Common use of Vergütungen und Kosten auf Ebene von Zweckgesellschaften Clause in Contracts

Vergütungen und Kosten auf Ebene von Zweckgesellschaften. Auf der Ebene von Zweckgesellschaften entstehen Kosten für deren Errichtung und Verwaltung sowie für die Erstellung, Prü- fung und Bekanntmachung von Jahresabschlüssen der Zweck- gesellschaften. Auch können Vergütungen für Organe und Geschäftsleiter einer Zweckgesellschaft anfallen. Des Weiteren entstehen im Fall der mittelbaren Beteiligung an einem Zielfonds über eine Zweckgesellschaft auf Ebene der Zweckgesellschaft Transaktions- und Investitionskosten. Hierbei handelt es sich um Kosten, die neben dem eigentlichen Erwerbs- preis bzw. Investitionsbetrag anfallen, d. h. Kosten beim Erwerb einer Zielfondsbeteiligung, bei der Aufnahme als Gesellschafter in einen (ggf. noch zu gründenden) Zielfonds oder der Veräuße- rung einer Zielfondsbeteiligung (beispielsweise Kosten für die rechtliche und steuerliche Beratung und die externe Bewertung). Diese Kosten entstehen unabhängig vom tatsächlichen Zustan- dekommen der Transaktion bzw. Investition. Diese Kosten einer Zweckgesellschaft sind zwar nicht unmittelbar von der Investmentgesellschaft zu tragen, sie belasten jedoch die Investmentgesellschaft entsprechend ihrer Beteiligung an der Zweckgesellschaft mittelbar.

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Vergütungen und Kosten auf Ebene von Zweckgesellschaften. Auf der Ebene von Zweckgesellschaften entstehen Kosten für deren Errichtung und ihre Verwaltung sowie für die Erstellung, Prü- fung Prüfung und Bekanntmachung von Jahresabschlüssen der Zweck- gesellschaften. Auch können Vergütungen für Organe und Geschäftsleiter einer Zweckgesellschaft anfallen. Des Weiteren entstehen im Fall Falle der mittelbaren Beteiligung an einem Zielfonds über eine Zweckgesellschaft auf Ebene der Zweckgesellschaft Transaktions- und Investitionskosten. Hierbei handelt es sich um Kosten, die neben dem eigentlichen Erwerbs- preis Erwerb- spreis bzw. Investitionsbetrag anfallen, d. h. Kosten beim Erwerb einer Zielfondsbeteiligung, bei der Aufnahme als Gesellschafter in einen (ggf. noch zu gründenden) Zielfonds oder der Veräuße- rung Veräußerung einer Zielfondsbeteiligung (beispielsweise Kosten für die rechtliche recht- liche und steuerliche Beratung und die externe Bewertung). Diese Kosten entstehen unabhängig vom tatsächlichen Zustan- dekommen der Transaktion bzw. Investition. Diese Kosten einer Zweckgesellschaft sind zwar nicht unmittelbar von der Investmentgesellschaft zu tragen, sie belasten jedoch die Investmentgesellschaft entsprechend ihrer Beteiligung an der Zweckgesellschaft mittelbar.

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Vergütungen und Kosten auf Ebene von Zweckgesellschaften. Auf der Ebene von Zweckgesellschaften entstehen Kosten für deren de­ ren Errichtung und Verwaltung sowie für die Erstellung, Prü- fung Prüfung und Bekanntmachung von Jahresabschlüssen der Zweck- gesellschaftenZweckgesell­ schaften. Auch können Vergütungen für Organe und Geschäftsleiter Geschäftslei­ ter einer Zweckgesellschaft anfallen. Des Weiteren entstehen im Fall der mittelbaren Beteiligung an einem Zielfonds über eine Zweckgesellschaft auf Ebene der Zweckgesellschaft Transaktions- Transaktions­ und Investitionskosten. Hierbei handelt es sich um Kosten, die neben dem eigentlichen Erwerbs- Erwerbs­ preis bzw. Investitionsbetrag anfallen, d. h. Kosten beim Erwerb einer Zielfondsbeteiligung, bei der Aufnahme als Gesellschafter in einen (ggf. noch zu gründenden) Zielfonds oder der Veräuße- Veräuße­ rung einer Zielfondsbeteiligung (beispielsweise Kosten für die rechtliche und steuerliche Beratung und die externe Bewertung). Diese Kosten entstehen unabhängig vom tatsächlichen Zustan- dekommen Zu­ standekommen der Transaktion bzw. Investition. Diese Kosten einer Zweckgesellschaft sind zwar nicht unmittelbar von der Investmentgesellschaft zu tragen, sie belasten jedoch die Investmentgesellschaft entsprechend ihrer Beteiligung an der Zweckgesellschaft und damit den Anleger mittelbar.

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Vergütungen und Kosten auf Ebene von Zweckgesellschaften. Auf der Ebene von Zweckgesellschaften entstehen Kosten für deren de­ ren Errichtung und Verwaltung sowie für die Erstellung, Prü- fung Prüfung und Bekanntmachung von Jahresabschlüssen der Zweck- gesellschaftenZweckgesell­ schaften. Auch können Vergütungen für Organe und Geschäftsleiter Geschäfts­ leiter einer Zweckgesellschaft anfallen. Des Weiteren entstehen im Fall Falle der mittelbaren Beteiligung an einem Zielfonds über eine Zweckgesellschaft auf Ebene der Zweckgesellschaft Transaktions- Transaktions­ und Investitionskosten. Hierbei handelt es sich um Kosten, die neben dem eigentlichen Erwerbs- Erwerbs­ preis bzw. Investitionsbetrag anfallen, d. h. Kosten beim Erwerb einer Zielfondsbeteiligung, bei der Aufnahme als Gesellschafter in einen (ggf. noch zu gründenden) Zielfonds oder der Veräuße- Veräuße­ rung einer Zielfondsbeteiligung (beispielsweise Kosten für die rechtliche und steuerliche Beratung und die externe Bewertung). Diese Kosten entstehen unabhängig vom tatsächlichen Zustan- Zustan­ dekommen der Transaktion bzw. Investition. Diese Kosten einer Zweckgesellschaft sind zwar nicht unmittelbar von der Investmentgesellschaft zu tragen, sie belasten jedoch die Investmentgesellschaft entsprechend ihrer Beteiligung an der Zweckgesellschaft und damit den Anleger mittelbar.

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