Common use of Vergütung/DCC-Ertragssatz Clause in Contracts

Vergütung/DCC-Ertragssatz. 5.1 DCC-Transaktionen werden dem Vertrags- partner von Xxxxxxxxx in der mit ihm vereinbar- ten Abrechnungswährung vergütet. Concardis erstattet dem Vertragspartner für jeden im Rahmen von DCC umgerechneten und bei Con- cardis eingereichten Kartenumsatz das in der Servicevereinbarung/Zusatzvereinbarung ge- nannte Entgelt (DCC-Ertragssatz). Die Erstattung wird von dem Serviceentgelt des Vertragspart- ners, das dieser für die Abrechnung des Karten- umsatzes an Concardis zu entrichten hat, in Ab- zug gebracht. Übermittelt der Vertragspartner einen umgerechneten Kartenumsatz nicht bis 2.00 Uhr des auf den Transaktionstag folgenden Tages elektronisch an Concardis, entfällt die Vergütungspflicht der Concardis. 5.2 Concardis behält sich vor, den DCC-Ertragssatz zu ändern. Eine Änderung wird dem Vertrags- partner mindestens 30 Tage vor deren Inkraft- treten schriftlich bekannt gegeben. Ist der Ver- tragspartner mit der Änderung nicht einverstanden, kann er die DCC-Option mit einer Frist von zehn Tagen zum Monatsende durch eingeschriebenen Brief kündigen.

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Samples: Kartenakzeptanzvertrag

Vergütung/DCC-Ertragssatz. 5.1 DCC-Transaktionen werden dem Vertrags- partner Vertragspartner von Xxxxxxxxx in der mit ihm vereinbar- ten Abrechnungswährung vereinbarten Abrech- nungswährung vergütet. Concardis erstattet dem Vertragspartner für jeden im Rahmen von DCC umgerechneten und bei Con- cardis Concardis eingereichten Kartenumsatz das in der Servicevereinbarung/Zusatzvereinbarung ge- nannte Zu- satzvereinbarung genannte Entgelt (DCC-ErtragssatzErtrags- satz). Die Erstattung wird von dem Serviceentgelt der Kommission des Vertragspart- nersVertragspartners, das dieser für die Abrechnung des Karten- umsatzes Kartenumsatzes an Concardis zu entrichten hat, in Ab- zug Abzug gebracht. Übermittelt der Vertragspartner Vertrags- partner einen umgerechneten Kartenumsatz nicht bis 2.00 Uhr des auf den Transaktionstag folgenden folgen- den Tages elektronisch an Concardis, entfällt die Vergütungspflicht der Concardis. 5.2 Concardis behält sich vor, den DCC-Ertragssatz zu ändern. Eine Änderung wird dem Vertrags- partner Vertragspartner mindestens 30 Tage vor deren Inkraft- treten Inkrafttreten schriftlich bekannt gegeben. Ist der Ver- tragspartner Vertrags- partner mit der Änderung nicht einverstanden, kann er die DCC-Option mit einer Frist von zehn Tagen zum Monatsende durch eingeschriebenen Brief kündigen.

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Samples: Kartenakzeptanzvertrag

Vergütung/DCC-Ertragssatz. 5.1 DCC-Transaktionen werden dem Vertrags- partner Vertragspartner von Xxxxxxxxx Con- Cardis in der mit ihm vereinbar- ten vereinbarten Abrechnungswährung vergütet. Concardis ConCardis erstattet dem Vertragspartner für jeden im Rahmen von DCC umgerechneten und bei Con- cardis eingereichten ConCardis ein- gereichten Kartenumsatz das in der Servicevereinbarung/Servicevereinbarung/ Zusatzvereinbarung ge- nannte genannte Entgelt (DCC-Ertragssatz). Die Erstattung wird von dem Serviceentgelt des Vertragspart- nersVertrags- partners, das dieser für die Abrechnung des Karten- umsatzes Kartenumsatzes an Concardis ConCardis zu entrichten hat, in Ab- zug Abzug gebracht. Übermittelt Übermit- telt der Vertragspartner einen umgerechneten Kartenumsatz nicht bis 2.00 Uhr des auf den Transaktionstag folgenden Tages elektronisch an ConcardisConCardis, entfällt die Vergütungspflicht Vergütungs- pflicht der ConcardisConCardis. 5.2 Concardis ConCardis behält sich vor, den DCC-Ertragssatz zu ändern. Eine Änderung wird dem Vertrags- partner Vertragspartner mindestens 30 Tage vor deren Inkraft- treten Inkrafttreten schriftlich bekannt gegeben. Ist der Ver- tragspartner Vertragspartner mit der Änderung nicht einverstandeneinverstan- den, kann er die DCC-Option mit einer Frist von zehn Tagen zum Monatsende durch eingeschriebenen Brief kündigen.

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Samples: Kartenakzeptanzvertrag

Vergütung/DCC-Ertragssatz. 5.1 DCC-Transaktionen werden dem Vertrags- partner Vertragspartner von Xxxxxxxxx XxxXxxxxx in der mit ihm vereinbar- ten Abrechnungswährung an seinem Geschäftssitz gültigen Landeswährung vergütet. Concardis ConCardis erstattet dem Vertragspartner für jeden im Rahmen von DCC umgerechneten und bei Con- cardis ConCardis eingereichten Kartenumsatz das in der Servicevereinbarung/Zusatzvereinbarung ge- nannte genannte Entgelt (DCC-Ertragssatz). Die Erstattung wird von dem Serviceentgelt des Vertragspart- nersVertragspartners, das dieser für die Abrechnung des Karten- umsatzes Kartenumsatzes an Concardis ConCardis zu entrichten hat, in Ab- zug Abzug gebracht. Übermittelt der Vertragspartner einen umgerechneten Kartenumsatz nicht bis 2.00 02:00 Uhr des auf den Transaktionstag folgenden Tages elektronisch an ConcardisConCardis, entfällt die Vergütungspflicht der ConcardisConCardis. 5.2 Concardis ConCardis behält sich vor, den DCC-Ertragssatz zu ändern. Eine Änderung wird dem Vertrags- partner Vertragspartner mindestens 30 Tage vor deren Inkraft- treten In- krafttreten schriftlich bekannt gegeben. Ist der Ver- tragspartner Vertragspartner mit der Änderung nicht einverstanden, kann er die DCC-Option mit einer Frist von zehn Tagen zum Monatsende durch eingeschriebenen Brief kündigenkün- digen.

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Samples: Kartenakzeptanzvertrag

Vergütung/DCC-Ertragssatz. 15_3300_4.0_DE_de/Stand 06/2022 15_3300_4.0_DE_de/Stand 09/2022 5.1 DCC-Transaktionen werden dem Vertrags- partner Vertragspartner von Xxxxxxxxx in der mit ihm vereinbar- ten Abrechnungswährung vereinbarten Ab- rechnungswährung vergütet. Concardis erstattet dem Vertragspartner für jeden im Rahmen von DCC umgerechneten und bei Con- cardis eingereichten Concardis einge- reichten Kartenumsatz das in der ServicevereinbarungServiceverein- barung/Zusatzvereinbarung ge- nannte genannte Entgelt (DCC-Ertragssatz). Die Erstattung wird von dem Serviceentgelt des Vertragspart- nersVertragspartners, das dieser für die Abrechnung des Karten- umsatzes Kartenumsatzes an Concardis Con- cardis zu entrichten hat, in Ab- zug Abzug gebracht. Übermittelt Über- mittelt der Vertragspartner einen umgerechneten umgerechne- ten Kartenumsatz nicht bis 2.00 Uhr des auf den Transaktionstag folgenden Tages elektronisch an Seite 36 von 56 Bedingungen der Concardis GmbH für die Akzeptanz und Abrechnung von Kredit- und Debitkarten Concardis, entfällt die Vergütungspflicht der ConcardisCon- cardis. 5.2 Concardis behält sich vor, den DCC-Ertragssatz zu ändern. Eine Änderung wird dem Vertrags- partner mindestens 30 Tage vor deren Inkraft- treten Inkrafttre- ten schriftlich bekannt gegeben. Ist der Ver- tragspartner Vertrags- partner mit der Änderung nicht einverstanden, kann er die DCC-Option mit einer Frist von zehn Tagen zum Monatsende durch eingeschriebenen Brief kündigen.

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