Common use of Verfahren Clause in Contracts

Verfahren. In den Fällen, in denen ein Antrag auf Gebührenbefreiung gestellt wird (vgl. oben III.), ist zunächst von der Erhebung der Gebühr abzusehen. Der Antrag auf Befreiung von der Ge- bühr ist von der Meldebehörde in den elektronisch an die Registerbehörde zu übermit- telnden Antrag auf Erteilung des Führungszeugnisses aufzunehmen. Die Meldebehörde gibt bei Übermittlung des Antrags an, ob die Mittellosigkeit der antragstellenden Person oder der besondere Verwendungszweck bestätigt werden kann. Im Interesse eines möglichst geringen Verwaltungsaufwands bei der Prüfung von Gebühren-befreiungsanträgen sollen die Anforderungen an den Nachweis der Mittellosigkeit möglichst gering gehalten werden. Wird die Gebührenbefreiung wegen des besonderen Verwendungs-zwecks beantragt, ist dieser nachzuweisen. 1 Freiwilliges soziales Jahr Freiwilliges ökologisches Jahr im Sinne des Jugendfreiwilligendienstegesetzes Freiwilligendienst im Sinne des Beschlusses Nr. 1719/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. November 2006 zur Einführung des Programms „Jugend in Aktion“ (ABl. EU Nr. L 327 S. 30) Ein anderer Dienst im Ausland im Sinne von § 14b des Zivildienstgesetzes Entwicklungspolitischer Freiwilligendienst „weltwärts“ im Sinne der Richtlinie des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 1. August 2007 (BAnz. 2008 S. 1297) Freiwilligendienst aller Generationen im Sinne von § 2 Absatz 1a des Siebten Buches Sozialgesetzbuch Internationaler Jugendfreiwilligendienst im Sinne der Richtlinie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 20. Dezember 2010 (GMBl S. 1778) Bundesfreiwilligendienst im Sinne des Bundesfreiwilligendienstgesetzes Hiermit wird bestätigt, dass XXXXXX entsprechend § 72a SGB VIII die persönliche Eignung von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zum Zwecke der Betreuung von Minderjährigen an Hand eines erweiterten Führungszeugnisses gemäß § 30a Abs. 1 Nr. 2a BZRG zu überprüfen hat. Name geboren am: wohnhaft in: ist hiermit aufgefordert, ein erweitertes Führungszeugnis nach § 30a BZRG für die Aufnahme einer ehrenamtlichen Tätigkeit hier vorzulegen. Aufgrund der ehrenamtlichen Tätigkeit wird hiermit gleichzeitig die Gebührenbefreiung beantragt. Wir bitten um umgehende Übermittlung an die Antragstellerin/den Antragsteller (siehe unten). Mit freundlichen Grüßen Hinweise zum Datenschutz finden Sie hier.

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Verfahren. In den Fällen, in denen ein Antrag auf Gebührenbefreiung gestellt wird (vgl. oben III.), ist zunächst von der Erhebung der Gebühr abzusehen. Der Antrag auf Befreiung von der Ge- bühr Gebühr ist von der Meldebehörde in den elektronisch an die Registerbehörde zu übermit- telnden übermittelnden Antrag auf Erteilung des Führungszeugnisses aufzunehmen. Die Meldebehörde gibt bei Übermittlung des Antrags an, ob die Mittellosigkeit der antragstellenden Person oder der besondere Verwendungszweck bestätigt werden kann. Im Interesse eines möglichst geringen Verwaltungsaufwands bei der Prüfung von Gebühren-Gebühren- befreiungsanträgen sollen die Anforderungen an den Nachweis der Mittellosigkeit möglichst gering gehalten werden. Wird die Gebührenbefreiung wegen des besonderen Verwendungs-Verwendungs- zwecks beantragt, ist dieser nachzuweisen. 1 Freiwilliges soziales Jahr Freiwilliges ökologisches Jahr im Sinne des Jugendfreiwilligendienstegesetzes Freiwilligendienst im Sinne des Beschlusses Nr. 1719/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. November 2006 zur Einführung des Programms „Jugend in Aktion“ (ABl. EU Nr. L 327 S. 30) Ein anderer Dienst im Ausland im Sinne von § 14b des Zivildienstgesetzes Entwicklungspolitischer Freiwilligendienst „weltwärts“ im Sinne der Richtlinie des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 1. August 2007 (BAnz. 2008 S. 1297) Freiwilligendienst aller Generationen im Sinne von § 2 Absatz 1a des Siebten Buches Sozialgesetzbuch Internationaler Jugendfreiwilligendienst im Sinne der Richtlinie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 20. Dezember 2010 (GMBl S. 1778) Bundesfreiwilligendienst im Sinne des Bundesfreiwilligendienstgesetzes Hiermit wird bestätigtLiegen die Voraussetzungen des Verzichts auf die Gebührenerhebung nicht vor, ist der An- tragsteller durch die Meldebehörde darauf hinzuweisen, dass XXXXXX entsprechend § 72a SGB VIII der Antrag auf Gebüh- renbefreiung keine Erfolgsaussicht hat und durch die persönliche Eignung von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zum Zwecke weitere Bearbeitung eines sol- xxxx Xxxxxxx die Erteilung des Führungszeugnisses erheblich verzögert werden kann. Hält der Betreuung von Minderjährigen Antragsteller den Antrag gleichwohl aufrecht, ist der Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses einschließlich des Antrags auf Gebührenbefreiung in Papierform an Hand eines erweiterten Führungszeugnisses gemäß § 30a Abs. 1 Nr. 2a BZRG das Bundesamt für Justiz, Sachgebiet IV 31, 53094 Bonn, zur Entscheidung zu überprüfen hat. Name geboren am: wohnhaft in: ist hiermit aufgefordert, ein erweitertes Führungszeugnis nach § 30a BZRG für die Aufnahme einer ehrenamtlichen Tätigkeit hier vorzulegen. Aufgrund der ehrenamtlichen Tätigkeit wird hiermit gleichzeitig die Gebührenbefreiung beantragt. Wir bitten um umgehende Übermittlung an die Antragstellerin/den Antragsteller (siehe unten). Mit freundlichen Grüßen Hinweise zum Datenschutz finden Sie hierübersenden.

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Samples: www.landkreis-heilbronn.de

Verfahren. In Der Verein stellt den Fällen, in denen ein Antrag auf Gebührenbefreiung gestellt wird (vglüber das Internetportalhttps://www.unser- xxxxxxxxxxx.xxx/Xxx/xxxxxxx.xxxx. oben III.), Das Portal ist zunächst von der Erhebung der Gebühr abzusehenfür die Antragstellung vom01.09. bis zum 30.11. jährlich geöffnet. Der Verein ergänztalle antragsbezogenenDaten und stellt die projektbezogenen Einnahmen und Ausgaben im Kosten- und Finanzierungsplan dar. Mit Versenden des Antrages an den LSB(Online) beantragt der Verein den vorzeitigen Maßnahmebeginn(mit Schuljahresbeginn) undstimmt den Allgemeinen Vertragsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie des LSB zu. Der Verein druckt abschließend den Antrag auf Befreiung von (welcher gleichzeitig die Kooperationsvereinbarung ist) mit der Ge- bühr ist von Teilnehmerliste und der Meldebehörde in Datenschutzerklärung zum Projekt aus und erwirkt die entsprechenden Unterschriftenund Stempel im Original. Ein Antrag mit Originalunterschriften wird bis zum 15.12. des Jahresan den elektronisch zuständigen Kreis- /Stadtsportbund versandt, welcher diesenbis 31.12. an die Registerbehörde zu übermit- telnden Antrag auf Erteilung den LSB weiterleitet.Teilnehmerliste und Datenschutzerklärungverbleibenim Verein. Nach positiver Prüfung des Führungszeugnisses aufzunehmenAntrags durch den LSB Thüringen erhält der Vereinm Januar des darauffolgenden Jahreseine Zuwendungsmitteilung(per Post oder E- Mail). Die Meldebehörde gibt bei Übermittlung des Antrags an, ob die Mittellosigkeit Auszahlung der antragstellenden Person oder der besondere Verwendungszweck bestätigt werden kannZuwendung erfolgt nach Erfülul ng aller Fördervoraussetzungenim 2. Im Interesse eines möglichst geringen Verwaltungsaufwands bei der Prüfung von Gebühren-befreiungsanträgen sollen die Anforderungen an den Quartal. Der Nachweis der Mittellosigkeit möglichst gering gehalten werden. Wird die Gebührenbefreiung wegen Verwendung istim Zuge des besonderen Verwendungs-zwecks beantragt, ist dieser nachzuweisen. 1 Freiwilliges soziales Jahr Freiwilliges ökologisches Jahr Online- Antrages für Kooperationsmaßnahmenfür das folgendeSchuljahr im Sinne Onlineportal www.unser-sportverein.netzu erbringen.Die Beantragung der Förderung für das Folgejahr ist erst möglich, wenn der einfache zahlenmäßige Verwendungsnachweis für das Jahr durch den Vereinonline erstellt wurde. Auf die Vorlage von Belegenwird verzichtet. Der Verwendungsnachweis ist auch dann bsi 30.11. des Jugendfreiwilligendienstegesetzes Freiwilligendienst Jahresonline zu erbringen, wenn kein Antrag für das nächste Jahr gestellt wird. Alle mit der Förderung zusammenhängenden Unterlagen sind nach Vorlage des Verwendungsnachweises mindestens 5 Jahre aufzubewahren, soweit nicht steuerrechtliche oder andere Vorschriften eine längere Aufbewahrungszeit bestimmen. Der Antragsteller räumt im Sinne des Beschlusses NrRahmen der Verwendungsnachweisprüfung dem LSB, dem für Bildung zuständigen Ministerium, der Thüringer Staatslotterie sowie dem Landesrechnungshof (einschließlich einem von ihnen Beauftragten) ein uneingeschränktes Prüfrecht ein. 1719/2006/EG des Europäischen Parlaments Ansprechpartner zur Förderung und des Rates vom 15. November 2006 zur Einführung des Programms „Jugend in Aktion“ (ABl. EU Nr. L 327 S. 30) Ein anderer Dienst inhaltlichen Umsetzung sidn die Vereinsberater*innen und Sportjugendkoordinator*innen der Kreis- und Stadtsportbünde und im Ausland im Sinne von § 14b des Zivildienstgesetzes Entwicklungspolitischer Freiwilligendienst „weltwärts“ im Sinne der Richtlinie des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 1LSB Thüringendie Referentin SportentwicklungAnette Weidensee, E- Mail: x.xxxxxxxxx@lsb- xxxxxxxxxx.xx, Tel. August 2007 (BAnz. 2008 S. 1297) Freiwilligendienst aller Generationen im Sinne von § 2 Absatz 1a des Siebten Buches Sozialgesetzbuch Internationaler Jugendfreiwilligendienst im Sinne der Richtlinie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 20. Dezember 2010 (GMBl S. 1778) Bundesfreiwilligendienst im Sinne des Bundesfreiwilligendienstgesetzes Hiermit wird bestätigt, dass XXXXXX entsprechend § 72a SGB VIII die persönliche Eignung von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zum Zwecke der Betreuung von Minderjährigen an Hand eines erweiterten Führungszeugnisses gemäß § 30a Abs. 1 Nr. 2a BZRG zu überprüfen hat. Name geboren am: wohnhaft in: ist hiermit aufgefordert, ein erweitertes Führungszeugnis nach § 30a BZRG für die Aufnahme einer ehrenamtlichen Tätigkeit hier vorzulegen. Aufgrund der ehrenamtlichen Tätigkeit wird hiermit gleichzeitig die Gebührenbefreiung beantragt. Wir bitten um umgehende Übermittlung an die Antragstellerin/den Antragsteller (siehe unten). Mit freundlichen Grüßen Hinweise zum Datenschutz finden Sie hier0361/0000000.

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Samples: www.thueringen-sport.de

Verfahren. In den Fällen, in denen ein Antrag auf Gebührenbefreiung gestellt wird (vgl. oben III.), ist zunächst von der Erhebung der Gebühr abzusehen. Der Antrag auf Befreiung von der Ge- bühr ist von der Meldebehörde in den elektronisch an die Registerbehörde zu übermit- telnden Antrag auf Erteilung des Führungszeugnisses aufzunehmen. Die Meldebehörde gibt bei Übermittlung des Antrags an, ob die Mittellosigkeit der antragstellenden Person oder der besondere Verwendungszweck bestätigt werden kann. Im Interesse eines möglichst geringen Verwaltungsaufwands bei der Prüfung von Gebühren-Gebühren- befreiungsanträgen sollen die Anforderungen an den Nachweis der Mittellosigkeit möglichst gering gehalten werden. Wird die Gebührenbefreiung wegen des besonderen Verwendungs-Verwendungs- zwecks beantragt, ist dieser nachzuweisen. 1 Freiwilliges soziales Jahr Freiwilliges ökologisches Jahr im Sinne des Jugendfreiwilligendienstegesetzes Freiwilligendienst im Sinne des Beschlusses Nr. 1719/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. November 2006 zur Einführung des Programms „Jugend in Aktion“ (ABl. EU Nr. L 327 S. 30) Ein anderer Dienst im Ausland im Sinne von § 14b des Zivildienstgesetzes Entwicklungspolitischer Freiwilligendienst „weltwärts“ im Sinne der Richtlinie des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 1. August 2007 (BAnz. 2008 S. 1297) Freiwilligendienst aller Generationen im Sinne von § 2 Absatz 1a des Siebten Buches Sozialgesetzbuch Internationaler Jugendfreiwilligendienst im Sinne der Richtlinie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 20. Dezember 2010 (GMBl S. 1778) Bundesfreiwilligendienst im Sinne des Bundesfreiwilligendienstgesetzes Hiermit wird bestätigtLiegen die Voraussetzungen des Verzichts auf die Gebührenerhebung nicht vor, ist der An- tragsteller durch die Meldebehörde darauf hinzuweisen, dass XXXXXX entsprechend § 72a SGB VIII der Antrag auf Gebüh- renbefreiung keine Erfolgsaussicht hat und durch die persönliche Eignung von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zum Zwecke weitere Bearbeitung eines sol- xxxx Xxxxxxx die Erteilung des Führungszeugnisses erheblich verzögert werden kann. Hält der Betreuung von Minderjährigen Antragsteller den Antrag gleichwohl aufrecht, ist der Antrag auf Erteilung ei- nes Führungszeugnisses einschließlich des Antrags auf Gebührenbefreiung in Papier- form an Hand eines erweiterten Führungszeugnisses gemäß § 30a Abs. 1 Nr. 2a BZRG das Bundesamt für Justiz, Sachgebiet IV 31, 53094 Bonn, zur Entscheidung zu überprüfen hat. Name geboren am: wohnhaft in: ist hiermit aufgefordert, ein erweitertes Führungszeugnis nach § 30a BZRG für die Aufnahme einer ehrenamtlichen Tätigkeit hier vorzulegen. Aufgrund der ehrenamtlichen Tätigkeit wird hiermit gleichzeitig die Gebührenbefreiung beantragt. Wir bitten um umgehende Übermittlung an die Antragstellerin/den Antragsteller (siehe unten). Mit freundlichen Grüßen Hinweise zum Datenschutz finden Sie hierübersenden.

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Samples: www.bdkj.info

Verfahren. In den Fällen, in denen ein Antrag auf Gebührenbefreiung gestellt wird (vgl. oben III.), ist zunächst von der Erhebung der Gebühr abzusehen. Der Antrag auf Befreiung von der Ge- bühr ist von der Meldebehörde in den elektronisch an die Registerbehörde zu übermit- telnden Antrag auf Erteilung des Führungszeugnisses aufzunehmen. Die Meldebehörde gibt bei Übermittlung des Antrags an, ob die Mittellosigkeit der antragstellenden Person oder der besondere Verwendungszweck bestätigt werden kann. Im Interesse eines möglichst geringen Verwaltungsaufwands bei der Prüfung von Gebühren-Gebühren- befreiungsanträgen sollen die Anforderungen an den Nachweis der Mittellosigkeit möglichst gering gehalten werden. Wird die Gebührenbefreiung wegen des besonderen Verwendungs-Verwendungs- zwecks beantragt, ist dieser nachzuweisen. 1 Freiwilliges soziales Jahr Freiwilliges ökologisches Jahr im Sinne des Jugendfreiwilligendienstegesetzes Freiwilligendienst im Sinne des Beschlusses Nr. 1719/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. November 2006 zur Einführung des Programms „Jugend in Aktion“ (ABl. EU Nr. L 327 S. 30) Ein anderer Dienst im Ausland im Sinne von § 14b des Zivildienstgesetzes Entwicklungspolitischer Freiwilligendienst „weltwärts“ im Sinne der Richtlinie des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 1. August 2007 (BAnz. 2008 S. 1297) Freiwilligendienst aller Generationen im Sinne von § 2 Absatz 1a des Siebten Buches Sozialgesetzbuch Internationaler Jugendfreiwilligendienst im Sinne der Richtlinie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 20. Dezember 2010 (GMBl S. 1778) Bundesfreiwilligendienst im Sinne des Bundesfreiwilligendienstgesetzes Hiermit wird bestätigt, dass XXXXXX entsprechend § 72a SGB VIII die persönliche Eignung von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zum Zwecke der Betreuung von Minderjährigen an Hand eines erweiterten Führungszeugnisses gemäß § 30a Abs. 1 Nr. 2a BZRG zu überprüfen hat. Name geboren am: wohnhaft in: ist hiermit aufgefordert, ein erweitertes Führungszeugnis nach § 30a BZRG für die Aufnahme einer ehrenamtlichen Tätigkeit hier vorzulegen. Aufgrund der ehrenamtlichen Tätigkeit wird hiermit gleichzeitig die Gebührenbefreiung beantragt. Wir bitten um umgehende Übermittlung an die Antragstellerin/den Antragsteller (siehe unten). Mit freundlichen Grüßen Hinweise zum Datenschutz finden Sie hierHiermit beantrage ich Name: geboren am: wohnhaft in: gemäß § 30a Abs. 1 Nr. 2a BZRG die Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses für meine ehrenamtliche Tätigkeit. Mit freundlichen Grüßen .......................................................................... .............................................. (Name des Dokumentierenden) (Datum) Vorlage eines Führungszeugnisses gemäß Anlage 3 nach Risikoeinschätzung notwendig ja nein Unterschrift Als Mitarbeiter oder Mitarbeiterin habe ich mit Kindern und Jugendlichen zu tun. Die folgenden Verhaltensregeln sind zentrale Grundlagen meiner Arbeit.

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Verfahren. In den FällenMöglich sind Antrags- und Initiativförde- rung, die grundsätzlich gleichwertig sind. Anträge sind formlos per E-Mail an die Sparkasse zu richten. Sie können während des ganzen Jahres gestellt werden. Wegen des erheblichen Arbeitsaufwandes sollten die Anträge über mindestens 1.500,- € lauten. Damit sich das Entscheidungsgremium ein umfassendes Bild zur Beurteilung und Be- schlussfassung machen kann, sind dem Förderantrag erläuternde Unterlagen beizu- fügen. Die Anträge sollten möglichst folgende Angaben enthalten: • Aufgaben, Arbeit und Zielsetzung des An- tragstellers (u.U. Satzung oder Vertrag) • inhaltliche Beschreibung der geplanten und zu fördernden Maßnahmen • Finanzierungsplan, der einen Kostenvor- anschlag für die geplante Maßnahme ent- halten sollte und die Aufbringung der Mittel darstellt • gültiger Freistellungsbescheid bei als ge- meinnützig anerkannten Vereinen und In- stitutionen Das Gremium behält sich vor, sachverstän- digen Rat einzuholen, gegebenenfalls Gut- achten einzufordern, z.B. beim KSB, beim Landkreis und bei der Stadt Celle. Die Vergabe der Mittel erfolgt nach einer Empfehlung des Förderausschusses der Sparkasse durch die Geschäftsführung der Regionalstiftung der niedersächsischen Sparkassen in denen ein Antrag auf Gebührenbefreiung gestellt wird Hannover. Die gesamte Bear- beitungszeit beträgt mehrere Monate. Die Antragsfristen sind für 2020 • der 16.04.2020 (vgl1. oben III.Sitzung), ist zunächst • der 25.08.2020 (2. Sitzung) und • der 27.10.2020(3. Sitzung). Die Anträge werden von der Erhebung Sparkasse auf- bereitet und auf ihre steuerliche Unbedenk- lichkeit vorgeprüft. Sie werden sodann dem Gremium vorge- legt, das entweder sofort entscheidet oder festlegt, für welche Anträge weitere Unter- lagen, Gutachten, Stellungnahmen usw. einzuholen sind. Sofern eine Weiterleitung beschlossen wird sind die Anträge an die Regionalstiftung in Hannover zu leiten. Ein Rechtsanspruch auf Weiterleitung der Gebühr abzusehenAnträge und Förderung aus Mitteln der Re- gionalstiftung besteht nicht. Fördermaßnahmen können über mehrere Jahre verteilt werden. Eine Verschiebung in das Folgejahr ist möglich. Abgelehnte An- träge können nicht wieder gestellt werden. Der Antrag auf Befreiung von Projektträger erhält über die finanzielle Förderung einen Förderbescheid der Ge- bühr ist von der Meldebehörde in den elektronisch an die Registerbehörde zu übermit- telnden Antrag auf Erteilung des Führungszeugnisses aufzunehmenRegio- nalstiftung. Die Meldebehörde gibt bei Übermittlung des Antrags anFördermittel werden erst dann ausgezahlt, ob wenn sich der Empfänger mit den im Bewilligungsbescheid ausgewie- senen Bedingungen und Auflagen einver- standen erklärt sowie die Mittellosigkeit ggf. zusätzlich an- geforderten Unterlagen vorgelegt hat. Nach Abschluss der antragstellenden Person oder der besondere Verwendungszweck bestätigt werden kann. Im Interesse eines möglichst geringen Verwaltungsaufwands bei der Prüfung Maßnahme muss von Gebühren-befreiungsanträgen sollen die Anforderungen an den Nachweis der Mittellosigkeit möglichst gering gehalten Antragstellern eine ordnungsgemäße Verwendung nachgewiesen werden. Wird die Gebührenbefreiung wegen des besonderen Verwendungs-zwecks beantragt, ist dieser nachzuweisenStiftungs- und Gemeinwohlmanagement Xxxxxxxxxxxx 0 00000 Xxxxxxx Tel. 1 Freiwilliges soziales Jahr Freiwilliges ökologisches Jahr im Sinne des Jugendfreiwilligendienstegesetzes Freiwilligendienst im Sinne des Beschlusses Nr. 1719/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. November 2006 zur Einführung des Programms „Jugend in Aktion“ (ABl. EU Nr. L 327 S. 30) Ein anderer Dienst im Ausland im Sinne von § 14b des Zivildienstgesetzes Entwicklungspolitischer Freiwilligendienst „weltwärts“ im Sinne der Richtlinie des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 1. August 2007 (BAnz. 2008 S. 1297) Freiwilligendienst aller Generationen im Sinne von § 2 Absatz 1a des Siebten Buches Sozialgesetzbuch Internationaler Jugendfreiwilligendienst im Sinne der Richtlinie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 20. Dezember 2010 (GMBl S. 1778) Bundesfreiwilligendienst im Sinne des Bundesfreiwilligendienstgesetzes Hiermit wird bestätigt, dass XXXXXX entsprechend § 72a SGB VIII die persönliche Eignung von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zum Zwecke der Betreuung von Minderjährigen an Hand eines erweiterten Führungszeugnisses gemäß § 30a Abs. 1 Nr. 2a BZRG zu überprüfen hat. Name geboren am: wohnhaft in: ist hiermit aufgefordert, ein erweitertes Führungszeugnis nach § 30a BZRG für die Aufnahme einer ehrenamtlichen Tätigkeit hier vorzulegen. Aufgrund der ehrenamtlichen Tätigkeit wird hiermit gleichzeitig die Gebührenbefreiung beantragt. Wir bitten um umgehende Übermittlung an die Antragstellerin/den Antragsteller (siehe unten). Mit freundlichen Grüßen Hinweise zum Datenschutz finden Sie hier.05371 / 00 000 00

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Verfahren. In Es wird ein wettbewerbliches Ausschreibungsverfahren durchgeführt und nach folgenden Kri- terien eine Auswahl der Projekte /Projektstellen vorgenommen: • Anträge können von den Fällendie Promovierenden/sich künstlerisch Qualifizierenden betreu- enden Professor:innen gestellt werden. • Die Anträge können für Stellen für namentlich benannte Promovierende/Qualifizierende gestellt werden. • Das Vorhaben wurde entlang der strategischen Ausrichtung der Hochschule in Form der Themenfelder „Digitalisierung und Gesellschaft“, „Nachhaltige Entwicklung“ und „Mo- bilität“ oder unter Bezug auf ein Forschungsfeld mit profil-/strukturbildendem Potenzial entwickelt. • Das Qualifikationsvorhaben ist in denen ein Antrag auf Gebührenbefreiung gestellt wird (vglForschungsumfeld bzw. oben III.), ist zunächst von der Erhebung der Gebühr abzusehen. Der Antrag auf Befreiung von der Ge- bühr ist von der Meldebehörde tragfähiges Arbeitsumfeld in den elektronisch o.g. strategischen Schwerpunkten eingebettet oder es ist ein Einzelvorhaben, das ggf. an ein bestehendes Forschungsvorhaben anknüpft; auch Kolleg:innen, die Registerbehörde zu übermit- telnden Antrag auf Erteilung des Führungszeugnisses aufzunehmenbisher wenig an der h_da geforscht haben, können Anträge entsprechend der o.g. Die Meldebehörde gibt bei Übermittlung des Antrags anAusrichtun- gen einreichen. • Das Forschungsvorhaben ist so angelegt, ob dass es Potential für eine Doktorarbeit/künst- lerische Qualifikationsarbeit bietet, die Mittellosigkeit der antragstellenden Person oder der besondere Verwendungszweck bestätigt in ca. 3 Jahren abgeschlossen werden kann. Im Interesse eines möglichst geringen Verwaltungsaufwands bei Die/der Prüfung Promovierende bzw. künstlerische Qualifikand:in muss die formalen Zulas- sungskriterien der titelvergebenden bzw. der Qualifikation beurteilenden Einrichtung er- füllen. • Die Antragsteller:innen verfügen über ein ausgewiesenes Forschungsprofil (nachgewie- sen insbesondere über bisherige Drittmittelprojekte, Publikationen, Projektdokumenta- tionen, Ausstellungen/Ausstellungsbeteiligungen, herausragende künstlerische Arbei- ten, wissenschaftliche/künstlerische Auszeichnungen/Preise). Es gelten dabei die fach- üblichen Standards der Dokumentation von GebührenForschungskompetenz bzw. künstlerischer Kompetenz. • Das Qualifikationsvorhaben verfügt über eine hohe wissenschaftliche und/oder künstle- rische Qualität. • Das Forschungs-/Arbeitsumfeld bietet eine gute Perspektive für außerhochschulische Netzwerkbildung und/oder verfügt über ein hohes Potenzial für Wissenstransfer. • Es besteht die Möglichkeit, das Forschungsumfeld in die Studiengangskonzepte der je- weiligen Fachbereiche insbesondere mit Blick auf das neu zu entwickelnde forschungs- orientierte Masterprogramm einzubinden. Die Vergabe der Projektstellen für den wissenschaftlichen und künstlerischen Mittelbau er- folgtanhand der o.g. Kriterien durch ein Gutachtergremium. Dieses setzt sich zusammen aus den Sprecher:innen der Promotionszentren an der h_da (3 Stimmen), der ZFE-befreiungsanträgen sollen die Anforderungen an den Nachweis Leitung (1 Stimmen),die/dem Vorsitzenden des Senatsausschusses für Forschung und Entwicklung (1 Stimme), der Mittellosigkeit möglichst gering gehalten Graduiertenschule (1 Stimme) und dem Vizepräsidium Forschung und Nachhal- tige Entwicklung(1 Stimme). Bei Bedarf können weitere Fachgutachter:innen hinzugezogen werden. Wird die Gebührenbefreiung wegen des besonderen Verwendungs-zwecks beantragt, ist dieser nachzuweisen. 1 Freiwilliges soziales Jahr Freiwilliges ökologisches Jahr Die beantragten und bewilligten Stellen für den wissenschaftlichen und/oder künstlerischen Mittelbau werden im Sinne des Jugendfreiwilligendienstegesetzes Freiwilligendienst jeweiligen Fachbereich eingestellt und an der/den antragstellenden Pro- fessur(en) verortet. Die Mitarbeitenden werden zur wissenschaftlichen oder künstlerischen Qualifikation befristet eingestellt. Der wissenschaftliche Mittelbau promoviert in den Promoti- onszentren der h_da oder kooperativ im Sinne des Beschlusses NrIn- und Ausland. 1719/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. November 2006 zur Einführung des Programms „Jugend in Aktion“ (ABl. EU Nr. L 327 S. 30) Ein anderer Dienst Der künstlerische Mittelbau promo- viert kooperativ im In- und Ausland im Sinne oder weist seine künstlerische Entfaltung nach. Die Mittelbaustellen werden als 75% TV-H13 Stellen vergeben und dienen der Qualifikation. Fürdie TV-H Stellen gilt: Während der Vorbereitungszeit (Probezeit des Anstellungsvertra- ges) von6 Monaten muss das Exposé vom Promotionsausschuss des jeweiligen Promotions- zentrums, von § 14b des Zivildienstgesetzes Entwicklungspolitischer Freiwilligendienst „weltwärts“ im Sinne der Richtlinie des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 1. August 2007 einem zu bildenden künstlerischen Qualifikationsausschuss oder durch die Partneruniversität angenommen werden (BAnz. 2008 S. 1297) Freiwilligendienst aller Generationen im Sinne von § 2 Absatz 1a des Siebten Buches Sozialgesetzbuch Internationaler Jugendfreiwilligendienst im Sinne der Richtlinie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 20. Dezember 2010 (GMBl S. 1778) Bundesfreiwilligendienst im Sinne des Bundesfreiwilligendienstgesetzes Hiermit wird bestätigt, dass XXXXXX entsprechend § 72a SGB VIII die persönliche Eignung von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zum Zwecke der Betreuung von Minderjährigen an Hand eines erweiterten Führungszeugnisses gemäß § 30a Abs. 1 Nr. 2a BZRG zu überprüfen hat. Name geboren am: wohnhaft in: ist hiermit aufgefordert, ein erweitertes Führungszeugnis nach § 30a BZRG für die Aufnahme einer ehrenamtlichen Tätigkeit hier vorzulegen. Aufgrund der ehrenamtlichen Tätigkeit wird hiermit gleichzeitig die Gebührenbefreiung beantragt. Wir bitten um umgehende Übermittlung an die Antragstellerin/den Antragsteller (siehe untenAbbruchkriterium). Mit freundlichen Grüßen Hinweise zum Datenschutz finden Sie hierDann starten 3 Jahre Promoti- onszeit bzw. künstlerische Qualifikationszeit (75% TV-H13 mit 2 SWS Deputat). Am Ende der 3,5 Jahre kann nach Mittelverfügbarkeit ein zusätzlicher „Puffer“ von bis zu 6 Monaten ge- währt werden (Verlängerung oder Restlaufzeit des Vertrages). Die Doktorand:innen und Qual- fikand:innen erhalteneine Sachmittelpauschale (keine IT bzw. Grundausstattung). Die Doktorand:innen/künstlerischen Qualifikand:innnen verpflichten sich zur Teilnahme am Programm der Graduiertenschule und engagieren sich in der Europäischen Universität EUt+ möglichst mit einem Forschungsaufenthalt ggf. auch an anderen internationalen Partner- hoch-schulen. In Abhängigkeit von der fachlichen Übereinstimmung ist die EUt+ zu bevorzu- gen. Finanzielle Mittel werden bereitgestellt.

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Samples: wissenschaft.hessen.de

Verfahren. In 4.2.1 Nach Bestätigung versendet die Trägerin der Eingliederungshilfe (Listenverfahren) die neuen Entgelte an die Verbände bzw. Leistungserbringer. Das Angebot wird geprüft. Ergibt die Prüfung, dass das Angebot nicht der vereinbarten Anpassung entspricht, informiert der Leistungserbringer oder der Verband über die Abweichung. Die Trägerin der Eingliederungshilfe prüft. Bei Bestätigung der Abweichung wird das Entgelt korrigiert. Dieses Verfahren sollte in der Regel innerhalb von 2 Wochen nach der Annahme der pauschalen Anpassung durch die Leistungserbringer abgeschlossen sein. Ist das Entgelt geprüft und bestätigt, wird das Unterschriftenverfahren eingeleitet. Die Verbände bzw. Leistungserbringer erhalten im Vorweg die Anlagen 3.2 ff als Entwurf zur nochmaligen Prüfung. Es werden mit den Fällen, in denen ein Antrag auf Gebührenbefreiung gestellt wird Verbänden bzw. Leistungserbringern Terminabsprachen zur Unterzeichnung der Anlagen durch den Leistungserbringer und die Trägerin der Eingliederungshilfe getroffen. Weitere Regelungen Wird von Selbstzahlern eine höhere Vergütung als von Sozialhilfeberechtigten verlangt und reicht das Einkommen zur Deckung dieser Vergütung (vglzuzüglich ggf. oben III.)des Weiteren notwendigen Lebensunterhalts nach § 27b Abs. 2 SGB XII) nicht aus, ist zunächst von der Erhebung der Gebühr abzusehen. Der Antrag auf Befreiung von der Ge- bühr ist von der Meldebehörde in den elektronisch an die Registerbehörde Selbstzahlersatz entsprechend zu übermit- telnden Antrag auf Erteilung des Führungszeugnisses aufzunehmensenken. Die Meldebehörde gibt bei Übermittlung Regelungen des Antrags an, ob die Mittellosigkeit der antragstellenden Person oder der besondere Verwendungszweck bestätigt werden kann. Im Interesse eines möglichst geringen Verwaltungsaufwands bei der Prüfung von Gebühren-befreiungsanträgen sollen die Anforderungen an den Nachweis der Mittellosigkeit möglichst gering gehalten werden. Wird die Gebührenbefreiung wegen des besonderen Verwendungs-zwecks beantragt, ist dieser nachzuweisen. 1 Freiwilliges soziales Jahr Freiwilliges ökologisches Jahr im Sinne des Jugendfreiwilligendienstegesetzes Freiwilligendienst im Sinne des Beschlusses Nr. 1719/2006/EG des Europäischen Parlaments Wohn- und des Rates vom 15. November 2006 zur Einführung des Programms „Jugend in Aktion“ Betreuungsvertragsgesetzes (ABl. EU Nr. L 327 S. 30WBVG) Ein anderer Dienst im Ausland im Sinne von § 14b des Zivildienstgesetzes Entwicklungspolitischer Freiwilligendienst „weltwärts“ im Sinne der Richtlinie des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 1. August 2007 (BAnz. 2008 S. 1297) Freiwilligendienst aller Generationen im Sinne von § 2 Absatz 1a des Siebten Buches Sozialgesetzbuch Internationaler Jugendfreiwilligendienst im Sinne der Richtlinie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 20. Dezember 2010 (GMBl S. 1778) Bundesfreiwilligendienst im Sinne des Bundesfreiwilligendienstgesetzes Hiermit wird bestätigt, dass XXXXXX entsprechend § 72a SGB VIII die persönliche Eignung von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zum Zwecke der Betreuung von Minderjährigen an Hand eines erweiterten Führungszeugnisses gemäß § 30a Abs. 1 Nr. 2a BZRG zu überprüfen hat. Name geboren am: wohnhaft in: ist hiermit aufgefordert, ein erweitertes Führungszeugnis nach § 30a BZRG für die Aufnahme einer ehrenamtlichen Tätigkeit hier vorzulegen. Aufgrund der ehrenamtlichen Tätigkeit wird hiermit gleichzeitig die Gebührenbefreiung beantragt. Wir bitten um umgehende Übermittlung an die Antragstellerin/den Antragsteller (siehe unten). Mit freundlichen Grüßen Hinweise zum Datenschutz finden Sie hierbleiben hiervon unberührt.

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Samples: www.hamburg.de

Verfahren. In den FällenGegenstand dieses Verfahrens ist die Planfeststellung des OWP „EnBW He Dreiht“, in denen bestehend aus 64 Windenergieanlagen sowie deren parkinterner Verkabelung. Das beantragte Vorhaben „EnBW He Dreiht“ stellt ein Antrag auf Gebührenbefreiung gestellt wird (vgl. oben III.)Neuvorhaben dar, ist zunächst von der Erhebung der Gebühr abzusehen. Der Antrag auf Befreiung von der Ge- bühr ist von der Meldebehörde in den elektronisch an die Registerbehörde zu übermit- telnden Antrag auf Erteilung des Führungszeugnisses aufzunehmen. Die Meldebehörde gibt bei Übermittlung des Antrags anfür das ein neues, ob die Mittellosigkeit der antragstellenden Person oder der besondere Verwendungszweck bestätigt werden kann. Im Interesse eines möglichst geringen Verwaltungsaufwands bei der Prüfung von Gebühren-befreiungsanträgen sollen die Anforderungen an den Nachweis der Mittellosigkeit möglichst gering gehalten werden. Wird die Gebührenbefreiung wegen des besonderen Verwendungs-zwecks beantragt, ist dieser nachzuweisenvollumfängliches Planfeststellungsverfahren nach § 45 Abs. 1 Freiwilliges soziales Jahr Freiwilliges ökologisches Jahr WindSeeG i.V.m. § 73 VwVfG durchzuführen ist. Insbesondere handelt es sich nicht um eine Planänderung vor Fertigstellung des Vorhabens im Sinne des Jugendfreiwilligendienstegesetzes Freiwilligendienst § 76 VwVfG. Zwar hatte das BSH bereits 2007 eine Genehmigung - ergänzt 2010 durch einen Nachtragsbescheid - für einen Offshore-Windpark namens „EnBW He Dreiht“ zur Errichtung und Betrieb von insgesamt 119 WEA einschließlich Nebenanlagen wie der parkinternen Verkabelung und einer Umspannstation nach der Verordnung über Anlagen seewärts der Begrenzung des deutschen Küstenmeeres (Seeanlagenverordnung - SeeAnlV) erteilt. Allerdings sind die Genehmigung vom 20.12.2007 und der Nachtragsbescheid vom 22.02.2010 wegen nicht fristgerechter Erfüllung der dazugehörigen Meilensteine mit Ablauf des 15.07.2018 erloschen, sodass es an der Grundlage für eine Änderung mangelt. Das Erlöschen der Genehmigung vom 20.12.2007 und des Nachtragsbescheides vom 22.02.2010 berührt nicht die Wirksamkeit des für das Vorhaben erteilten Zuschlags der Bundesnetzagentur vom 13.04.2017. Als Neuvorhaben besteht für die Errichtung und den Betrieb des OWP „EnBW He Dreiht“ eine Pflicht zur Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nach § 6 Satz 2 UVPG i.V.m. Nummer 1.6.1 der Anlage 1 zum UVPG. Einer Vorprüfung im Sinne Einzelfall bedurfte es insofern nicht. Für das Vorhaben ist ein UVP-Verfahren nach den Vorschriften der §§ 15 ff. UVPG durchgeführt worden. Die nach § 17 UVPG und § 18 UVPG erforderliche Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung wurde durchgeführt. Der Beginn des Beschlusses Nr. 1719/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. November 2006 zur Einführung des Programms „Jugend in Aktion“ (ABl. EU Nr. L 327 S. 30) Ein anderer Dienst Beteiligungsverfahrens wurde gemäß § 20 UPVG auch im Ausland UVP-Portal des Bundes bekannt gemacht. Die nach § 19 UVPG erforderlichen Unterlagen standen für einen Monat über einen Verwes auf die BSH- Internetseite im Sinne von § 14b UVP-Portal digital zur Verfügung und lagen in den beiden Bibliotheken des Zivildienstgesetzes Entwicklungspolitischer Freiwilligendienst „weltwärts“ im Sinne der Richtlinie des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit BSH zur Einsicht aus. Die beteiligten Behörden, anerkannten Naturschutzvereinigungen und Entwicklung vom 1Öffentlichenkeit hatte bis zum 27.05.2022 Gelegenheit, Stellungnahmen, Äußerungen und Einwendungen abzugeben. August 2007 (BAnz. 2008 S. 1297) Freiwilligendienst aller Generationen im Sinne von § 2 Absatz 1a des Siebten Buches Sozialgesetzbuch Internationaler Jugendfreiwilligendienst im Sinne der Richtlinie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 20. Dezember 2010 (GMBl S. 1778) Bundesfreiwilligendienst im Sinne des Bundesfreiwilligendienstgesetzes Hiermit wird bestätigtDie Umweltverträglichkeitsprüfung hat ergeben, dass XXXXXX entsprechend von dem Vorhaben „EnBW He Dreiht“ keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter des UVPG ausgehen bzw. dass erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen des Vorhabens „EnBW He Dreiht“ unter Einhaltung bestimmter Maßnahmen ausgeschlossen, vermindert oder ausgeglichen werden können. Dieses Ergebnis folgt aus der zusammenfassenden Darstellung nach § 72a SGB VIII 24 UVPG (siehe unter B. II. 4. a) aa)) und begründeten Bewertung der nach dem jetzigen Planungsstand erkennbaren und prognostizierbaren Auswirkungen des Vorhabens auf die persönliche Eignung von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zum Zwecke der Betreuung von Minderjährigen an Hand eines erweiterten Führungszeugnisses gemäß Meeresumwelt nach § 30a 25 UVPG (siehe unter B. II. 4. a) bb)). Gemäß § 54 Abs. 1 NrUVPG ist, wenn ein Vorhaben, für das eine UVP-Pflicht besteht, erhebliche grenzüberschreitende Umweltauswirkungen haben kann, frühzeitig der jeweils betroffene Staat über das Vorhaben zu informieren. 2a BZRG zu überprüfen hatIm Rahmen der durchgeführten Umweltverträglichkeitsprüfung haben sich keine Anhaltspunkte für grenzüberschreitende Umweltauswirkungen des Vorhabens „EnBW He Dreiht“ ergeben. Name geboren am: wohnhaft in: Wie oben unter B. II. 3. f) ausgeführt, ist hiermit aufgeforderttrotzdem vorsorglich eine Benachrichtigung der ESPOO-Kontaktstelle der Niederlande per Email am 19.11.2021 bzw. 22.11.2021 über das Vorhaben mittels Formblatt nach Anhang II gemäß Art. II Ziffer 4 der „Gemeinsame[n] Erklärung über die Zusammenarbeit bei der Durchführung grenzüberschreitender Umweltverträglichkeitsprüfungen sowie grenzüberschreitender Strategischer Umweltprüfungen im deutsch-niederländischen Grenzbereich zwischen dem Ministerium für Infrastruktur und Umwelt der Niederlande und dem Bundesministerium für Umwelt, ein erweitertes Führungszeugnis nach § 30a BZRG für die Aufnahme einer ehrenamtlichen Tätigkeit hier vorzulegen. Aufgrund Naturschutz und Reaktorsicherheit der ehrenamtlichen Tätigkeit wird hiermit gleichzeitig die Gebührenbefreiung beantragt. Wir bitten um umgehende Übermittlung an die Antragstellerin/den Antragsteller (siehe unten)Bundesrepublik Deutschland“ in deutscher und niederländischer Sprache erfolgt. Mit freundlichen Grüßen Hinweise zum Datenschutz finden Sie hierEmail vom 20.01.2022 teilte die ESPOO-Kontaktstelle der Niederlande mit, dass sie in ihrer Rolle als Kontaktstelle keine Rückmeldung habe.

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Verfahren. In Art. 3 Abs. 1 definiert die möglichen Akkreditierungsinstrumente (System- und Pro- grammakkreditierung) ohne Präferenz für ein bestimmtes Verfahren und eröffnet zugleich die Möglichkeit für andere Akkreditierungswege, die ebenfalls den FällenKriterien nach Art. 2 verpflichtet sind (Experimentierklausel). Außerdem wird auch für diese Verfahren, in denen ein Antrag für die die Kriterien des Art. 2 gelten, durch die Bezugnahme auf Gebührenbefreiung gestellt wird den Abs. 2 Satz 1 die Einhaltung europäischer Qualitätsstandards (vgl. oben III.), ist zunächst von ESG) im Hinblick auf die Beteiligung der Erhebung der Gebühr abzusehenWissenschaft entsprechend den Regelungen des Staatsvertra- ges festgeschrieben. Der Antrag auf Befreiung von Akkreditierungsrat kann im Rahmen der Ge- bühr ist von Abstimmung mit dem Land seine Zustimmung nur verweigern, wenn die Verfahren dem Art. 2, dem Abs. 2 Satz 1 sowie den in diesem Staatsvertrag und in der Meldebehörde in den elektronisch an die Registerbehörde zu übermit- telnden Antrag auf Erteilung des Führungszeugnisses aufzunehmenRechtsverordnung nach Art. Die Meldebehörde gibt bei Übermittlung des Antrags an, ob die Mittellosigkeit 4 festgelegten Grundsätzen zur angemessenen Beteiligung der antragstellenden Person oder der besondere Verwendungszweck bestätigt werden kannWissen- schaft nicht entsprechen. Im Interesse eines möglichst geringen Verwaltungsaufwands bei der Prüfung von Gebühren-befreiungsanträgen sollen Abs. 2 normiert die Anforderungen an den Nachweis die Verfahren der Mittellosigkeit möglichst gering gehalten werdenProgramm- und Systemak- kreditierung einschließlich der Einbeziehung aller relevanten Stakeholder und fach- lich affiner Hochschullehrerinnen und -lehrer in die Begutachtung, die durch EQAR- gelistete und vom Akkreditierungsrat zugelassene Agenturen erfolgt. Wird die Gebührenbefreiung wegen des besonderen Verwendungs-zwecks beantragt, ist dieser nachzuweisen. 1 Freiwilliges soziales Jahr Freiwilliges ökologisches Jahr im Sinne des Jugendfreiwilligendienstegesetzes Freiwilligendienst im Sinne des Beschlusses Nr. 1719/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. November 2006 zur Einführung des Programms „Jugend in Aktion“ (ABl. EU Nr. L 327 Für alternative Verfahren i.S. 30) Ein anderer Dienst im Ausland im Sinne von § 14b des Zivildienstgesetzes Entwicklungspolitischer Freiwilligendienst „weltwärts“ im Sinne der Richtlinie des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 1. August 2007 (BAnz. 2008 S. 1297) Freiwilligendienst aller Generationen im Sinne von § 2 Absatz 1a des Siebten Buches Sozialgesetzbuch Internationaler Jugendfreiwilligendienst im Sinne der Richtlinie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 20. Dezember 2010 (GMBl S. 1778) Bundesfreiwilligendienst im Sinne des Bundesfreiwilligendienstgesetzes Hiermit wird bestätigt, dass XXXXXX entsprechend § 72a SGB VIII die persönliche Eignung von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zum Zwecke der Betreuung von Minderjährigen an Hand eines erweiterten Führungszeugnisses gemäß § 30a Abs. 1 NrNummer 3 gelten die Vorgaben des Abs. 2a BZRG 2 Satz 2 (Agen- turpflicht) nicht. Auch hinsichtlich des Verfahrens wird die nähere Ausgestaltung den Rechtsverord- nungen der Länder im Hinblick auf die unter Art. 2 dargestellten Gründe überlas- sen. Abs. 3: Die Entwicklung eines wissenschaftsadäquaten Verfahrens zur Benennung der begutachtenden Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer wird der HRK übertragen, die bereits im Rahmen der DFG etablierte und bewährte Verfahren praktiziert. Nähere Anforderungen zu überprüfen hatden fachlichen Anforderungen an die Gutach- ter und Gutachterinnen sind in den Rechtsverordnungen festzulegen (Art. Name geboren am4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 4). Damit kann auf detaillierte Regelungen zur Gewinnung von Gutachtern im Staatsvertrag verzichtet werden. Das Verfahren bedarf der Zu- stimmung des Stiftungsrates, in dem die Länder die Mehrheit stellen. Die Agenturen sind an das Verfahren gebunden. Abs. 4 gewährt den Hochschulen ein Recht auf Stellungnahme vor der abschlie- ßenden Entscheidung des Akkreditierungsrates. Abs. 5: wohnhaft in: ist hiermit aufgefordertAbweichend von dem bisher praktizierten Verfahren der Akkreditierung soll künftig differenziert werden zwischen Begutachtung und Erstellung des Gutachtens mit Beschluss- und Bewertungsempfehlungen einerseits, ein erweitertes Führungszeugnis nach § 30a BZRG die durch die Agenturen (System- und Programmakkreditierung) vorzunehmen sind, und der Akkreditie- rungsentscheidung andererseits, die künftig durch den Akkreditierungsrat erfolgen soll. Diese Maßnahme dient der Deregulierung und Effizienzsteigerung, da auf die- se Weise eine konsistente Entscheidungspraxis auf der Grundlage der vorgegebe- nen Kriterien gefördert wird, indem die bisher häufig unterschiedlichen Agentur- standards entfallen. Ferner werden klare Rechtsverhältnisse zwischen den privat- rechtlich organisierten Agenturen als Dienstleister für die Aufnahme einer ehrenamtlichen Tätigkeit hier vorzulegenHochschulen und dem hoheitlich tätigen Akkreditierungsrat geschaffen. Aufgrund Die Akkreditierungsentscheidung wird ausdrücklich als Verwaltungsakt definiert (Abs. 5 Satz 4), gegen den der ehrenamtlichen Tätigkeit Ver- waltungsrechtsweg eröffnet wird hiermit gleichzeitig die Gebührenbefreiung beantragt(Abs. Wir bitten um umgehende Übermittlung an die Antragstellerin/den Antragsteller (siehe unten7). Mit freundlichen Grüßen Hinweise zum Datenschutz finden Sie hierEine Abweichung von der Beschluss- und Bewertungsempfehlung bedarf der Begründung. Die in Abs. 5 vorgesehene Aufteilung der das Verfahren abschließenden Entschei- dung in die Feststellung der formalen Kriterien einerseits und der fachlich- inhaltlichen Kriterien andererseits folgt inhaltlich der Trennung dieser Kritierien in Art. 2. Die Aufteilung dient aber auch der Verfahrensökonomie: Die formalen Krite- rien bedürfen keiner Prüfung durch die Gutachter der Agenturen, deren Einhaltung prüft die Geschäftsstelle der Agentur selbst und erstellt den Prüfbericht. Die Begut- achtung betrifft nur den fachlich-inhaltlichen Teil. Damit werden die Gutachter von der Prüfung rein formaler Kriterien entlastet. Weiterhin knüpft der Staatsvertrag an diese Trennung auch bei der Festlegung von qualifizierten Mehrheiten der beteilig- ten Hochschullehrer an. Solche sind nur bei Entscheidungen erforderlich, bei denen es um die fachlich-inhaltlichen Fragen geht (Art. 4 Abs. 3 Satz 2). Abs. 8: Für die Durchführung der Akkreditierungsverfahren erhebt der Akkreditie- rungsrat nach Maßgabe der Gebührenordnung (Art. 6 Abs. 4) von den Hochschulen Gebühren. Für die Hochschulen und das Akkreditierungssystem insgesamt erge- ben sich damit folgende Konsequenzen: Neben den Gebühren für die Akkreditie- rungsentscheidung fallen für die Hochschulen Kosten für die Begutachtung durch die Agenturen an. Diese verringern sich jedoch durch den Wegfall der Entschei- dungsfunktion gegenüber den bisherigen Entgelten, da die Verfahren bei den Agen- turen weniger komplex angelegt werden können und der Aufwand sich damit redu- ziert. Zusätzlich ermöglicht der Staatsvertrag, die für die Begutachtung durch die Agenturen anfallenden Entgelte der Hochschulen ggf. zu begrenzen. So sieht die Verordnungsermächtigung die Möglichkeit zur Regulierung der Agenturentgelte vor, um die angestrebte Kostenreduzierung zu erreichen (Art. 4 Abs. 5). Auch die Übertragung der Akkreditierungsentscheidung auf den Akkreditierungsrat ist grundsätzlich kostenrelevant, da durch die Prüfung der Gutachten mit Be- schluss- und Bewertungsempfehlungen zur Vorbereitung der Entscheidungen im Akkreditierungsrat Aufwand für die Geschäftsstelle des Akkreditierungsrates ent- steht. Dem steht jedoch ein erhebliches Maß an Aufwands- und damit Kostenredu- zierung gegenüber, das sich insbesondere ergibt durch - den signifikanten Rückgang der Programmakkreditierungen aufgrund des zu- nehmenden Trends zur Systemakkreditierung - den Wegfall der bisherigen Verfahren zur Überwachung des Akkreditierungsge- schehens - den Verzicht auf die Akkreditierung von Agenturen zugunsten eines formalen Zu- lassungsverfahrens auf der Basis der Mitgliedschaft in European Quality As- surance Register for Higher Education (EQAR), Art. 5 Abs. 3 Nummer 5 - den in der Programmakkreditierung inzwischen nahezu flächendeckenden Über- gang auf weniger aufwendige Reakkreditierungen - die Verlängerung der Reakkreditierungsfristen, die im Rahmen der Rechtsver- ordnungen vorgesehen werden. Vor diesem Hintergrund ist davon auszugehen, dass sich sowohl die für die Hoch- schulen als auch für das Gesamtsystem ergebenden Kosten zumindest nicht ver- teuern, perspektivisch in dem Maße, in dem die o. a. Rahmenbedingungen wirksam werden, sogar verringern können. Abs. 6 regelt die Dokumentations- und Veröffentlichungspflichten.

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Verfahren. In den Fällen, in denen ein Antrag auf Gebührenbefreiung gestellt wird (vgl. oben III.), ist zunächst von der Erhebung der Gebühr abzusehen. Der Antrag auf Befreiung von der Ge- bühr ist von der Meldebehörde in den elektronisch an die Registerbehörde zu übermit- telnden Antrag auf Erteilung des Führungszeugnisses aufzunehmen. Die Meldebehörde gibt bei Übermittlung des Antrags an, ob die Mittellosigkeit der antragstellenden Person oder der besondere Verwendungszweck bestätigt werden kann. Im Interesse eines möglichst geringen Verwaltungsaufwands bei der Prüfung von Gebühren-befreiungsanträgen sollen die Anforderungen an den Nachweis der Mittellosigkeit möglichst gering gehalten werden. Wird die Gebührenbefreiung wegen des besonderen Verwendungs-zwecks beantragt, ist dieser nachzuweisen. 1 Freiwilliges soziales Jahr Freiwilliges ökologisches Jahr im Sinne des Jugendfreiwilligendienstegesetzes Freiwilligendienst im Sinne des Beschlusses Nr. 1719/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. November 2006 zur Einführung des Programms „Jugend in Aktion“ (ABl. EU Nr. L 327 S. 30) Ein anderer Dienst im Ausland im Sinne von § 14b des Zivildienstgesetzes Entwicklungspolitischer Freiwilligendienst „weltwärts“ im Sinne der Richtlinie des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 1. August 2007 (BAnz. 2008 S. 1297) Freiwilligendienst aller Generationen im Sinne von § 2 Absatz 1a des Siebten Buches Sozialgesetzbuch Internationaler Jugendfreiwilligendienst im Sinne der Richtlinie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 20. Dezember 2010 (GMBl S. 1778) Bundesfreiwilligendienst im Sinne des Bundesfreiwilligendienstgesetzes Hiermit wird bestätigt, dass XXXXXX entsprechend § 72a SGB VIII die persönliche Eignung von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zum Zwecke der Betreuung von Minderjährigen an Hand eines erweiterten Führungszeugnisses gemäß § 30a Abs. 1 Nr. 2a BZRG zu überprüfen hat. Name geboren am: wohnhaft in: ist hiermit aufgefordert, ein erweitertes Führungszeugnis nach § 30a BZRG für die Aufnahme einer ehrenamtlichen Tätigkeit hier vorzulegen. Aufgrund der ehrenamtlichen Tätigkeit wird hiermit gleichzeitig die Gebührenbefreiung beantragt. Wir bitten um umgehende Übermittlung an die Antragstellerin/den Antragsteller (siehe unten). Mit freundlichen Grüßen Hinweise zum Datenschutz finden Sie hierHiermit beantrage ich Name: geboren am: wohnhaft in: gemäß § 30a Abs. 1 Nr. 2a BZRG die Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses für meine ehrenamtliche Tätigkeit. Mit freundlichen Grüßen .......................................................................... .............................................. (Name des Dokumentierenden) (Datum) Vorlage eines Führungszeugnisses gemäß Anlage 3 nach Risikoeinschätzung notwendig ja nein Datum der Aufnahme der Tätigkeit: Datum der Vorlage des Führungszeugnisses: Unterschrift Als Mitarbeiter oder Mitarbeiterin habe ich mit Kindern und Jugendlichen zu tun. Die folgenden Verhaltensregeln sind zentrale Grundlagen meiner Arbeit.

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Verfahren. In den Fällen(1) Erste Stufe - Gesprächsankündigung, in denen erstes Dienstgespräch Besteht der durch Tatsachen begründete Eindruck, dass eine Beschäftigte/ein Antrag auf Gebührenbefreiung gestellt wird Be- schäftigter suchtgefährdet oder schon abhängig ist, muss die bzw. der zuständige un- mittelbare Vorgesetzte sie/ihn unter Nennung der Thematik unverzüglich zu einem ers- ten Dienstgespräch einladen und dafür einen festen Termin innerhalb von 2 Wochen ansetzen. Die Betroffene/der Betroffene kann zum ersten Dienstgespräch ein Mitglied des örtli- chen Personalrats, gegebenenfalls die örtliche Schwerbehindertenvertretung oder eine Person ihres/seines Vertrauens an ihrer/seiner Dienststelle hinzuziehen. Auf diese Möglichkeit ist die Betroffene/der Betroffene bei der Einladung zum ersten Dienstge- spräch hinzuweisen. Beim ersten Dienstgespräch händigt die/der Vorgesetzte der/dem Betroffenen ein Exemplar der Dienstvereinbarung Sucht und erstes Informationsmaterial aus, empfiehlt eine Suchtberatungsstelle bzw. einen psychosozialen Dienst aufzusuchen oder mit ei- nem Helferkreis für Suchtkranke (vgl. oben III.)§ 11) Kontakt aufzunehmen, ist zunächst von der Erhebung der Gebühr abzusehenund zeigt - ggf. Der Antrag auf Befreiung von der Ge- bühr ist von der Meldebehörde in den elektronisch an die Registerbehörde zu übermit- telnden Antrag auf Erteilung des Führungszeugnisses aufzunehmennach fachlicher Beratung durch eine Fachkraft - Wege zur Hilfe auf. Die Meldebehörde gibt bei Übermittlung des Antrags anbzw. der Vorgesetzte prüft - soweit notwendig - dabei auch, ob innerbetriebliche Maßnahmen in Betracht kommen, die Mittellosigkeit geeignet sind, der/dem Betroffenen eine positive Verhaltensänderung - insbesondere die Abstinenz - zu erleichtern (z. B. anderes Auf- gabenfeld, anderer Lehrauftrag, veränderte Stundenplangestaltung). Gleichzeitig teilt sie bzw. er der/dem Betroffenen mit, dass bei fortgesetzter Auffälligkeit die bzw. der antragstellenden Person oder zuständige nächsthöhere Vorgesetzte und der besondere Verwendungszweck bestätigt für das zweite Gespräch vorgesehene Personenkreis eingeschaltet wird und die Familie verständigt werden kann. Ferner klärt sie bzw. er die/den Betroffene(n) über eventuelle dienst- bzw. arbeitsrecht- liche Konsequenzen, insbesondere die gem. § 4 Abs. 2 möglichen Maßnahmen auf. Über dieses Gespräch wird Xxxxxxxxxxxxxx bewahrt und keine inhaltliche Aktennotiz ge- fertigt. Es werden lediglich der Grund und der Zeitpunkt des Gesprächs festgehalten. Die bzw. der Betroffene erhält eine Mehrfertigung der Notiz. Wird kein zweites Gespräch nötig, ist die Aufzeichnung nach einem Jahr zu vernichten. Im Interesse eines möglichst geringen Verwaltungsaufwands bei der Prüfung Kultusministerium kann das Dienstgespräch von Gebühren-befreiungsanträgen sollen die Anforderungen an den Nachweis der Mittellosigkeit möglichst gering gehalten einer Vertreterin/einem Vertreter des Amtschefs geführt werden. Wird die Gebührenbefreiung wegen des besonderen Verwendungs-zwecks beantragt, ist dieser nachzuweisen. 1 Freiwilliges soziales Jahr Freiwilliges ökologisches Jahr im Sinne des Jugendfreiwilligendienstegesetzes Freiwilligendienst im Sinne des Beschlusses Nr. 1719/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. November 2006 zur Einführung des Programms „Jugend in Aktion“ (ABl. EU Nr. L 327 S. 30) Ein anderer Dienst im Ausland im Sinne von § 14b des Zivildienstgesetzes Entwicklungspolitischer Freiwilligendienst „weltwärts“ im Sinne der Richtlinie des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 1. August 2007 (BAnz. 2008 S. 1297) Freiwilligendienst aller Generationen im Sinne von § 2 Absatz 1a des Siebten Buches Sozialgesetzbuch Internationaler Jugendfreiwilligendienst im Sinne der Richtlinie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 20. Dezember 2010 (GMBl S. 1778) Bundesfreiwilligendienst im Sinne des Bundesfreiwilligendienstgesetzes Hiermit wird bestätigt, dass XXXXXX entsprechend § 72a SGB VIII die persönliche Eignung von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zum Zwecke der Betreuung von Minderjährigen an Hand eines erweiterten Führungszeugnisses gemäß § 30a Abs. 1 Nr. 2a BZRG zu überprüfen hat. Name geboren am: wohnhaft in: ist hiermit aufgefordert, ein erweitertes Führungszeugnis nach § 30a BZRG für die Aufnahme einer ehrenamtlichen Tätigkeit hier vorzulegen. Aufgrund der ehrenamtlichen Tätigkeit wird hiermit gleichzeitig die Gebührenbefreiung beantragt. Wir bitten um umgehende Übermittlung an die Antragstellerin/den Antragsteller (siehe unten). Mit freundlichen Grüßen Hinweise zum Datenschutz finden Sie hier.

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Samples: arbeitsschutz-schule.kultus-bw.de

Verfahren. In den Fällen, in denen ein Antrag auf Gebührenbefreiung gestellt wird (vgl. oben III.), ist zunächst von der Erhebung der Gebühr abzusehen. Der Antrag auf Befreiung von der Ge- bühr Gebühr ist von der Meldebehörde in den elektronisch an die Registerbehörde zu übermit- telnden übermittelnden Antrag auf Erteilung des Führungszeugnisses aufzunehmen. Die Meldebehörde gibt bei Übermittlung des Antrags an, ob die Mittellosigkeit der antragstellenden Person oder der besondere Verwendungszweck bestätigt werden kann. Im Interesse eines möglichst geringen Verwaltungsaufwands bei der Prüfung von Gebühren-Gebühren- befreiungsanträgen sollen die Anforderungen an den Nachweis der Mittellosigkeit möglichst gering gehalten werden. Wird die Gebührenbefreiung wegen des besonderen Verwendungs-zwecks Verwendungszwecks beantragt, ist dieser nachzuweisen. 1 Freiwilliges soziales Jahr Freiwilliges ökologisches Jahr im Sinne des Jugendfreiwilligendienstegesetzes Freiwilligendienst im Sinne des Beschlusses Nr. 1719/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. November 2006 zur Einführung des Programms „Jugend in Aktion“ (ABl. EU Nr. L 327 S. 30) Ein anderer Dienst im Ausland im Sinne von § 14b des Zivildienstgesetzes Entwicklungspolitischer Freiwilligendienst „weltwärts“ im Sinne der Richtlinie des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 1. August 2007 (BAnz. 2008 S. 1297) Freiwilligendienst aller Generationen im Sinne von § 2 Absatz 1a des Siebten Buches Sozialgesetzbuch Internationaler Jugendfreiwilligendienst im Sinne der Richtlinie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 20. Dezember 2010 (GMBl S. 1778) Bundesfreiwilligendienst im Sinne des Bundesfreiwilligendienstgesetzes Hiermit wird bestätigtLiegen die Voraussetzungen des Verzichts auf die Gebührenerhebung nicht vor, ist der Antragsteller durch die Meldebehörde darauf hinzuweisen, dass XXXXXX entsprechend § 72a SGB VIII der Antrag auf Gebührenbefreiung keine Erfolgsaussicht hat und durch die persönliche Eignung von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zum Zwecke weitere Bearbeitung eines solchen Antrags die Erteilung des Führungszeugnisses erheblich verzögert werden kann. Hält der Betreuung von Minderjährigen Antragsteller den Antrag gleichwohl aufrecht, ist der Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses einschließlich des Antrags auf Gebührenbefreiung in Papierform an Hand eines erweiterten Führungszeugnisses gemäß § 30a Abs. 1 Nr. 2a BZRG das Bundesamt für Justiz, Sachgebiet IV 31, 53094 Bonn, zur Entscheidung zu überprüfen hat. Name geboren am: wohnhaft in: ist hiermit aufgefordert, ein erweitertes Führungszeugnis nach § 30a BZRG für die Aufnahme einer ehrenamtlichen Tätigkeit hier vorzulegen. Aufgrund der ehrenamtlichen Tätigkeit wird hiermit gleichzeitig die Gebührenbefreiung beantragt. Wir bitten um umgehende Übermittlung an die Antragstellerin/den Antragsteller (siehe unten). Mit freundlichen Grüßen Hinweise zum Datenschutz finden Sie hierübersenden.

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Samples: Vereinbarung Zur Umsetzung Des Schutzauftrages Nach § 8 a SGB Viii Sowie

Verfahren. In den FällenDie Festsetzung von Mindestarbeitsentgelten nach dem MiArbG erfolgt in 2 Stufen: Zunächst prüft der vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) errichtete, in denen ein Antrag auf Gebührenbefreiung gestellt wird (vgl. oben III.)ständige Hauptausschuss für Min- destarbeitsentgelte, ist zunächst von kurz Hauptausschuss, unter umfassender Berücksichtigung der Erhebung der Gebühr abzusehen. Der Antrag auf Befreiung von der Ge- bühr ist von der Meldebehörde in den elektronisch an die Registerbehörde zu übermit- telnden Antrag auf Erteilung des Führungszeugnisses aufzunehmen. Die Meldebehörde gibt bei Übermittlung des Antrags ansozialen und ökonomischen Auswirkun- gen, ob die Mittellosigkeit der antragstellenden Person in einem Wirtschaftszweig soziale Verwerfungen vorliegen und Mindestarbeitsentgelte festgesetzt, geändert oder der besondere Verwendungszweck bestätigt aufgehoben werden kann. Im Interesse eines möglichst geringen Verwaltungsaufwands bei der Prüfung von Gebühren-befreiungsanträgen sollen die Anforderungen an den Nachweis der Mittellosigkeit möglichst gering gehalten werden. Wird die Gebührenbefreiung wegen des besonderen Verwendungs-zwecks beantragt, ist dieser nachzuweisen. 1 Freiwilliges soziales Jahr Freiwilliges ökologisches Jahr im Sinne des Jugendfreiwilligendienstegesetzes Freiwilligendienst im Sinne des Beschlusses Nr. 1719/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. November 2006 zur Einführung des Programms „Jugend in Aktion“ (ABl. EU Nr. L 327 S. 30) Ein anderer Dienst im Ausland im Sinne von § 14b des Zivildienstgesetzes Entwicklungspolitischer Freiwilligendienst „weltwärts“ im Sinne der Richtlinie des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 1. August 2007 (BAnz. 2008 S. 1297) Freiwilligendienst aller Generationen im Sinne von § 2 Absatz 1a des Siebten Buches Sozialgesetzbuch Internationaler Jugendfreiwilligendienst im Sinne der Richtlinie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 20. Dezember 2010 (GMBl S. 1778) Bundesfreiwilligendienst im Sinne des Bundesfreiwilligendienstgesetzes Hiermit wird bestätigt, dass XXXXXX entsprechend § 72a SGB VIII die persönliche Eignung von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zum Zwecke der Betreuung von Minderjährigen an Hand eines erweiterten Führungszeugnisses gemäß § 30a S Abs. 1 Nr. 2a BZRG zu überprüfen hat. Name geboren am: wohnhaft in: ist hiermit aufgefordert, ein erweitertes Führungszeugnis nach § 30a BZRG für die Aufnahme einer ehrenamtlichen Tätigkeit hier vorzulegen. Aufgrund der ehrenamtlichen Tätigkeit wird hiermit gleichzeitig die Gebührenbefreiung beantragt. Wir bitten um umgehende Übermittlung an die Antragstellerin/den Antragsteller (siehe untenMiArbG). Mit freundlichen Grüßen Hinweise zum Datenschutz finden Sie hierDer Hauptausschuss besteht aus einem Vorsitzenden und 6 Mitgliedern. Mit- glied im Ausschuss darf werden, wer die sozialen und ökonomischen Auswirkungen von Mindestarbeitsentgelten einschätzen kann. Den Vorsitzenden und 2 Stellvertreter schlägt das BMAS vor. Je 2 weitere Mitglieder schlagen die Spitzenorganisatio- nen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer vor. Die Ernennung sämtlicher Mitglieder erfolgt durch die Bundesregierung. Die Tätigkeit ist ehrenamtlich und weisungsfrei (§ 2 MiArbG). Beschließt der Hauptausschuss, dass in einem Wirtschaftszweig Mindestarbeitsentgelte festgelegt, geändert oder aufgehoben werden sollen, so ist dafür der Fachausschuss des Wirtschaftsbereichs zuständig (§ 4 Abs. 2 MiArbG i. V. m. § 9 MiArbG). Fachausschüsse werden paritätisch aus Kreisen der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber sowie mit einem Vorsitzenden besetzt. Weitere Sachverständige ohne Stimmrecht können hinzugezogen werden (§§ 5, 6 MiArbG). Der zuständige Fachausschuss kann nach Art der Tätigkeit, Qualifikation der Arbeitnehmer und Regionen differenzieren. In jedem Fall muss er sicherstel- len, dass seine Entscheidung geeignet ist, angemessene Arbeitsbedingungen zu schaffen, faire und funktionierende Wettbewer- bsbedingungen zu gewährleisten und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu erhalten (§ 4 Abs. 4 MiArbG). Vor Festsetzung, Änderung oder Aufhebung von Mindestarbeitsbedingungen gibt das BMAS den obersten Arbeitsbehörden der beteiligten Länder, den Arbeitnehmern und Arbeitgebern sowie Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden des Wirt- schaftszweigs Gelegenheit zur schriftlichen wie auch mündlichen Stellungnahme (§ 7 MiArbG). Nach Festsetzung erhält auch der Hauptausschuss Gelegenheit zur Stellungnahme (§ 4 Abs. 2 Satz S MiArbG). Das BMAS kann festgesetzte Mindestarbeitsentgelte der Bundesregierung vorschlagen, die sie als Rechtsverordnung befri- stet oder unbefristet erlassen kann (§ 4 Abs. S MiArbG). Dasselbe gilt für Änderungen oder Aufhebungen von Mindestarbeits- entgelten (§ 9 MiArbG). Weder die Bundesregierung noch das BMAS dürfen den Beschluss des Fachausschusses inhaltlich än- dern, sie können ihn lediglich ablehnen oder übernehmen[1]. [1] Zum Ganzen Sittard, NZA 2009 S. S46.

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Verfahren. In den Fällen, in denen ein Antrag auf Gebührenbefreiung gestellt wird (vgl. oben III.), ist zunächst von der Erhebung der Gebühr abzusehen. Der Antrag auf Befreiung von der Ge- bühr Gebühr ist von der Meldebehörde in den elektronisch an die Registerbehörde zu übermit- telnden übermittelnden Antrag auf Erteilung des Führungszeugnisses aufzunehmen. Die Meldebehörde gibt bei Übermittlung des Antrags an, ob die Mittellosigkeit der antragstellenden Person oder der besondere Verwendungszweck bestätigt werden kann. Im Interesse eines möglichst geringen Verwaltungsaufwands bei der Prüfung von Gebühren-befreiungsanträgen sollen die Anforderungen an den Nachweis der Mittellosigkeit möglichst gering gehalten werden. Wird die Gebührenbefreiung wegen des besonderen Verwendungs-zwecks beantragt, ist dieser nachzuweisen. 1 Freiwilliges soziales Jahr Freiwilliges ökologisches Jahr im Sinne des Jugendfreiwilligendienstegesetzes Freiwilligendienst im Sinne des Beschlusses Nr. 1719/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. November 2006 zur Einführung des Programms „Jugend in Aktion“ (ABl. EU Nr. L 327 S. 30) Ein anderer Dienst im Ausland im Sinne von § 14b des Zivildienstgesetzes Entwicklungspolitischer Freiwilligendienst „weltwärts“ im Sinne der Richtlinie des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 1. August 2007 (BAnz. 2008 S. 1297) Freiwilligendienst aller Generationen im Sinne von § 2 Absatz 1a des Siebten Buches Sozialgesetzbuch Internationaler Jugendfreiwilligendienst im Sinne der Richtlinie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 20. Dezember 2010 (GMBl S. 1778) Bundesfreiwilligendienst im Sinne des Bundesfreiwilligendienstgesetzes Hiermit wird bestätigtIm Interesse eines möglichst geringen Verwaltungsaufwands bei der Prüfung von Gebührenbefreiungsanträgen sollen die Anforderungen an den Nachweis der Mittellosigkeit möglichst gering gehalten werden. Wird die Gebührenbefreiung wegen des besonderen Verwendungszwecks beantragt, ist dieser nachzuweisen. Liegen die Voraussetzungen des Verzichts auf die Gebührenerhebung nicht vor, ist der Antragsteller durch die Meldebehörde darauf hinzuweisen, dass XXXXXX entsprechend § 72a SGB VIII der Antrag auf Gebührenbefreiung keine Erfolgsaussicht hat und durch die persönliche Eignung von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zum Zwecke weitere Bearbeitung eines solchen Antrags die Erteilung des Führungszeugnisses erheblich verzögert werden kann. Hält der Betreuung von Minderjährigen Antragsteller den Antrag gleichwohl aufrecht, ist der Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses einschließlich des Antrags auf Gebührenbefreiung in Papierform an Hand eines erweiterten Führungszeugnisses gemäß § 30a Abs. 1 Nr. 2a BZRG das Bundesamt für Justiz, Sachgebiet IV 31, 53094 Bonn, zur Entscheidung zu überprüfen hat. Name geboren am: wohnhaft in: ist hiermit aufgefordert, ein erweitertes Führungszeugnis nach § 30a BZRG für die Aufnahme einer ehrenamtlichen Tätigkeit hier vorzulegen. Aufgrund der ehrenamtlichen Tätigkeit wird hiermit gleichzeitig die Gebührenbefreiung beantragt. Wir bitten um umgehende Übermittlung an die Antragstellerin/den Antragsteller (siehe unten). Mit freundlichen Grüßen Hinweise zum Datenschutz finden Sie hierübersenden.

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Verfahren. In den FällenDas Dezernat Personal - Sachgebiet Aus-, in denen ein Antrag Fort- und Weiterbildung - legt dem Bildungsaus- schuss die durch die Mitarbeiter eingereichten Anträge auf Gebührenbefreiung gestellt wird (vgl. oben III.), ist zunächst von der Erhebung der Gebühr abzusehenFörderung einer Bildungsmaß- nahme zur Beratung vor. Der Antrag auf Befreiung von Bildungsausschuss tritt in der Ge- bühr ist von der Meldebehörde in den elektronisch an Regel 14-tägig zusammen. Bei dringlichen Angelegenheiten werden außerplanmäßige Sitzungen einberufen. Der Bildungsausschuss informiert die Registerbehörde zu übermit- telnden Antrag auf Erteilung des Führungszeugnisses aufzunehmenDienststelle über sein Beratungsergebnis. Die Meldebehörde gibt bei Übermittlung des Antrags an, ob die Mittellosigkeit der antragstellenden Person oder der besondere Verwendungszweck bestätigt werden kann. Im Interesse eines möglichst geringen Verwaltungsaufwands bei der Prüfung von Gebühren-befreiungsanträgen sollen die Anforderungen an den Nachweis der Mittellosigkeit möglichst gering gehalten werden. Wird die Gebührenbefreiung wegen des besonderen Verwendungs-zwecks beantragt, ist dieser nachzuweisen. 1 Freiwilliges soziales Jahr Freiwilliges ökologisches Jahr im Sinne des Jugendfreiwilligendienstegesetzes Freiwilligendienst im Sinne des Beschlusses Nr. 1719/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. November 2006 zur Einführung des Programms „Jugend in Aktion“ Dienst- stelle leitet ihren Entscheidungsvorschlag sodann dem Personalrat zu (ABl. EU Nr. L 327 S. 30) Ein anderer Dienst im Ausland im Sinne von § 14b des Zivildienstgesetzes Entwicklungspolitischer Freiwilligendienst „weltwärts“ im Sinne der Richtlinie des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 1. August 2007 (BAnz. 2008 S. 1297) Freiwilligendienst aller Generationen im Sinne von § 2 Absatz 1a des Siebten Buches Sozialgesetzbuch Internationaler Jugendfreiwilligendienst im Sinne der Richtlinie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 20. Dezember 2010 (GMBl S. 1778) Bundesfreiwilligendienst im Sinne des Bundesfreiwilligendienstgesetzes Hiermit wird bestätigt, dass XXXXXX entsprechend § 72a SGB VIII die persönliche Eignung von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zum Zwecke der Betreuung von Minderjährigen an Hand eines erweiterten Führungszeugnisses Mitbestimmungsrecht gemäß § 30a 65 Abs. 1 Nr. 2a BZRG zu überprüfen hat4 PersVG LSA). Name geboren am: wohnhaft in: ist hiermit aufgefordertDurch das Sachgebiet Aus-, ein erweitertes Führungszeugnis nach § 30a BZRG Fort- und Weiterbildung erhalten der Antragsteller und der zu- ständige Vorgesetzte eine schriftliche Mitteilung über die Förderfähigkeit und die Zuschuss- höhe. Im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten können von der Dienststelle Zuschüsse in Staffelungen von 30 v.H., 50 v.H. und 100 v.H. festgesetzt werden, wenn die beruflichen Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen im vorrangigen Interesse der Dienststelle liegen. Gibt es keinen nachvollziehbaren Nutzen für die Aufnahme Medizinische Fakultät oder steht der Aufwand in keinem angemessenen Verhältnis zum Ergebnis, besteht keine Förderungsmöglichkeit. Anträge auf Förderung einer ehrenamtlichen Tätigkeit hier vorzulegenFort- und Weiterbildungsveranstaltung sind vom Antragsteller mit einer ausführlichen Begründung des Vorgesetzten (Instituts-/Klinikdirektor, Direktorin Pflege- dienst, Dezernenten und Leiter der zentralen Bereiche) auf dem vorgegebenen Antragsformular unter Berücksichtigung einer Anmeldefrist von mindestens 4 Wochen vor Beginn der Veranstal- tung an das Sachgebiet Aus-, Fort- und Weiterbildung zu richten. Aufgrund Später eingehende oder un- vollständig ausgefüllte Anträge werden grundsätzlich nicht berücksichtigt. Dies gilt gleicherma- ßen, wenn sich ein Mitarbeiter ohne vorherige Zustimmung der ehrenamtlichen Tätigkeit wird hiermit gleichzeitig die Gebührenbefreiung beantragt. Wir bitten um umgehende Übermittlung an die Antragstellerin/den Antragsteller (siehe unten). Mit freundlichen Grüßen Hinweise zum Datenschutz finden Sie hierDienststelle zu einer Fort- und Weiterbildung angemeldet hat.

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