Verkehrs-Schadenersatz-Rechtsschutz. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, soweit diese nicht auch auf einer Vertragsverletzung oder Verletzung eines dinglichen Rechtes an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen beruhen, z. B. Personenschäden – Schmerzensgeld; Sachschäden – Reparaturkosten, Mietwagen; Vermögensschäden – Verdienstausfall. Ohne Wartezeit
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Verkehrs-Schadenersatz-Rechtsschutz. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, soweit diese nicht auch auf einer Vertragsverletzung oder Verletzung eines dinglichen Rechtes Rechts an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen beruhen, z. B. Personenschäden – Schmerzensgeld; Sachschäden – Reparaturkosten, Mietwagen; Vermögensschäden – Verdienstausfall. Ohne Wartezeit
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Verkehrs-Schadenersatz-Rechtsschutz. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, soweit diese nicht auch auf einer Vertragsverletzung oder Verletzung eines dinglichen Rechtes an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen beruhen, z. B. Personenschäden – Schmerzensgeld; Sachschäden – Reparaturkosten, Mietwagen; Vermögensschäden – Verdienstausfall. Ohne Wartezeit.
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