Vergütungssätze Musterklauseln

Vergütungssätze. Der Affiliate erhält für durch den Affiliate nachweislich gemäß dieser Terms & Conditions zugeführten Xxxxxx folgende Provisionen:
Vergütungssätze. Leistungen über heilpädagogischen Leistungen (im Rahmen der Frühförderung) für Kinder bis zum Schuleintritt werden wie folgt vergütet: Erstberatung EUR Eingangsdiagnostik 2 stündig EUR Eingangsdiagnostik 5 stündig EUR Fördereinheit einzeln EUR Fördereinheit Gruppe 2 Kinder EUR pro Kind Fördereinheit Gruppe 3 Kinder EUR pro Kind Fördereinheit Gruppe 4 Kinder EUR pro Kind Fördereinheit Gruppe 5 Kinder EUR pro Kind Fördereinheit Gruppe 6 Kinder EUR pro Kind Folgediagnostik EUR Abschlussdiagnostik EUR § 2 Vergütung: Allgemeine Regelungen
Vergütungssätze. Die Vergütungssätze betragen monatlich derzeit je Xxxxxxx bei 30 Minuten Unterricht
Vergütungssätze. (1) Die GEMA erklärt sich bereit, den berechtigten Mitgliedern der Nutzervereinigung bzw. der der Nutzervereinigung angeschlossenen Organisationen („Mitglieder“ oder „Mitglieder der Mitgliedsverbände“) für ihre Musikwiedergaben, soweit sie im eigenen Namen und auf eigene Rechnung erfolgen und die Einwilligung vorher ordnungsgemäß nach den Bestimmungen dieses Gesamtvertrages erworben wird, die jeweils gültigen Vergütungssätze unter Abzug eines Gesamtvertragsnachlasses von 20 % einzuräumen. (2) Die Vergütungssätze sind Nettobeträge, zu denen die Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlich festgelegten Höhe (z.Zt. 7 %) hinzuzurechnen ist. (3) Mitgliedern wird der Gesamtvertragsnachlass nach Meldung der Mitgliedschaft durch die Organisation ab dem Zeitpunkt der nächsten Fälligkeit des Einzelvertrages zwischen Mitglied und GEMA eingeräumt, erstmals aber ab dem Ersten des der Gesamtvertragsunterzeichnung folgenden Monats. Der Gesamtvertragsnachlass entfällt ab dem Zeitpunkt des Austritts des Mitglieds aus der Nutzervereinigung. (4) Mitglieder der Nutzervereinigung, die die Höhe der gesamtvertraglich vereinbarten Tarife bestreiten, so dass Verfahren bei der Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt oder bei den ordentlichen Gerichten eingeleitet werden, haben keinen Anspruch auf die Einräumung des Gesamtvertragsnachlasses.
Vergütungssätze. (1) Die GEMA erklärt sich bereit, den berechtigten Mitgliedern der Nutzervereinigung bzw. der der Nutzervereinigung angeschlossenen Organisationen („Mitglieder“ oder „Mitglieder der Mitgliedsverbände“) für ihre Musikwiedergaben, soweit sie im eige- nen Namen und auf eigene Rechnung erfolgen und die Einwilligung vorher ord- nungsgemäß nach den Bestimmungen dieses Gesamtvertrages erworben wird, die jeweils gültigen Vergütungssätze unter Abzug eines Gesamtvertragsnachlasses von 20 % einzuräumen. (2) Die „Vergütungssätze Kinder- und Jugendarbeit“ für die Wiedergabe von Werken des GEMA-Repertoires in Einrichtungen der Kinder-und Jugendarbeit (Kurzbezeichnung: WR-KJA) werden mit der Nutzervereinigung verhandelt. (3) Die Vergütungssätze sind Nettobeträge, zu denen die Umsatzsteuer in der jeweils ge- setzlich festgelegten Höhe (z.Zt. 7 %) hinzuzurechnen ist. (4) Mitgliedern wird der Gesamtvertragsnachlass nach Meldung der Mitgliedschaft durch die Organisation ab dem Zeitpunkt der nächsten Fälligkeit des Einzelvertrages zwi- schen Mitglied und GEMA eingeräumt. Der Gesamtvertragsnachlass entfällt ab dem Zeitpunkt des Austritts des Mitglieds aus der Nutzervereinigung. (5) Mitglieder der Nutzervereinigung, die die Höhe der gesamtvertraglich vereinbarten Tarife bestreiten, so dass Verfahren bei der Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt oder bei den ordentlichen Gerichten eingeleitet werden, haben keinen Anspruch auf die Einräumung des Gesamtvertragsnachlasses.
Vergütungssätze. Größe des Veranstaltungsraumes Monatliche Vergütung bei einem wöchentlichen Regelöffnungstag in EUR bis 100 qm 67,36 104,32 141,28 36,96 bis 200 qm 134,72 208,64 282,56 73,92 bis 300 qm 202,08 312,96 423,84 110,88 je weitere 100 qm 67,36 104,32 141,28 36,96 Größe des Veranstaltungsraumes Monatliche Vergütung bei zwei wöchentlichen Regelöffnungstagen in EUR bis 100 qm 94,30 146,05 197,80 51,75 bis 200 qm 188,60 292,10 395,60 103,50 bis 300 qm 282,90 438,15 593,40 155,25 je weitere 100 qm 94,30 146,05 197,80 51,75 Größe des Veranstaltungsraumes Monatliche Vergütung bei drei wöchentlichen Regelöffnungstagen in EUR bis 100 qm 121,25 187,79 254,33 66,54 bis 200 qm 242,50 375,58 508,66 133,08 bis 300 qm 363,75 563,37 762,99 199,62 je weitere 100 qm 121,25 187,79 254,33 66,54 Größe des Veranstaltungsraumes Monatliche Vergütung je weiteren wöchentlichen Regelöffnungstag in EUR je 100 qm 40,42 62,60 84,78 22,18
Vergütungssätze. Für die Behandlung von Anspruchsberechtigten der AOKs Bayern, Bremen/Bremerhaven, Nie- dersachsen, Nordost, NORDWEST, Rheinland/Hamburg, Rheinland-Pfalz/Saarland und PLUS können für alle Verordnungen, bei denen die erste Behandlung nach dem 31.12.2017 stattfindet, folgende Höchstpreise abgerechnet werden: Pos.-Nr. Vergütung ab 01.01.2018 (EURO) A5001 Ernährungstherapeutische Anamnese (Regelleistungszeit 60 Minuten, davon mind. 30 Minuten mit dem Patienten) 55,00 Euro (darin enthaltener Zuzah- lungsbetrag: 5,50 Euro) A5002 Ernährungstherapeutische Anamnese (Regelleistungszeit 30 Minuten, davon mind. 15 Minuten mit dem Patienten) 27,50 Euro (darin enthaltener Zuzah- lungsbetrag: 2,75 Euro) A5003 Ernährungstherapeutische Beratung - Einzelbehandlung (Regelleistungszeit 60 Minuten, davon mind. 30 Minuten mit dem Patienten) 55,00 Euro (darin enthaltener Zuzah- lungsbetrag: 5,50 Euro) A5004 Ernährungstherapeutische Beratung - Einzelbehandlung (Regelleistungszeit 30 Minuten, davon mind. 15 Minuten mit dem Patienten) 27,50 Euro (darin enthaltener Zuzah- lungsbetrag: 2,75 Euro) A5005 Ernährungstherapeutische Beratung - Einzelbehandlung im häuslichen oder sozialen Umfeld Regelleistungszeit: 60 Minuten, davon mind. 30 Minuten mit dem Patienten; maximal bis zu 4x je Kalenderjahr bis zu 4x 60 Minuten „Regelleistungszeit“ je Verordnung abrechnungsfähig) 55,00 Euro (darin enthaltener Zuzah- lungsbetrag: 5,50 Euro A5006 Ernährungstherapeutische Beratung - Gruppenbehandlung (Regelleistungszeit 60 Minuten, davon mind. 30 Minuten mit dem Patienten) 38,50 Euro (darin enthaltener Zuzah- lungsbetrag: 3,85 Euro) A5007 Ernährungstherapeutische Beratung - Gruppenbehandlung (Regelleistungszeit 30 Minuten, davon mind. 15 Minuten mit dem Patienten) 19,25 Euro (darin enthaltener Zuzah- lungsbetrag: 1,93 Euro) A5008 Berechnung und Auswertung von Ernährungsprotokollen und Entwicklung entsprechender individueller Empfehlungen Regelleistungszeit: 60 Minuten. Die Leistung ist nicht Bestandteil des ärztlich verordneten Zeitkontingents und findet ohne den Pati- enten statt. Sie kann maximal zweimal je Verordnung- jedoch maximal 8x je Kalenderjahr- abgerechnet werden.) 45,00 Euro (für die Leistung besteht keine Zuzahlungspflicht) A5009 Notwendige Abstimmung der Therapie mit einer dritten Partei (Die Leistung ist nicht Bestandteil des ärztlich verordneten Zeitkon- tingents und kann einmal je Verordnung - jedoch maximal 4x je Kalenderjahr- abgerechnet werden.) 45,00 Euro (für die Leistung besteh...
Vergütungssätze. Die Schulung in der häuslichen Umgebung (gem. § 4 Nr. 1 der Rahmenverein- barung) wird von der Pflegekasse der AOK Bayern nach Vorlage des Berechti- gungsscheins I nach der Anlage 3a mit einem Betrag in Höhe von 102.- € dem Leistungserbringer vergütet. Dieser Betrag umfaßt den gesamten Aufwand für alle im Zusammenhang mit der erbrachten Leistung notwendigen Auslagen. Dazu gehört auch die i. V. m. der Schulung auszuhändigende Literatur.
Vergütungssätze. Die Vergütungssätze finden für regelmäßige Live-Musikaufführungen mit Veranstaltungscharakter und mit Tanz Anwendung. Die Vergütungssätze gelten auch dann, wenn gelegentlich bzw. teilweise Tonträger-Musikveranstaltungen zum Einsatz kommen. Die Vergütungssätze gelten nicht für Konzerte. Größe des Veranstaltungsraumes Monatliche Vergütung bei einem wöchentlichen Regelöffnungstag in EUR Mindestvergütung oder bei bis zu 1,69 € Netto-Eintrittsgeld/ sonstiges Entgelt bis 3,37 € Netto-Eintrittsgeld/ sonstiges Entgelt bis 5,05 € Netto-Eintrittsgeld/ sonstiges Entgelt je weitere 1,69 € Netto-Eintrittsgeld/ sonstiges Entgelt bis 100 qm 101,04 156,51 211,98 55,47 bis 200 qm 202,08 313,02 423,96 110,94 bis 300 qm 303,12 469,53 635,94 166,41 je weitere 100 qm 101,04 156,51 211,98 55,47 Größe des Veranstaltungsraumes Monatliche Vergütung bei zwei wöchentlichen Regelöffnungstagen in EUR Mindestvergütung oder bei bis zu 1,69 € Netto-Eintrittsgeld/ sonstiges Entgelt bis 3,37 € Netto-Eintrittsgeld/ sonstiges Entgelt bis 5,05 € Netto-Eintrittsgeld/ sonstiges Entgelt je weitere 1,69 € Netto-Eintrittsgeld/ sonstiges Entgelt bis 100 qm 141,46 219,11 296,76 77,65 bis 200 qm 282,92 438,22 593,52 155,30 bis 300 qm 424,38 657,33 890,28 232,95 je weitere 100 qm 141,46 219,11 296,76 77,65 Größe des Veranstaltungsraumes Monatliche Vergütung bei drei wöchentlichen Regelöffnungstagen in EUR Mindestvergütung oder bei bis zu 1,69 € Netto-Eintrittsgeld/ sonstiges Entgelt bis 3,37 € Netto-Eintrittsgeld/ sonstiges Entgelt bis 5,05 € Netto-Eintrittsgeld/ sonstiges Entgelt je weitere 1,69 € Netto-Eintrittsgeld/ sonstiges Entgelt bis 100 qm 181,87 281,71 381,55 99,84 bis 200 qm 363,74 563,42 763,10 199,68 bis 300 qm 545,61 845,13 1144,65 299,52 je weitere 100 qm 181,87 281,71 381,55 99,84 Größe des Veranstaltungsraumes Monatliche Vergütung je weiteren wöchentlichen Regelöffnungstag in EUR Mindestvergütung oder bei bis zu 1,69 € Netto- Eintrittsgeld/sonstiges Entgelt bis 3,37 € Netto-Eintrittsgeld/ sonstiges Entgelt bis 5,05 € Netto-Eintrittsgeld/ sonstiges Entgelt je weitere 1,69 € Netto-Eintrittsgeld/ sonstiges Entgelt je 100 qm 60,62 93,90 127,18 33,28
Vergütungssätze. Die belegärztlichen Leistungen werden dem Belegarzt wie folgt vergütet: