Vergütung/DCC-Ertragssatz. 5.1 eDCC-Transaktionen werden dem Vertragspartner von Concardis in der mit ihm vereinbarten Abrechnungswährung vergütet. Xxxxxxxxx erstattet dem Vertragspartner für jeden im Rahmen von eDCC umgerechneten und bei Concardis eingereichten Kartenumsatz das in der Service- vereinbarung/Zusatzvereinbarung genannte Entgelt (eDCC-Ertragssatz). Die Erstattung wird von dem Serviceentgelt des Vertragspartners, das dieser für die Abrechnung des Kartenumsatzes an Concardis zu entrichten hat, in Abzug gebracht. 5.2 Concardis behält sich vor, den eDCC-Ertragssatz zu ändern. Eine Änderung wird dem Vertragspartner mindestens 30 Tage vor deren Inkrafttreten schriftlich bekannt gegeben. Ist der Vertragspartner mit der Änderung nicht einverstanden, kann er die eDCC-Option mit einer Frist von zehn Tagen zum Monatsende durch eingeschriebenen Brief kündigen. Diese außerordentliche Kündigung kann nur innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Mitteilung über die Änderung des eDCC-Ertragssatzes erfolgen.
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Samples: Concardis Payengine Terms and Conditions, Concardis Payengine Terms and Conditions
Vergütung/DCC-Ertragssatz. 5.1 eDCCDCC-Transaktionen werden dem Vertragspartner von Concardis Xxxxxxxxx in der mit ihm vereinbarten Abrechnungswährung Abrechnungs- währung vergütet. Xxxxxxxxx erstattet dem Vertragspartner Vertrags- partner für jeden im Rahmen von eDCC DCC umgerechneten und bei Concardis eingereichten Kartenumsatz das in der Service- vereinbarungServicevereinbarung/Zusatzvereinbarung genannte Entgelt (eDCCDCC-Ertragssatz). Die Erstattung wird von dem Serviceentgelt des Vertragspartners, das dieser für die Abrechnung des Kartenumsatzes an Concardis zu entrichten ent- richten hat, in Abzug gebracht. Übermittelt der Ver- tragspartner einen umgerechneten Kartenumsatz nicht bis 2.00 Uhr des auf den Transaktionstag folgenden Tages elektronisch an Concardis, entfällt die Vergü- tungspflicht der Concardis.
5.2 Concardis behält sich vor, den eDCCDCC-Ertragssatz zu ändernän- dern. Eine Änderung wird dem Vertragspartner mindestens mindes- tens 30 Tage vor deren Inkrafttreten schriftlich bekannt gegeben. Ist der Vertragspartner mit der Änderung nicht einverstanden, kann er die eDCCDCC-Option mit einer Frist von zehn Tagen zum Monatsende durch eingeschriebenen eingeschrie- benen Brief kündigen. Diese außerordentliche Kündigung kann nur innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Mitteilung über die Änderung des eDCC-Ertragssatzes erfolgen.
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Samples: Kartenakzeptanzvertrag
Vergütung/DCC-Ertragssatz. 5.1 eDCCDCC-Transaktionen werden dem Vertragspartner von Concardis Xxxxxxxxx in der mit ihm vereinbarten Abrechnungswährung Abrech- nungswährung vergütet. Xxxxxxxxx Concardis erstattet dem Vertragspartner für jeden im Rahmen von eDCC DCC umgerechneten und bei Concardis eingereichten Kartenumsatz das in der Service- vereinbarungServicevereinbarung/Zusatzvereinbarung Zu- satzvereinbarung genannte Entgelt (eDCCDCC-ErtragssatzErtrags- satz). Die Erstattung wird von dem Serviceentgelt des Vertragspartners, das dieser für die Abrechnung Abrech- nung des Kartenumsatzes an Concardis zu entrichten entrich- ten hat, in Abzug gebracht. Übermittelt der Ver- tragspartner einen umgerechneten Kartenumsatz nicht bis 2.00 Uhr des auf den Transaktionstag fol- genden Tages elektronisch an Concardis, entfällt die Vergütungspflicht der Concardis.
5.2 Concardis behält sich vor, den eDCCDCC-Ertragssatz zu ändern. Eine Änderung wird dem Vertragspartner mindestens 30 Tage vor deren Inkrafttreten schriftlich bekannt gegeben. Ist der Vertragspartner Vertrags- partner mit der Änderung nicht einverstanden, kann er die eDCCDCC-Option mit einer Frist von zehn Tagen zum Monatsende durch eingeschriebenen Brief kündigen. Diese außerordentliche Kündigung kann nur innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Mitteilung über die Änderung des eDCC-Ertragssatzes erfolgen.
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Samples: Kartenakzeptanzvertrag