Vergütung der Vorstandsmitglieder Musterklauseln

Vergütung der Vorstandsmitglieder. 1. Grundzüge des Bisherigen Vergütungssystems und des Neuen Vergütungssys- tems
Vergütung der Vorstandsmitglieder. III.1. Fixe Vergütung Jedes Mitglied des Vorstands der Gesellschaft hat Anspruch auf eine fixe jährliche Vergütung. Gemäß den in Pkt. II oben dargelegten Grundsätzen orientiert sich die fixe Vergütungskomponente am Tätigkeits- und Verantwortungsbereich jedes einzelnen Vorstandsmitglieds entsprechend der bestehenden Aufgabenverteilung. Dies hat zur Folge, dass den einzelnen Vorstandsmitgliedern je nach ihrer strategischen und operativen Verantwortung unterschiedliche Vergütungen zustehen. Der in Österreich üblichen Praxis folgend, ist die fixe Vergütung in vierzehn Teilbeträge unterteilt und wird am Ende eines jeden Monats ausbezahlt. Die fixe Vergütung kann einmal jährlich an die geänderten makroökonomischen Indikatoren, wie die in Österreich üblicherweise herangezogenen Konsumentenpreisindices, angepasst werden. Unter Anwendung der hierin dargestellten Grundsätze wird die derzeitige Vorstandsvergütung wie aus Pkt. III.1. der Anlage A ersichtlich festgelegt. Die fixe Vergütungskomponente für Vorstandsmitglieder, die möglicherweise nach der Annahme dieser Vergütungspolitik in die Gesellschaft eintreten, ist innerhalb der durch die Fixvergütung für den CEO definierten Grenzen festzulegen. Diese Beträge können als relevant und den oben genannten Grundsätzen der Gesellschaft sowie dem Verantwortungsbereich der Vorstandsmitglieder entsprechend angesehen werden. Wiederholte Benchmark-Studien gegenüber vergleichbaren Industrieunternehmen von Wienerberger in den letzten Jahren zeigen, dass die Fixvergütung für die Mitglieder des Wienerberger Vorstands der Marktpraxis entsprechen. Im Vergleich zu anderen Branchenunternehmen legt die Gesamtvergütungsstruktur für den Vorstand von Wienerberger einen geringeren Fokus auf den fixen Vergütungsbestandteil und betont stattdessen die Langfristkomponente.
Vergütung der Vorstandsmitglieder. Im Geschäftsjahr 2021 war Xxxx Xxxxxxxxx Xxxx Alleinvorstand der 11 88 0 Solutions AG. Die Vergütung des Vorstands der 11 88 0 Solutions AG basierte im Geschäftsjahr 2021 grundsätzlich auf zwei verschiedenen Vergütungssystemen: - Mit Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung am 16. Juni 2021 hat die Hauptversammlung ein neues Vergütungssystem für den Vorstand gemäß §§ 87a, 120a Abs. 1 Satz 1 AktG gebilligt („Neues Vergütungssystem“). Das Neue Vergütungssystem findet Anwendung auf alle Anstellungsverträge von Mitgliedern des Vorstands, die nach dem 16. Juni 2021 abgeschlossen, verlängert oder geändert wurden. Eine vollständige Beschreibung des Neuen Vergütungssystems für den Vorstand ist über die Internetseite unter xxxxx://xx.00000.xxx/xxxxxxxxxx-xxxxxxxx-xxx- aufsichtsrat öffentlich zugänglich. - Für zum Zeitpunkt des 16. Juni 2021 bereits bestehende und seit diesem Zeitpunkt nicht verlängerte oder geänderte Anstellungsverträge mit Mitgliedern des Vorstands kommt allein das bisherige Vergütungssystem zur Anwendung („Bisheriges Vergütungssystem“). Für die Vorstandsvergütung des einzigen im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Vorstandsmitglieds, Herrn Xxxx, ist allein das Bisherige Vergütungssystem und nicht das Neue Vergütungssystem maßgeblich, da der Anstellungsvertrag vom 29. Juni 2018 wurde zwar am 9. November 2021 verlängert. Diese Vertragsverlängerung tritt jedoch erst zum 1. Januar 2022 bzw. zum 1. April 2022 in Kraft. Die Gesamtvergütung für die Vorstandsmitglieder der 11880 Solutions AG setzt sich grundsätzlich aus monetären Vergütungsteilen zusammen, die in erfolgsunabhängige und erfolgsbezogene Komponenten unterteilt sind. Die erfolgsunabhängigen Komponenten bestehen aus fixen Vergütungsbestandteilen und Nebenleistungen sowie Versorgungszusagen. Erfolgsbezogene Komponenten umfassen variable Vergütungsbestandteile.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.