Vergütungen und Kosten auf Ebene von Zweckgesellschaften. Auf Ebene der von der Investmentgesellschaft ggf. gehalte nen Zweckgesellschaften können Vergütungen, etwa für die Organe und Geschäftsleiter, und weitere Kosten anfallen. Diese werden nicht unmittelbar der Investmentgesellschaft in Rechnung gestellt, gehen aber unmittelbar in die Rech nungslegung der jeweiligen Zweckgesellschaft ein, schmä lern ggf. deren Vermögen und wirken sich mittelbar über den Wertansatz der Beteiligung an der jeweiligen Zweckgesell schaft in der Rechnungslegung der Investmentgesellschaft auf den Nettoinventarwert der Investmentgesellschaft aus.
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Vergütungen und Kosten auf Ebene von Zweckgesellschaften. Auf Ebene der von der Investmentgesellschaft ggf. gehalte gehalte- nen Zweckgesellschaften können Vergütungen, etwa für die Organe und Geschäftsleiter, und weitere Kosten anfallenanfal- len. Diese werden nicht unmittelbar der Investmentgesellschaft Investmentgesell- schaft in Rechnung gestellt, gehen aber unmittelbar in die Rech nungslegung Rechnungslegung der jeweiligen Zweckgesellschaft ein, schmä lern schmälern ggf. deren Vermögen und wirken sich mittelbar über den Wertansatz der Beteiligung an der jeweiligen Zweckgesell schaft Zweckgesellschaft in der Rechnungslegung der Investmentgesellschaft auf den Nettoinventarwert Netto- inventarwert der Investmentgesellschaft aus.
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Vergütungen und Kosten auf Ebene von Zweckgesellschaften. Auf Ebene der von der Investmentgesellschaft ggf. gehalte gehalte- nen Zweckgesellschaften können Vergütungen, etwa für die Organe und Geschäftsleiter, und weitere Kosten anfallen. Diese werden nicht unmittelbar der Investmentgesellschaft in Rechnung gestellt, gehen aber unmittelbar in die Rech nungslegung Rechnungs- legung der jeweiligen Zweckgesellschaft ein, schmä lern schmälern ggf. deren Vermögen und wirken sich mittelbar über den Wertansatz Wertan- satz der Beteiligung an der jeweiligen Zweckgesell schaft Zweckgesellschaft in der Rechnungslegung der Investmentgesellschaft auf den Nettoinventarwert der Investmentgesellschaft aus.
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Vergütungen und Kosten auf Ebene von Zweckgesellschaften. Auf Ebene der von der Investmentgesellschaft ggf. gehalte gehalte- nen Zweckgesellschaften können Vergütungen, etwa für die Organe und Geschäftsleiter, und weitere Kosten anfallen. Diese werden nicht unmittelbar der Investmentgesellschaft in Rechnung gestellt, gehen wirken sich aber unmittelbar in die Rech nungslegung mittelbar über den Wert der jeweiligen Zweckgesellschaft ein, schmä lern ggf. deren Vermögen und wirken sich mittelbar über den Wertansatz der Beteiligung an der jeweiligen Zweckgesell schaft in der Rechnungslegung der Investmentgesellschaft auf den Nettoinventarwert der Investmentgesellschaft aus.
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