Vergütungen an Dritte. Die HEP KVG zahlt aus dem Vermögen der Gesellschaft für die laufende Steuerberatung der Gesellschaft eine jährliche Vergü- tung in Höhe von 0,065 Prozent der Bemessungsgrundlage im jeweiligen Geschäftsjahr; in den Geschäftsjahren 2021 und 2022 beträgt die Vergütung insgesamt jedoch mindestens EUR 52.360,00 (pro Jahr mindestens 26.180,00).
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Vergütungen an Dritte. Die HEP KVG zahlt aus dem Vermögen der Gesellschaft Investmentgesell- schaft für die laufende Steuerberatung der Gesellschaft Investmentgesell- schaft eine jährliche Vergü- tung Vergütung in Höhe von 0,065 Prozent der Bemessungsgrundlage im jeweiligen Geschäftsjahr; in Höhe von 0,065 Prozent der Bemessungsgrundlage im jeweiligen Ge- schäftsjahr; in den Geschäftsjahren 2021 und 2022 beträgt die Vergütung insgesamt jedoch mindestens EUR 52.360,00 (pro Jahr mindestens EUR 26.180,00). Diese Vergütung wird durch die Verwaltungsgebühr gemäß Abschnitt 8.3 lit. a) nicht abge- deckt und daher der Investmentgesellschaft zusätzlich belastet.
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