Verfahren bei Meinungsverschiedenheiten. 1 Bei Meinungsverschiedenheiten über das weitere Vorgehen, insbesondere in Fällen, welche als aussichtslos beurteilt werden, wird auf Verlangen der versicherten Person ein Schiedsgerichtsver- fahren eingeleitet. Als Schiedsrichter wird eine von beiden Parteien bestimmte Person einge- setzt. Im Übrigen richtet sich das Verfahren nach dem Konkordat über die Schiedsgerichtsbarkeit. 12. 2 Prozessiert eine versicherte Person auf eigene Kosten, so werden die vertraglichen Leistungen erbracht, wenn in der Hauptsache das Ergebnis günstiger ist als gemäss Beurteilung durch den Versicherer.
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Samples: Zusätzliche Versicherungsbedingungen, Zusätzliche Versicherungsbedingungen
Verfahren bei Meinungsverschiedenheiten. 1 Bei Meinungsverschiedenheiten über das weitere Vorgehen, insbesondere insbe- sondere in Fällen, welche die Coop Rechtsschutz als aussichtslos beurteilt werdenbeurteilt, wird auf Verlangen der versicherten Person des Versicherten ein Schiedsgerichtsver- fahren Schiedsgerichts- verfahren eingeleitet. Als Schiedsrichter wird eine von beiden Parteien Partei- en gemeinsam bestimmte Person einge- setzteingesetzt. Im Übrigen richtet sich das Verfahren nach dem Konkordat über die Schiedsgerichtsbarkeit. 12. 2 Prozessiert eine versicherte Person ein Versicherter auf eigene Kosten, so werden die vertraglichen Leistungen erbracht, wenn in der Hauptsache das Ergebnis günstiger ist als gemäss Beurteilung durch den Versichererdie Coop Rechtsschutz.
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Verfahren bei Meinungsverschiedenheiten. 1 Bei Meinungsverschiedenheiten über das weitere Vorgehen, insbesondere in Fällen, welche die Coop Rechtsschutz als aussichtslos beurteilt werdenbeurteilt, wird auf Verlangen der versicherten Person ein Schiedsgerichtsver- fahren Schiedsgerichtsverfahren eingeleitet. Als Schiedsrichter wird eine von beiden Parteien bestimmte Person einge- setzteingesetzt. Im Übrigen richtet sich das Verfahren nach dem Konkordat über die Schiedsgerichtsbarkeit. 12. 2 Prozessiert eine versicherte Person auf eigene Kosten, so werden die vertraglichen vertrag- lichen Leistungen erbracht, wenn in der Hauptsache das Ergebnis günstiger ist als gemäss Beurteilung durch den Versichererdie Coop Rechtsschutz.
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Samples: Insurance Contract
Verfahren bei Meinungsverschiedenheiten. 1 12 .1 Bei Meinungsverschiedenheiten über das weitere Vorgehen, insbesondere in Fällen, welche als aussichtslos aussichts- los beurteilt werden, wird auf Verlangen der versicherten versicher- ten Person ein Schiedsgerichtsver- fahren Schiedsgerichtsverfahren eingeleitet. Als Schiedsrichter wird eine von beiden Parteien bestimmte be- stimmte Person einge- setzteingesetzt. Im Übrigen richtet sich das Verfahren nach dem Konkordat über die Schiedsgerichtsbarkeit. 12. 2 Schieds- gerichtsbarkeit.
12 .2 Prozessiert eine versicherte Person auf eigene Kosten, so werden die vertraglichen Leistungen erbracht, wenn in der Hauptsache das Ergebnis günstiger ist als gemäss Beurteilung durch den Versicherer.
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Samples: Zusätzliche Versicherungsbedingungen
Verfahren bei Meinungsverschiedenheiten. 1 12 .1 Bei Meinungsverschiedenheiten über das weitere VorgehenVor- gehen, insbesondere in Fällen, welche als aussichtslos beurteilt werden, wird auf Verlangen der versicherten Person ein Schiedsgerichtsver- fahren Schiedsgerichtsverfahren eingeleitet. Als Schiedsrichter wird eine von beiden Parteien bestimmte Person einge- setzteingesetzt. Im Übrigen richtet sich das Verfahren Ver- fahren nach dem Konkordat über die Schiedsgerichtsbarkeit. 12. 2 Schiedsgerichts- barkeit.
12 .2 Prozessiert eine versicherte Person auf eigene Kosten, so werden die vertraglichen Leistungen erbracht, wenn in der Hauptsache das Ergebnis günstiger ist als gemäss Beurteilung durch den Versicherer.
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Samples: Zusätzliche Versicherungsbedingungen
Verfahren bei Meinungsverschiedenheiten. 1 11 .1 Bei Meinungsverschiedenheiten über das weitere VorgehenVor- gehen, insbesondere in Fällen, welche als aussichtslos beurteilt werden, wird auf Verlangen der versicherten Person ein Schiedsgerichtsver- fahren Schiedsgerichtsverfahren eingeleitet. Als Schiedsrichter wird eine von beiden Parteien bestimmte Person einge- setzteingesetzt. Im Übrigen richtet sich das Verfahren Verfah- ren nach dem Konkordat über die Schiedsgerichtsbarkeit. 12. 2 Schiedsgerichts- barkeit.
11 .2 Prozessiert eine versicherte Person auf eigene Kosten, so werden die vertraglichen Leistungen erbracht, wenn in der Hauptsache das Ergebnis günstiger ist als gemäss Beurteilung durch den Versicherer.
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Samples: Zusätzliche Versicherungsbedingungen