Vergütungen und Nebenkosten zu Lasten der Anleger Musterklauseln

Vergütungen und Nebenkosten zu Lasten der Anleger. (vgl. §18 des Fondsvertrags)
Vergütungen und Nebenkosten zu Lasten der Anleger. (vgl. §18 des Fondsvertrags)‌ Die Vergütungen und Nebenkosten zu Lasten der Anleger sind in den Anhängen dieses Fondspros- pekts erwähnt.
Vergütungen und Nebenkosten zu Lasten der Anleger. (vgl. §18 des Fondsvertrags)‌ Rabatte auf Verlangen direkt an Anleger bezahlen. Rabatte dienen dazu, die auf die betreffenden Anle- ger entfallenden Gebühren oder Kosten zu reduzie- ren. Rabatte sind zulässig, sofern sie: • aus Gebühren der Fondsleitung bezahlt werden und somit das Fondsvermögen nicht zusätzlich belasten; • aufgrund von objektiven Kriterien gewährt wer- den; • sämtlichen Anlegern, welche die objektiven Kri- Ausgabekommission zugunsten der Ver- triebsträger im In- und Ausland Rücknahmekommission zugunsten der Vertriebsträger im In- und Ausland Gebühren für die Auslieferung der An- teile des Anlagefonds höchstens 5% höchstens 1% CHF 200 terien erfüllen und Rabatte verlangen, unter glei- chen zeitlichen Voraussetzungen im gleichen Umfang gewährt werden. Die objektiven Kriterien zur Gewährung von Rabat- ten durch die Fondsleitung sind: • Die reglementarischen Anforderungen; • Das Anlagevolumen in Anlageklassen, Anlage- fonds oder in der Produktpalette der Pictet- Gruppe; • Der Prozentanteil am Gesamtvolumen des be- trachteten Fonds oder der betrachteten Anlage- klasse; • Die Höhe der vom Anleger generierten Gebüh- ren; • Das vom Anleger praktizierte Anlageverhalten, z.B. das Anlagedatum und/oder die erwartete Anlagedauer; • Die Unterstützung in der Lancierungsphase. Quantitative Kriterien können unter Berücksichti- gung des gesamten (kumulierten) von Anlegern mit dem gleichen Anlageberater gehaltenen Anlagevo- lumens als erfüllt erachtet werden.

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  • Preisänderung 2.1 Sowohl der Grundpreis als auch der Arbeitspreis sind variable Preise. Sie bilden sich jeweils zum 01.01. eines Jahres anhand der folgenden Preisformel neu. Relevant ist für die Formel und die darin verwendeten Indexwerte jeweils der durchschnittliche Wert des letzten, vor der Preisänderung, vollständig publizierten Kalenderjahres für mit „neu“ gekennzeichnete Indexwerte bzw. des vorletzten, vor der Preisänderung vollständig publizierten Kalenderjahres für mit „alt“ gekennzeichnete Indexwerte.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.