Common use of Vergütung, Zahlungsbedingungen, Verzug Clause in Contracts

Vergütung, Zahlungsbedingungen, Verzug. 6.1. Die vom Kunden zu leistende Vergütung für Pauschaltarife sowie deren Fälligkeit wird grundsätzlich im Nutzungsvertrag festgelegt. 6.2. Beim Kauf von Themenpaketen oder beim Abruf von Einzelnachweisen, die nicht gemäß dem Nutzungsvertrag vom Pauschaltarif abgedeckt sind, gelten die jeweils gültigen Einzelpreise nach der aktuellen Preisliste, die auf der Seite xxx.xxx-xxxxxxxxx.xx im Bereich Download jederzeit abrufbar ist. 6.3. Die Vergütung versteht sich als Nettobetrag, der zuzüglich Umsatzsteuer in gesetzlich geschuldeter Höhe in Rechnung gestellt wird. 6.4. Ist im Nutzungsvertrag nichts Abweichendes geregelt, rechnet WTI die vom Kunden in Anspruch genommene Leistung monatlich nachträglich ab. Der Rechnung liegt eine Nutzungsaufstellung mit Anzahl der Nachweisabrufe anbei. Rechnung und Nutzungsaufstellung werden spätestens bis zum Ende des auf den Abrechnungsmonat folgenden Monats an den Kunden übersandt. 6.5. Der Rechnungsbetrag ist sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen fällig. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. 6.6. Bei Zahlungsverzug eines Verbrauchers kann WTI Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz erheben. Unternehmer haben bei Zahlungsverzug Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltend- machung eines weiteren Verzugsschadens bleibt WTI vorbehalten. 6.7. Zahlt der Kunde während des Zahlungsverzuges auch auf eine erneute schriftliche Aufforderung innerhalb der festgesetzten Fristsetzung nicht, ist WTI berechtigt, den Zugang des Kunden zu den Online-Datenbanken mit dem Fristablauf zu sperren. 6.8. Der Kunde kann zwischen den Zahlungswegen Überweisung (nur in Deutschland) und Paypal wählen. 6.9. Auf Vorauszahlungen werden keine Guthabenzinsen gewährt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vergütung, Zahlungsbedingungen, Verzug. 6.1. Die vom Kunden zu leistende Vergütung für Pauschaltarife sowie deren Fälligkeit wird grundsätzlich im Nutzungsvertrag festgelegt. 6.2. Beim Kauf von Themenpaketen oder beim Abruf von Einzelnachweisen, die nicht gemäß dem Nutzungsvertrag vom Pauschaltarif abgedeckt sind, gelten die jeweils gültigen Einzelpreise nach der aktuellen Preisliste, die auf der Seite xxx.xxx-xxxxxxxxx.xx xxx.xxx-xx.xxx im Bereich Download jederzeit abrufbar ist. 6.3. Die Vergütung versteht sich als Nettobetrag, der zuzüglich Umsatzsteuer in gesetzlich geschuldeter Höhe in Rechnung gestellt wird. 6.4. Ist im Nutzungsvertrag nichts Abweichendes geregelt, rechnet WTI die vom Kunden in Anspruch genommene Leistung monatlich nachträglich ab. Der Rechnung liegt eine Nutzungsaufstellung mit Anzahl der Nachweisabrufe anbei. Rechnung und Nutzungsaufstellung werden spätestens bis zum Ende des auf den Abrechnungsmonat folgenden Monats an den Kunden übersandt. 6.5. Der Rechnungsbetrag ist sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen fällig. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. 6.6. Bei Zahlungsverzug eines Verbrauchers kann WTI Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz erheben. Unternehmer haben bei Zahlungsverzug Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltend- machung eines weiteren Verzugsschadens bleibt WTI vorbehalten. 6.7. Zahlt der Kunde während des Zahlungsverzuges auch auf eine erneute schriftliche Aufforderung innerhalb der festgesetzten Fristsetzung nicht, ist WTI berechtigt, den Zugang des Kunden zu den Online-Datenbanken mit dem Fristablauf zu sperren. 6.8. Der Kunde kann zwischen den Zahlungswegen Überweisung (nur in Deutschland) und Paypal wählen. 6.9. Auf Vorauszahlungen werden keine Guthabenzinsen gewährt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vergütung, Zahlungsbedingungen, Verzug. 6.18.1 Der Kunde schuldet Shore für die Bereitstellung des Service Pakets und des Speicherplatzes die vereinbarte Vergütung. Die vom Kunden zu leistende Sofern nicht anders vereinbart, besteht die Vergütung aus einer (in der Regel wiederkehrenden) Grundgebühr sowie ggf. einer nutzungsabhängigen Nutzungsgebühr (z. B. für Pauschaltarife sowie deren Fälligkeit wird grundsätzlich versendete SMS) und, falls im Nutzungsvertrag festgelegtkonkreten Fall vereinbart, einer einmaligen Einrichtungsgebühr vor. 6.2. Beim Kauf von Themenpaketen oder beim Abruf von Einzelnachweisen8.2 Etwaige Gebühren, die nicht gemäß dem Nutzungsvertrag vom Pauschaltarif abgedeckt sind, gelten die jeweils gültigen Einzelpreise nach Steuern und sonstige öffentliche Abgaben trägt der aktuellen Preisliste, die auf der Seite xxx.xxx-xxxxxxxxx.xx im Bereich Download jederzeit abrufbar istKunde. 6.38.3 Die Grundgebühr wird jeweils mit Beginn des vereinbarten Abrechnungszeitraums (z.B. monatlich, jährlich) fällig. Beispiel: Der Vertrag beginnt am 12. Februar und es wurde monatliche Abrechnung vereinbart: Die Vergütung versteht sich als Nettobetrag, der zuzüglich Umsatzsteuer in gesetzlich geschuldeter Höhe in Rechnung gestellt wirderste monatliche Grundgebühr ist am 12. Februar fällig. 6.4. Ist im Nutzungsvertrag nichts Abweichendes geregelt, rechnet WTI die vom Kunden in Anspruch genommene Leistung monatlich nachträglich ab. Der Rechnung liegt eine Nutzungsaufstellung mit Anzahl der Nachweisabrufe anbei. Rechnung und Nutzungsaufstellung werden spätestens bis 8.4 Eine etwaige Nutzungsgebühr wird jeweils zum Ende des auf den Abrechnungsmonat folgenden Monats an den Kunden übersandtvereinbarten Abrechnungszeitraums fällig. Beispiel: Der Vertrag beginnt am 12. Februar und es wurde monatliche Abrechnung vereinbart: Die erste monatliche Nutzungsgebühr wird am 12. Xxxx fällig. 6.58.5 Eine etwaige Einrichtungsgebühr wird mit Vertragsschluss fällig. 8.6 Die Rechnungsstellung erfolgt durch Zusendung einer Rechnung, üblicherweise als PDF per E- Mail. Der Rechnungsbetrag ist sofort Einwendungen hat der Kunde innerhalb einer Frist von acht Wochen nach Erhalt Zugang der Rechnung ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen fälligschriftlich oder in Textform zu erheben. Nach Ablauf dieser der Frist gilt die Abrechnung als vom Kunden genehmigt. Xxxxx wird den Kunden mit Übersendung der Rechnung auf die Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen. 8.7 Zahlungen erfolgen – soweit nicht anders vereinbart – mittels SEPA-Lastschrift (Einzugsverfahren). Der Kunde verpflichtet sich, Xxxxx ein entsprechendes SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Der Einzug erfolgt jeweils nach Rechnungsstellung, bei jährlicher Zahlungsweise zu Beginn eines jeden Vertragsjahres. 8.8 Unbeschadet des Anspruchs von Xxxxx auf kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) kommt der Kunde spätestens in ZahlungsverzugVerzug, wenn nicht innerhalb von 10 Tagen nach Fälligkeit und Rechnungszugang leistet. 6.68.9 Shore kann den Zugriff auf das Service Paket und den Speicherplatz sperren, wenn der Kunde mit einem Betrag von mindestens EUR 100,00 in Verzug ist und Shore die Sperre mindestens zwei Wochen vorher in Schrift- oder Textform angekündigt hat. Bei Zahlungsverzug eines Verbrauchers kann WTI Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz erheben. Unternehmer haben bei Zahlungsverzug Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltend- machung eines Auf die weiteren Verzugsschadens bleibt WTI vorbehaltenmöglichen Verzugsfolgen gemäß Ziffer II.13.5 wird verwiesen. 6.7. Zahlt 8.10 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der Kunde während des Zahlungsverzuges auch auf eine erneute schriftliche Aufforderung innerhalb der festgesetzten Fristsetzung nicht, ist WTI berechtigt, den Zugang des Kunden zu den Online-Datenbanken mit dem Fristablauf zu sperrenjeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. 6.8. Der Kunde kann zwischen den Zahlungswegen Überweisung (nur in Deutschland) und Paypal wählen. 6.9. Auf Vorauszahlungen werden keine Guthabenzinsen gewährt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)