Zivilprozessord- nung (ZPO). Wenn ein Versicherter Sie auf eigene Kosten prozessiert prozessieren und dabei in der Hauptsache Haupt- sache ein besseres Ergebnis erreicht als von Coop Rechtsschutz eingeschätzt, erbringt diese die vertraglichen Leistungen.

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Verfahren bei Meinungsverschiedenheiten. Bei Meinungsverschiedenheiten, insbesondere insbesondere, wenn Coop Rechtsschutz einen Fall als aussichtslos beurteilt, kann der Versicherte können Sie ein Schieds- gerichtsverfahren Schiedsgerichtsverfahren verlangen. Als Schiedsrichter wird eine von beiden Parteien bestimmte Person eingesetzt. Im Übrigen richtet sich das Verfahren nach den Bestimmungen über die Schiedsgerichtsbarkeit in der Schweizerischen Zivilprozessordnung Zivilprozess- ordnung (ZPO). Wenn ein Versicherter Sie auf eigene Kosten prozessiert prozessieren und dabei in der Hauptsache ein besseres Ergebnis erreicht erreichen als von Coop Rechtsschutz eingeschätzt, erbringt diese die vertraglichen Leistungen. Bei Vereinbarung eines Selbstbehaltes wird eine allfällige Leistungsbegrenzung erst nach Abzug des Selbstbehaltes angewendet.

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Verfahren bei Meinungsverschiedenheiten. Bei Meinungsverschiedenheiten, insbesondere insbesondere, wenn Coop Rechtsschutz einen Fall als aussichtslos beurteilt, kann der Versicherte können Sie ein Schieds- gerichtsverfahren Schiedsgerichtsverfahren verlangen. Als Schiedsrichter wird eine von beiden Parteien bestimmte Person eingesetzt. Im Übrigen richtet sich das Verfahren nach den Bestimmungen über die Schiedsgerichtsbarkeit in der Schweizerischen Zivilprozessordnung Zivilprozessord- nung (ZPO). Wenn ein Versicherter Sie auf eigene Kosten prozessiert prozessieren und dabei in der Hauptsache Haupt- sache ein besseres Ergebnis erreicht erreichen als von Coop Rechtsschutz Rechts- schutz eingeschätzt, erbringt diese die vertraglichen Leistungen.

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Verfahren bei Meinungsverschiedenheiten. Bei Meinungsverschiedenheiten, insbesondere wenn Coop Rechtsschutz einen Fall als aussichtslos beurteilt, kann der Versicherte die versicherte Person ein Schieds- gerichtsverfahren Schiedsgerichtsverfahren verlangen. Als Schiedsrichter wird eine von beiden Parteien bestimmte Person eingesetzt. Im Übrigen richtet sich das Verfahren nach den Bestimmungen über die Schiedsgerichtsbarkeit in der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO). Wenn ein Versicherter eine versicherte Person auf eigene Kosten prozessiert und dabei in der Hauptsache ein besseres Ergebnis erreicht als von Coop Rechtsschutz eingeschätzt, erbringt diese die vertraglichen Leistungen.

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Verfahren bei Meinungsverschiedenheiten. Bei MeinungsverschiedenheitenMeinungsverschiedenheiten über das weitere Vorgehen, insbesondere wenn in Fällen, welche die Coop Rechtsschutz einen Fall als aussichtslos beurteilt, kann der Versicherte wird auf Verlangen des versicherten Betriebes ein Schieds- gerichtsverfahren verlangenSchiedsgerichtsverfahren einge­ leitet. Als Schiedsrichter Schiedsgericht wird eine von beiden Parteien bestimmte Person eingesetzt. Im Übrigen richtet sich das Verfahren nach den Bestimmungen über die Schiedsgerichtsbarkeit in der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO). Wenn ein Versicherter Prozessiert der versicherte Betrieb auf eigene Kosten prozessiert und dabei Kosten, so werden die vertraglichen Leistungen erbracht, wenn in der Hauptsache ein besseres das Ergebnis erreicht vorteilhafter ist als von gemäss Beurteilung durch die Coop Rechtsschutz eingeschätzt, erbringt diese die vertraglichen LeistungenRechtsschutz.

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Verfahren bei Meinungsverschiedenheiten. Bei Meinungsverschiedenheiten, insbesondere insbesondere, wenn Coop Rechtsschutz einen Fall als aussichtslos beurteilt, kann der Versicherte Ver- sicherte ein Schieds- gerichtsverfahren Schiedsgerichtsverfahren verlangen. Als Schiedsrichter wird eine von beiden Parteien bestimmte Person eingesetzt. Im Übrigen Üb- rigen richtet sich das Verfahren nach den Bestimmungen über die Schiedsgerichtsbarkeit in der Schweizerischen Zivilprozessordnung Zivilprozess- ordnung (ZPO). Wenn ein Versicherter auf eigene Kosten prozessiert und dabei in der Hauptsache ein besseres Ergebnis erreicht als von Coop Rechtsschutz eingeschätzt, erbringt diese die vertraglichen LeistungenLeis- tungen.

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