Verjährungsfrist für Mängelansprüche. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 36 Monate, es sei denn, gesetzlich ist eine längere Verjährungsfrist vorgesehen. Die Verjährungsfrist beginnt mit Lieferung oder Leistung bzw. wenn eine Abnahme vereinbart oder gesetzlich vorgeschrieben ist, mit Abnahme zu laufen. Für aufgrund vom Auftragnehmer durchgeführte Nacherfüllung beginnt sie mit Nacherfüllung neu zu laufen.
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Verjährungsfrist für Mängelansprüche. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 36 Monate, es sei denn, gesetzlich ist eine längere Verjährungsfrist vorgesehen. Die Verjährungsfrist beginnt mit Lieferung oder Leistung Ende der Leistungserbringung bzw. ., wenn eine Abnahme vereinbart oder gesetzlich vorgeschrieben ist, mit Abnahme zu laufen. Für aufgrund vom Auftragnehmer durchgeführte Nacherfüllung beginnt sie mit Nacherfüllung neu zu laufen.
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Samples: www.man-es.com
Verjährungsfrist für Mängelansprüche. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 36 Monate, es sei denn, gesetzlich ist eine längere Verjährungsfrist vorgesehen. Die Verjährungsfrist beginnt mit Lieferung oder Leistung bzw. wenn eine Abnahme vereinbart oder gesetzlich vorgeschrieben ist, mit Abnahme zu laufen. Für aufgrund vom Auftragnehmer durchgeführte in Anerkennung einer Rechtspflicht zur Nacherfüllung gelieferte Ersatzteile beginnt sie mit Nacherfüllung Ersatzlieferung neu zu laufen.
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